Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.03.2022 öffentlich bekanntgemacht. Für die Ausarbeitung der Planunterlagen wurde das Büro Glanz aus Leutershausen beauftragt.

 

Nach Vorgabe der Gemeinde sollen im Baugebiet „Wallbacher Straße“, im Rahmen der Nachverdichtung zwei zusätzliche Bauparzellen entstehen.

Die vom Büro Glanz ausgearbeiteten Planunterlagen mit Planstand vom 15.11.2022 (vgl. Anlagen) werden dem Gemeinderat zur abschließenden Freigabe bekanntgegeben und erläutert.

 

Änderungswünsche des Gemeinderates können noch berücksichtigt werden.

 

Der Gemeinderat wünscht eine Prüfung, inwieweit es zulässig ist, Schottergärten im Rahmen einer Festsetzung zu untersagen.

 

Weiterhin soll aufgrund der einzuhaltenden Baumfallgrenze zur Bebauung das ALE informiert werden, um im Rahmen des noch laufenden Flurbereinigungsverfahren, Flächen für den hierzu notwendigen Schutzstreifen zu erhalten.

Zusätzlich soll ein Hinweis zur Errichtung von Zisternen im Bebauungsplan aufgenommen werden.


Beschluss:

 

Der vom Planungsbüro Glanz ausgearbeitete Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 15.11.2022 anerkannt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Entwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8