Sitzung: 24.01.2023 GSB/001/2023
Der Gemeinderat wird über die Erteilung der wasserrechtlichen
Genehmigung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 16.12.2022, zur Entnahme von
Grundwasser aus den Brunnen I und II auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4969 sowie
2983, Gemarkung Schönau a. d. Brend zur öffentlichen Trinkwasserversorgung, in
Kenntnis gesetzt. Der Bescheid ist als Anlage beigefügt.
Die vom Landratsamt erteilte wasserrechtliche Genehmigung entspricht den
mit Antrag vom 10.03.2022 von der Gemeinde beantragten Rahmenbedingungen für
eine zukunftssichere Wasserversorgung der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Die
wasserrechtliche Genehmigung umfasst eine maximale Grundwasserentnahme von
insgesamt 82.000 m³/a. Diese Entnahmemenge entspricht dem durch das beauftragte
Ingenieurbüro Alka ermittelten Bedarf der Gemeinde unter Berücksichtigung der
Bevölkerungsentwicklung und des zu erwartenden Klimawandels.
Die Befristung des Bescheides bis 31.12.2042 liegt im Rahmen der
allgemein bei vergleichbaren Gewässernutzungen geübten Praxis und ist damit
angemessen.
Die festgesetzten Auflagen bewegen sich im üblichen Rahmen. Die
geforderten Organisationsstrukturen und Überwachungsauflagen sind Standard und
werden bereits erfüllt.
Im Hinblick auf die Nr. 1.4.4 (Steuerungsanlage) und Nr. 2.3.2
(Wasserverluste) wurde die Tiefbauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt bereits in Kenntnis gesetzt. Diese wird in Abstimmung mit der Gemeinde
einen Sanierungsplan erstellen.
Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.
Hinweis:
Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist ein eigenständiges
Verfahren. Das zukünftige Schutzgebiet wurde dem Gemeinderat bereits zur
Kenntnis gegeben. Die Antragsunterlagen zur Schutzgebietsausweisung wurde dem
Landrastamt in der 50 KW übergeben. Das Verfahren zum Erlass der
Schutzgebietsverordnung wird vom Landratsamt Rhön-Grabfeld durchgeführt.