In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 wurde die Verwaltung erneut beauftragt, die Fördervoraussetzungen für die Gemeinde Schönau a. d. Brend (bzgl. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik) zu prüfen und dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Nach erneuter Rücksprache mit den umliegenden Gemeindeverwaltungen sowie der Regierung von Unterfranken besteht nunmehr die Möglichkeit, über eine Kombination aus Kommunalrichtlinie des Bundes mit den Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 eine Förderung von bis zu 90 % zu erhalten.

 

Diese Möglichkeit erschien im Zuge voriger Rücksprachen (auch mit dem Landratsamt) nicht eröffnet.

Da eine unabhängige Umsetzung von Rhönstraße, Burgwallbacher Straße, Tannenweg, Birkenweg und Ahornweg sowie Einspeisepunkt Tannenweg/Birkenweg seinerzeit zielführender erschien, wurde dieser Bereich bereits zur Umrüstung beauftragt und ist daher nicht mehr förderbar.

 

Für das übrige Ortsteilgebiet Schönau, das Baugebiet Zwanzigacker Burgwallbach sowie den Weiler Kollertshof (Umrüstungsvolumen rd. 80 T€) wurde am 21.12.2022 präventiv fristwahrend ein Antrag auf die Landesförderung gestellt, da nur diese vorerst auf den 31.12.2022 befristet war.

Nachreichungen zu diesem Antrag sowie die Beantragung der Bundesmittel können auch noch im Jahr 2023 erfolgen.

 

Bei einem gemeindlichen Eigenanteil von zumindest 10 % ist mit Eigenmitteleinsatz von rund 8 T€ (plus „X“) zu rechnen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, die Maßnahme

 

„Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Ortsteil Schönau (ohne Rhönstraße, Burgwallbacher Straße, Tannenweg, Birkenweg und Ahornweg sowie Einspeisepunkt Tannenweg/Birkenweg), im Baugebiet Zwanzigacker Burgwallbach und im Weiler Kollertshof“

 

mit einem voraussichtlichen Umrüstungsvolumen von rund 80 T€ umsetzen zu wollen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Bei größerer Datensicherheit zu Kosten wie auch Fördermitteln ist der Gemeinderat erneut zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mitzuteilen, ab welchem Zeitpukt die Fördermöglichkeit bestand.