Gemäß Beschluss des Gemeinderates Schönau a. d. Brend vom 20.07.2021 wurden im September 2022 der Haushalt sowie das Konsolidierungskonzept dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Im Januar 2023 erfolgte eine Erinnerung an den Gemeinderat.

Im Februar soll nunmehr die öffentliche Vorberatung, im März die Beschlussfassung des Haushalts erfolgen.

 

Zum Jahreswechsel 2022/23 beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage rund 225 T€ (Mindestreserve wären rd. 25 T€), die gemeindlichen Schulden belaufen sich auf rd. 3,69 Mio. € (über 3 T€/EW).

Die Finanzlage der Gemeinde ist weiterhin angespannt.

 

Die weitere Herangehensweise kann nun auf Basis des fortgeschriebenen Investitionsprogramms (siehe Anlage) erläutert sowie auch diskutiert werden – größere Ausgaben werden dabei indes erst durch die Realisierung größerer Einnahmen ermöglicht.

 

 

Im Zuge dessen wurde auch gemäß Anforderung aus der Sitzung vom 24.01.2023 dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die Fördermöglichkeit für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik (Kommunalrichtlinie des Bundes in Verbindung mit KommKlimaFöR des Landes bis zu 90 %) ab August 2022 bestand – die Information hierzu konnte indes erst Ende 2022 erhalten werden.

 

 

Zudem wollten die Mitglieder des Gemeinderates die Haushaltsdateien auch noch auf anderem Wege (direkt) einsehen können als über die Cloud.


Beschluss:

 

Das Investitionsprogramm - s. Anlage - wird als Basis für die Endfassung des Haushaltsplanes 2023 und die Finanzplanung bis 2026 um folgende Werte ergänzt bzw. verändert:

 

Ø  Die Summe für die Maßnahme Kirchweg 1 ist nachzutragen.

Ø  Die Erforderlichkeit einer Kanalsanierung im Zuge der Maßnahme Burgwallbacher Straße ist zu klären.

Ø  Der Ausbau der Reyersbacher Straße (hälftige Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung) ist in den Jahren 2023/24 mit einem Gesamtvolumen von 200 T€ vorzusehen.

Ø  Für erneuerbare Energien / Photovoltaik (PV) soll 2023 ein Ansatz von 50 T€ gebildet werden; daneben sollten die vertraglichen Modalitäten der PV-Anlage auf der Schule geprüft, dargelegt und aufgegriffen werden.

Ø  Für Grunderwerb ist ein jährlicher Ansatz in Höhe von 10 T€ zu bilden.

Ø  Für das Anwesen Birkenweg 3 sollten die vertraglichen Modalitäten gleichsam geklärt sein.

Ø  Für einen mobilen Biberschutzzaun wären (da gefördert) 5 T€ Einnahmen wie Ausgaben 2023 vorzusehen.

Ø  Der Verwaltungshaushalt kann in seinem Ergebnis durch einen Ansatz für die Renovierung der Gemeindewohnung in Schönau (in 2023) ebenso verändert werden, wie durch die weiteren zu überrechnenden Ansätze.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen entsprechend für die Gemeinderatssitzung im März 2023 zur abschließenden Beschlussfassung über den Haushalt 2023 vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11