Nachdem der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen geförderten Ausbau der Breitband-Interversorgung nach der Bay. Gigabitrichtlinie zunächst abgelehnt hatte, wurde am 15.02.2022 (TOP 7 des öffentlichen Teils) doch noch ein Beschluss über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme gefasst. Gemäß diesem Beschluss sollen folgende Ortsbereiche gefördert mit Glasfaser-Hausanschlüssen (FttH) ausgebaut werden:

 

·         Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)

·         Burgwallbach

·         Kollertshof

 

Ein Ausbau folgender Ortsbereiche/Adresse wurde dagegen zunächst zurückgestellt:

 

·         Gewerbliche Anschlüsse bzw. Anschlüsse mit einer Versorgung von weniger als 100 Mbit/s im Downstream im Super-Vectoring-Gebiet von Schönau a. d. Brend

·         Rhönstraße 80

·         Waldbeerberg 1

·         Krummachstraße 45

 

Für den beschlossenen geförderten Ausbau wurde mit einer Wirtschaftlichkeitslücke i.H.v. 1.750.000 Euro und einem gemeindlichen Eigenanteil i.H.v. 175.000 Euro (10 %) gerechnet.

 

Nach einer entsprechenden Abstimmung und Vorbereitung der Ausschreibung wurde das Auswahlverfahren am 18.10.2022 gestartet. Bereits kurz nach dem Start der Ausschreibung wurde die Gemeinde Schönau a. d. Brend von der Telekom Deutschland GmbH darüber informiert, dass die GlasfaserPlus GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Ortsbereich der Gemeinde Schönau a. d. Brend plant. Die GlasfaserPlus GmbH ist ein Beteiligungs-unternehmen der Telekom Deutschland GmbH. Über das konkrete Ausbaugebiet und den weiteren Ablauf wurde die Gemeinde Schönau a. d. Brend am 17.01.2023 informiert. Das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet der GlasfaserPlus GmbH umfasst folgende Ortsbereiche:

 

 

Der eigenwirtschaftliche Ausbau soll im Jahr 2025 durchgeführt werden. Die Ausbauarbeiten werden durch die Deutsche Telekom Technik GmbH koordiniert.

 

Der Teilnahmewettbewerb des gestarteten Auswahlverfahrens ist am 30.11.2022 ausgelaufen. Es wurde lediglich durch die GlasfaserPlus GmbH ein Teilnahmeantrag eingereicht.

 

Für die Bürger/innen bzw. Unternehmen im Ortsgebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend besteht der Unterschied zwischen einem geförderten Ausbau und einem eigenwirtschaftlichen Ausbau darin, dass diese sich bei einem geförderten Ausbau den kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss auch ohne eine Produkt-/Tarifbuchung herstellen lassen können. Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau bekommen die Bürger/innen bzw. Unternehmen den kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss nur dann, wenn dieser im Aktionszeitraum auch gleich mit einem Tarif/Produkt der Telekom (mind. MagentaZuhause M | Aktuell: 39,95 Euro pro Monat) bebucht wird.

 

Bezüglich der Durchführung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus bittet die GlasfaserPlus GmbH um die Abgabe einer gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau (Letter of Intent – LOI). Dieses Dokument ist eine Art „Absichtserklärung“ und liegt dem Sitzungstext bei. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärt darin im Wesentlichen lediglich, dass sie die  GlasfaserPlus GmbH im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen und beihilferechtlichen Grenzen bei der Vermarktung der Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützt und einen reibungslosen und zeitnahen Zustimmungs- und Genehmigungsprozess anstrebt.

 

Da der angestrebte Eigenausbau durch die GlasfaserPlus GmbH erst nach dem Start des Auswahlverfahrens angezeigt wurde, könnte die Gemeinde Schönau a. d. Brend das laufende Auswahlverfahren theoretisch auch fortführen. In Hinblick auf den bei einem geförderten Ausbau einzubringenden gemeindlichen Eigenanteil (voraussichtlich 175.000 Euro) macht die Fortführung des Auswahlverfahrens jedoch zumindest aus finanzieller Sichtweise keinen Sinn. Zudem wäre es gegenüber dem Freistaat Bayern auch nur schwer zu begründen, warum ein Gebiet mit staatl. Fördermitteln ausgebaut werden soll, obwohl hierfür eine eigenwirtschaftliche Ausbauerklärung vorliegt. Daneben hat, wie erläutert, lediglich die GlasfaserPlus GmbH einen Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren eingereicht.

 

Das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet der GlasfaserPlus GmbH umfasst zwar auch den sog. Super-Vectoring-Bereich in Schönau a. d. Brend, die Ortsbereiche „Schönau-Nord“ und Kollertshof sowie die Adressen in den Rand- und Außenbereichen bleiben jedoch unberücksichtigt. Für diese Ortsbereiche/Adressen könnte nochmals ein Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden. Ob dabei dann jedoch alle Adressen mit einem hohen Fördersatz ausgebaut werden können, ist in Hinblick auf die Fördermittelbegrenzung von 6.000 bzw. 15.000 Euro pro Adresse fraglich. Zumindest für den Ortsbereich „Schönau-Nord“ erscheint ein geförderter Ausbau mit einem Fördersatz i.H.v. 90 % jedoch durchführbar.

 

Bei einem Neustart des Förderverfahrens müsste auch das sog. Markterkundungsverfahren aufgrund des zwischenzeitlichen Zeitablaufes wiederholt werden. In diesem Verfahren würde die Glasfaser-Plus GmbH den angestrebten Eigenausbau auch nochmals verbindlich erklären. Die weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten. Für die nochmalige Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens wäre wieder eine technische Verfahrensbegleitung durch die Corwese GmbH erforderlich. Diese bietet diesen Verfahrensschritt (Stufe 1) weiterhin zu einem Preis i.H.v. 4.081,70 Euro inkl. USt. an. Die technische Begleitung des Auswahlverfahrens (Stufe 2) würde von Seiten der Corwese GmbH im Rahmen der bestehenden Beauftragung durchgeführt werden, da bislang noch keine zu großen Zeitaufwände entstanden sind.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten, einen Beschluss über die weitere Vorgehensweise zu fassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus GmbH (Letter of Intent – LOI) ermächtigt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

Beschluss:

 

Das laufende Auswahlverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie wird aufgrund des von Seiten der GlasfaserPlus GmbH angezeigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus aufgehoben. Zum Ausbau der nicht vom eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die GlasfaserPlus GmbH profitierenden Adressen soll ein weiteres Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10

 

Beschluss:

 

Die Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.081,70 Euro inkl. USt. mit der technischen Begleitung und Auswertung eines zweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bay. Gigabitrichtlinie beauftragt. Das konkrete Ausbaugebiet für den geförderten Ausbau wird nach Abschluss und Auswertung des zweiten Markterkundungsverfahrens durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend festgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10