Sitzung: 24.01.2023 GSB/001/2023
Bereits im letzten Jahr war im Rahmen der Kreuzbergallianz von den Mitgliedsgemeinden mit Ausnahme von Schönau a. d. Brend ein Programm zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung bei Wohngebäuden aufgelegt worden.
Da das Förderprogramm sehr gut angenommen wird, wurde beim Jour-Fixe der Kreuzbergallianz e.V. am 6.12.2022 festgelegt, das Programm um ein Jahr zu verlängern.
Mit dem Programm sollen Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung
bei Wohngebäuden unterstüzt werden.
Die Kreuzbergallianz möchte die Kosten für den Energieeffizienz-Experten (kurz
EEE) übernehmen, dessen Beteiligung beim BAFA-Förderverfahren zwingend
vorgeschrieben ist.
Der EEE erstellt vor der Antragstellung beim BAFA eine technische Projektbeschreibung der geplanten Maßnahme. Diese Beschreibung erhält eine Kennnummer (sog. TPB-ID), die für die Antragsstellung mit dem Online-Formular benötigt wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN), der bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Die Kennnummer TPN-ID wird beim Einreichen des Online-Verwendungsnachweises beim BAFA benötigt. Es besteht die Möglichkeit das gesamte BAFA-Verfahren von einem Bevollmächtigten durchführen zu lassen.
Damit das Förderverfahren ordnungsgemäß und erfolgversprechend durchgeführt wird, soll der EEE nicht nur mit der vorgeschriebenen Beratung und Bestätigung, sondern auch mit der Abwicklung des Förderverfahrens beauftragt werden.
Im bundesweiten Verzeichnis der nachweislich qualifizierten Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind rund 13.000 Expert*innen gelistet. Der zum Gebiet der Kreuzbergallianz nächstgelegene ist Herr Michael Kirchner aus Wildflecken, der bisher schon im Architektenpool für die Beratungsgutscheine der Kreuzbergallianz aufgenommen war. Herr Kirchner wäre bereit, die Beratungen im Rahmen des Projektes der Kreuzbergallianz durchzuführen. Für die Leistungen entstehen pauschalierte Kosten. Werden mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig ausgeführt, verringern sich die Kosten für die zweite und jede weitere Maßnahme.
Beispiel 1: eine Einzelmaßnahme
netto |
brutto |
|
BAFA-Bestätigung Einzelmaßnahme |
440,00 € |
523,60 € |
Abwicklung des Verfahrens
(Vollmacht) |
40,00 € |
47,60 € |
Summe |
480,00 € |
571,20 € |
abzüglich BAFA-Förderung 50 % |
240,00 € |
285,60 € |
Eigenanteil Kreuzbergallianz |
240,00 € |
285,60 € |
Beispiel 2: zwei Einzelmaßnahmen
netto |
brutto |
|
BAFA-Bestätigung Einzelmaßnahme |
440,00 € |
523,60 € |
BAFA-Bestätigung weitere Einzelmaßnahme |
200,00 € |
238,00 € |
Abwicklung des Verfahrens
(Vollmacht) |
40,00 € |
47,60 € |
Summe |
680,00 € |
809,20 € |
abzüglich BAFA-Förderung 50 % |
340,00 € |
404,60 € |
Eigenanteil Kreuzbergallianz |
340,00 € |
404,60 € |
Die geplante Vorgehensweise entlastet die Bauherren von Verwaltungsarbeit und der Suche nach dem EEE. Die Kostenübernahme durch die Kreuzbergallianz bringt nur eine kleine finanzielle Entlastung, ermöglicht aber den Bauherren den Zugang zu der 20%-Förderung. Der Einstieg ins Förderprogramm wird erleichtert und die Anreizwirkung für Investitionen in Energieeffizienz wird verstärkt.
Jede Kommune soll selbst entscheiden, welcher Betrag für Anträge im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt wird.
Bei der vorgeschlagenen Förderung von Einzelmaßnahmen zur
Energieeinsparung bei Wohngebäuden handelt sich nicht um eine Pflichtaufgabe
der Gemeinde.
Seitens der Finanzverwaltung wird dies nicht nur angesichts der
gemeindlichen Haushaltslage kritisch gesehen. Bei der bekannten Mittelknappheit
freiwillige Leistungen auszuweiten, erscheint – auch in Anbetracht der
Konsolidierungsvorgaben/Stabilisierungshilfe – nicht gerade empfehlenswert.
Der Gemeinderat war sich einig am Beschluss vom 19.07.2022 festzuhalten
und nicht am Förderprogramm teilzunehmen.
Beschluss: