Sitzung: 24.01.2023 GSB/001/2023
Nachdem der Gemeinderat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend einen geförderten Ausbau der
Breitband-Interversorgung nach der Bay. Gigabitrichtlinie zunächst abgelehnt
hatte, wurde am 15.02.2022 (TOP 7 des öffentlichen Teils) doch noch ein
Beschluss über die Durchführung einer geförderten Ausbaumaßnahme gefasst. Gemäß
diesem Beschluss sollen folgende Ortsbereiche gefördert mit
Glasfaser-Hausanschlüssen (FttH) ausgebaut werden:
·
Innerortsbereich
Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)
·
Burgwallbach
·
Kollertshof
Ein Ausbau folgender
Ortsbereiche/Adresse wurde dagegen zunächst zurückgestellt:
·
Gewerbliche
Anschlüsse bzw. Anschlüsse mit einer Versorgung von weniger als 100 Mbit/s im
Downstream im Super-Vectoring-Gebiet von Schönau a. d. Brend
·
Rhönstraße 80
·
Waldbeerberg 1
·
Krummachstraße 45
Für den beschlossenen
geförderten Ausbau wurde mit einer Wirtschaftlichkeitslücke i.H.v. 1.750.000
Euro und einem gemeindlichen Eigenanteil i.H.v. 175.000 Euro (10 %) gerechnet.
Nach einer entsprechenden
Abstimmung und Vorbereitung der Ausschreibung wurde das Auswahlverfahren am
18.10.2022 gestartet. Bereits kurz nach dem Start der Ausschreibung wurde die
Gemeinde Schönau a. d. Brend von der Telekom Deutschland GmbH darüber informiert,
dass die GlasfaserPlus GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau im Ortsbereich
der Gemeinde Schönau a. d. Brend plant. Die GlasfaserPlus GmbH ist ein
Beteiligungs-unternehmen der Telekom Deutschland GmbH. Über das konkrete
Ausbaugebiet und den weiteren Ablauf wurde die Gemeinde Schönau a. d. Brend am
17.01.2023 informiert. Das eigenwirtschaftliche Ausbaugebiet der GlasfaserPlus
GmbH umfasst folgende Ortsbereiche:
Der eigenwirtschaftliche Ausbau
soll im Jahr 2025 durchgeführt werden. Die Ausbauarbeiten werden durch die
Deutsche Telekom Technik GmbH koordiniert.
Der Teilnahmewettbewerb des
gestarteten Auswahlverfahrens ist am 30.11.2022 ausgelaufen. Es wurde lediglich
durch die GlasfaserPlus GmbH ein Teilnahmeantrag eingereicht.
Für die Bürger/innen bzw.
Unternehmen im Ortsgebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend besteht der
Unterschied zwischen einem geförderten Ausbau und einem eigenwirtschaftlichen
Ausbau darin, dass diese sich bei einem geförderten Ausbau den kostenfreien
Glasfaser-Hausanschluss auch ohne eine Produkt-/Tarifbuchung herstellen lassen
können. Bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau bekommen die Bürger/innen bzw.
Unternehmen den kostenfreien Glasfaser-Hausanschluss nur dann, wenn dieser im
Aktionszeitraum auch gleich mit einem Tarif/Produkt der Telekom (mind.
MagentaZuhause M | Aktuell: 39,95 Euro pro Monat) bebucht wird.
Bezüglich der Durchführung des
eigenwirtschaftlichen Ausbaus bittet die GlasfaserPlus GmbH um die Abgabe einer
gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau (Letter of Intent – LOI). Dieses
Dokument ist eine Art „Absichtserklärung“ und liegt dem Sitzungstext bei. Die
Gemeinde Schönau a. d. Brend erklärt darin im Wesentlichen lediglich, dass sie
die GlasfaserPlus GmbH im Rahmen der
wettbewerbsrechtlichen und beihilferechtlichen Grenzen bei der Vermarktung der
Glasfaser-Hausanschlüsse unterstützt und einen reibungslosen und zeitnahen
Zustimmungs- und Genehmigungsprozess anstrebt.
Da der angestrebte Eigenausbau
durch die GlasfaserPlus GmbH erst nach dem Start des Auswahlverfahrens
angezeigt wurde, könnte die Gemeinde Schönau a. d. Brend das laufende
Auswahlverfahren theoretisch auch fortführen. In Hinblick auf den bei einem
geförderten Ausbau einzubringenden gemeindlichen Eigenanteil (voraussichtlich
175.000 Euro) macht die Fortführung des Auswahlverfahrens jedoch zumindest aus
finanzieller Sichtweise keinen Sinn. Zudem wäre es gegenüber dem Freistaat
Bayern auch nur schwer zu begründen, warum ein Gebiet mit staatl. Fördermitteln
ausgebaut werden soll, obwohl hierfür eine eigenwirtschaftliche Ausbauerklärung
vorliegt. Daneben hat, wie erläutert, lediglich die GlasfaserPlus GmbH einen
Teilnahmeantrag für das Auswahlverfahren eingereicht.
Das eigenwirtschaftliche
Ausbaugebiet der GlasfaserPlus GmbH umfasst zwar auch den sog.
Super-Vectoring-Bereich in Schönau a. d. Brend, die Ortsbereiche „Schönau-Nord“
und Kollertshof sowie die Adressen in den Rand- und Außenbereichen bleiben
jedoch unberücksichtigt. Für diese Ortsbereiche/Adressen könnte nochmals ein
Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden. Ob dabei
dann jedoch alle Adressen mit einem hohen Fördersatz ausgebaut werden können,
ist in Hinblick auf die Fördermittelbegrenzung von 6.000 bzw. 15.000 Euro pro
Adresse fraglich. Zumindest für den Ortsbereich „Schönau-Nord“ erscheint ein
geförderter Ausbau mit einem Fördersatz i.H.v. 90 % jedoch durchführbar.
Bei einem Neustart des
Förderverfahrens müsste auch das sog. Markterkundungsverfahren aufgrund des
zwischenzeitlichen Zeitablaufes wiederholt werden. In diesem Verfahren würde
die Glasfaser-Plus GmbH den angestrebten Eigenausbau auch nochmals verbindlich
erklären. Die weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten. Für die nochmalige
Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens wäre wieder eine
technische Verfahrensbegleitung durch die Corwese GmbH erforderlich. Diese
bietet diesen Verfahrensschritt (Stufe 1) weiterhin zu einem Preis i.H.v.
4.081,70 Euro inkl. USt. an. Die technische Begleitung des Auswahlverfahrens
(Stufe 2) würde von Seiten der Corwese GmbH im Rahmen der bestehenden
Beauftragung durchgeführt werden, da bislang noch keine zu großen Zeitaufwände
entstanden sind.
Der Gemeinderat der Gemeinde
Schönau a. d. Brend wird darum gebeten, einen Beschluss über die weitere
Vorgehensweise zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass Frau
Bürgermeisterin Sonja Rahm zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum
Glasfaserausbau zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus
GmbH (Letter of Intent – LOI) ermächtigt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Beschluss:
Das laufende Auswahlverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie wird
aufgrund des von Seiten der GlasfaserPlus GmbH angezeigten
eigenwirtschaftlichen Ausbaus aufgehoben. Zum Ausbau der nicht vom
eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die GlasfaserPlus GmbH profitierenden
Adressen soll ein weiteres Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie
durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Beschluss:
Die Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.081,70 Euro inkl. USt.
mit der technischen Begleitung und Auswertung eines zweiten
Markterkundungsverfahrens nach der Bay. Gigabitrichtlinie beauftragt. Das
konkrete Ausbaugebiet für den geförderten Ausbau wird nach Abschluss und
Auswertung des zweiten Markterkundungsverfahrens durch den Gemeinderat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend festgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |