Sitzung: 24.01.2023 GSB/001/2023
In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 wurde die Verwaltung erneut
beauftragt, die Fördervoraussetzungen für die Gemeinde Schönau a. d. Brend
(bzgl. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik) zu prüfen und dem
Gemeinderat vorzulegen.
Nach erneuter Rücksprache mit den umliegenden Gemeindeverwaltungen sowie
der Regierung von Unterfranken besteht nunmehr die Möglichkeit, über eine
Kombination aus Kommunalrichtlinie des Bundes mit den Richtlinien zum
Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm
Bayern 2050 eine Förderung von bis zu 90 % zu erhalten.
Diese Möglichkeit erschien im Zuge voriger Rücksprachen (auch mit dem
Landratsamt) nicht eröffnet.
Da eine unabhängige Umsetzung von Rhönstraße, Burgwallbacher Straße,
Tannenweg, Birkenweg und Ahornweg sowie Einspeisepunkt Tannenweg/Birkenweg seinerzeit
zielführender erschien, wurde dieser Bereich bereits zur Umrüstung beauftragt
und ist daher nicht mehr förderbar.
Für das übrige Ortsteilgebiet Schönau, das Baugebiet Zwanzigacker
Burgwallbach sowie den Weiler Kollertshof (Umrüstungsvolumen rd. 80 T€) wurde
am 21.12.2022 präventiv fristwahrend ein Antrag auf die Landesförderung
gestellt, da nur diese vorerst auf den 31.12.2022 befristet war.
Nachreichungen zu diesem Antrag sowie die Beantragung der Bundesmittel
können auch noch im Jahr 2023 erfolgen.
Bei einem gemeindlichen Eigenanteil von zumindest 10 % ist mit
Eigenmitteleinsatz von rund 8 T€ (plus „X“) zu rechnen.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die Maßnahme
„Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
im Ortsteil Schönau (ohne Rhönstraße, Burgwallbacher Straße, Tannenweg,
Birkenweg und Ahornweg sowie Einspeisepunkt Tannenweg/Birkenweg), im Baugebiet
Zwanzigacker Burgwallbach und im Weiler Kollertshof“
mit einem voraussichtlichen Umrüstungsvolumen von rund 80 T€ umsetzen zu
wollen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte
einzuleiten.
Bei größerer Datensicherheit zu Kosten wie auch Fördermitteln ist der
Gemeinderat erneut zu beteiligen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mitzuteilen, ab welchem Zeitpukt die
Fördermöglichkeit bestand.