Mit Beschluss vom 13.12.2022 erteilte der Gemeinderat seine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer PV-Anlage durch den Verein Schwimmbadfreunde Schönau e. V. im Freibad Schönau a. d. Brend.

 

Dem Gemeinderat wird nun ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung der Freiflächen-PV-Anlage auf Grundstück Fl. Nr. 4390, Krummbachstraße 20 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die geplante PV-Anlage soll in Modulreihen auf einer Fläche von 9 x 9 m erfolgen. Die Fläche ist bereits auf 3 Seiten begrenzt. Die 4. Seite soll mit einem Zaun von der Liegewiese abgetrennt werden. Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 bb) Baugesetzbuch (BauGB) kann die Anlage verfahrensfrei errichtet werden, da die geforderten Maße der Anlage eingehalten werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4390 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans “Waldbeerberg“. Als Art der baulichen Nutzung ist für den geplanten Bereich jedoch eine Parkfläche festgesetzt.

 

Die geplante PV-Anlage wird eine Fläche von ca. 80 m² benötigen. Der notwendige Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist am 06.12.2022 eingegangen.

 

Gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann aus Sicht der Verwaltung einer Isolierten Befreiung zugestimmt werden. Es handelt sich um einen untergeordneten Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 4390. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt und die Maßnahme ist städtebaulich vertretbar.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf Grundstück Fl. Nr. 4390, Gemeinde Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Unterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10