Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) startet das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zur Entwicklung zukunftsfester Wälder – s. a. www.bmel.de
Mit dem Programm führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden sollen.

 

Die Förderanträge können nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) gestellt werden. Dies ist ausschließlich online möglich www.klimaanpassung.de

 

Bundesweit stehen in den nächsten fünf Jahren 900 Millionen€ Fördermittel zur Verfügung, davon 200 Millionen€ noch im Jahr 2022.

 

Das BMEL hat die Verbände über das Förderprogramm informiert und um Weiterleitung an die Waldbesitzenden gebeten. Die Förderrichtlinie selbst ist bis heute nicht veröffentlicht und das Antragsportal noch nicht online gestellt.

 

Bis Jahresende 2022 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann ab 12. November, nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger, beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.

Eine zusammenfassende Übersicht zum FörderprogrammFörderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement

Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit. Im Jahr 2022 gestellte Anträge können nur auf de-minimis-Basis bewilligt werden. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an.

 

Frau Bürgermeisterin Rahm hat in den vergangenen Tagen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt versucht die Antragskriterien in Bezug auf die Waldfläche der Gemeinde Schönau a. d. Brend weiter abzugrenzen und eine Abwägung dahingehend zu treffen, welche Verpflichtungen mit der Inanspruchnahme der Fördermittel verbunden sein werden – Stichwort: 11 bzw. 12 Kriterien.

Nachdem es sich bei der Beantragung der Fördermittel um ein „Windhundverfahren“ handelt und die Antragstellung bundesweit ab Samstag, 12.11.2022 freigeschaltet werden soll, wird Frau Bürgermeisterin Rahm die Antragstellung für die Gemeindewaldflächen zeitnah auf den Weg bringen.

 

 

Die im o. g. Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie ist erst ab Sonntag, 13.11.2022 erreichbar.

 

Für den Gemeindewald Schönau wäre eine Förderung von rd. 53.000 € pro Jahr für die Jahre 2022 bis 2026 möglich. Bis 2026 sind die Fördermittel von 100 €/ha im Rahmen einer Bewilligung gesichert. Eine Verlängerung bis 2030 wird durch den Bund angestrebt.

 

Voraussetzung ist u. a. die Markierung und Sicherung von ca. 2.700 Habitatbäumen im Gemeindewald. Eine weitere Anforderung ist eine definierte Totholzmenge pro ha.

 

Die Gemeinde hat bisher eine Einmalzahlung als Prämie ohne weitere Auflagen erhalten.

 

Mit einer Mittelbewilligung nach dem neuen Programm ist eine Änderung der Forsteinrichtung notwendig. Dies Anforderung wird auch im Zusammenhang mit der Waldflurbereinigung ausgelöst. Damit wäre hier eine Kompensation möglich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat befürwortet die Vervollständigung der Förderantragsunterlagen vom 12.11.2022. Die schriftlichen Unterlagen für den Förderantrag müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Onlineantrag nachgereicht werden.

Sobald die Richtlinien und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel bekannt sind, soll eine abschließende Bewertung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis informiert und behält sich eine abschließende Entscheidung über die Inanspruchnahme der Fördermittel vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9