Der Gemeinderat wird über die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 16.12.2022, zur Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen I und II auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4969 sowie 2983, Gemarkung Schönau a. d. Brend zur öffentlichen Trinkwasserversorgung, in Kenntnis gesetzt. Der Bescheid ist als Anlage beigefügt.

 

Die vom Landratsamt erteilte wasserrechtliche Genehmigung entspricht den mit Antrag vom 10.03.2022 von der Gemeinde beantragten Rahmenbedingungen für eine zukunftssichere Wasserversorgung der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Die wasserrechtliche Genehmigung umfasst eine maximale Grundwasserentnahme von insgesamt 82.000 m³/a. Diese Entnahmemenge entspricht dem durch das beauftragte Ingenieurbüro Alka ermittelten Bedarf der Gemeinde unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung und des zu erwartenden Klimawandels.

 

Die Befristung des Bescheides bis 31.12.2042 liegt im Rahmen der allgemein bei vergleichbaren Gewässernutzungen geübten Praxis und ist damit angemessen.

 

Die festgesetzten Auflagen bewegen sich im üblichen Rahmen. Die geforderten Organisationsstrukturen und Überwachungsauflagen sind Standard und werden bereits erfüllt.

 

Im Hinblick auf die Nr. 1.4.4 (Steuerungsanlage) und Nr. 2.3.2 (Wasserverluste) wurde die Tiefbauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt bereits in Kenntnis gesetzt. Diese wird in Abstimmung mit der Gemeinde einen Sanierungsplan erstellen.

 

 

Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Hinweis:

Die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes ist ein eigenständiges Verfahren. Das zukünftige Schutzgebiet wurde dem Gemeinderat bereits zur Kenntnis gegeben. Die Antragsunterlagen zur Schutzgebietsausweisung wurde dem Landrastamt in der 50 KW übergeben. Das Verfahren zum Erlass der Schutzgebietsverordnung wird vom Landratsamt Rhön-Grabfeld durchgeführt.