Das Amt für ländliche Entwicklung hat ein Förderprogramm „Streuobst für Alle!“ aufgelegt. Auf dieser Grundlage wird die Anschaffung von Hochstamm-Obstbäumen gefördert. Die Förderung beträgt max. 45 € pro Baum, es können pro Förderantrag Mittel für max. 100 Bäume beantragt werden, damit beträgt die max. Fördersumme 4.500 €.

 

Die Streuobst-Baumpflanzung ist bis zum 15.12.2023 durchzuführen, d. h. geförderte Bäume müssen bis zu diesem Zeitpunkt gekauft und gepflanzt sein. Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne. Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre. Die Bäume können auf Grundstücken der Gemeinde oder auf Grundstücken Dritter erfolgen. Den Dritten werden hierfür die Bäume vom Antragsteller (Gemeinde) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

 

Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:

  1. Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.

  2. Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.

  3. Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend liegt der Zuwendungsbescheid vom 24.10.2022 vor. Mit diesem wäre die Förderung von 100 Bäumen und einem max. Zuschuss von 4.500 € möglich. Die o. g. Anforderungen müssen eingehalten werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Pflanzung von bis zu 100 Bäumen auf Grundlage der Förderrichtlinie des Amtes für ländliche Entwicklung – „Streuobst für alle“. Der max. Zuschuss pro Baum beträgt 45 €.

 

Ein ggf. verbleibender Eigenanteil wird von der Gemeinde übernommen. Es soll versucht werden die Bäume auf gemeindlichen Grundstücken zu pflanzen. Falls dies nicht oder nicht komplett möglich ist, soll die Anzahl von Privatgrundstücken minimiert sein, da mit der Umsetzung ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9