Sitzung: 15.11.2022 GSB/011/2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die 4. Änderung des
Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde
am 22.03.2022 öffentlich bekanntgemacht. Für die Ausarbeitung der
Planunterlagen wurde das Büro Glanz aus Leutershausen beauftragt.
Nach Vorgabe der Gemeinde sollen im Baugebiet „Wallbacher Straße“, im
Rahmen der Nachverdichtung zwei zusätzliche Bauparzellen entstehen.
Die vom Büro Glanz ausgearbeiteten Planunterlagen mit Planstand vom
15.11.2022 (vgl. Anlagen) werden dem Gemeinderat zur abschließenden Freigabe
bekanntgegeben und erläutert.
Änderungswünsche des Gemeinderates können noch berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat wünscht eine Prüfung, inwieweit es zulässig ist,
Schottergärten im Rahmen einer Festsetzung zu untersagen.
Weiterhin soll aufgrund der einzuhaltenden Baumfallgrenze zur Bebauung
das ALE informiert werden, um im Rahmen des noch laufenden
Flurbereinigungsverfahren, Flächen für den hierzu notwendigen Schutzstreifen zu
erhalten.
Zusätzlich soll ein Hinweis zur Errichtung von Zisternen im
Bebauungsplan aufgenommen werden.
Beschluss:
Der vom Planungsbüro Glanz ausgearbeitete Entwurf zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 15.11.2022
anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der
Grundlage des anerkannten Entwurfes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und
gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |