Sitzung: 15.11.2022 GSB/011/2022
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat um Information zu Möglichkeiten
der finanziellen Unterstützung für die Errichtung von privaten Regenwasseranlagen
(Zisterne) gebeten.
In den weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d.
Saale wird die erstmalige Errichtung von privaten Zisternen von den Gemeinden
Niederlauer und Salz als freiwillige
Leistung i. S. des Haushaltsrechts gefördert. Dabei wird in Niederlauer
nicht unterschieden, ob die Zisterne nur für die Gartenbewässerung verwendet
wird oder ob auch ein Brauchwasseranschluss für die Hauswasserversorgung
besteht. Die Zuschüsse werden für neue Zisternen auf Antrag gewährt und richten
sich nach dem Volumen der Zisterne (Niederlauer Pauschalbeträge, Salz nach
Fassungsvermögen).
Aus ökologischen Gründen ist der Bau von Regenwasserzisternen grundsätzlich
zu begrüßen. Allerdings muss die Auswirkung von nicht versickertem Regenwasser
auf das Wasserdargebot berücksichtigt und abgewogen werden.
Die Inbetriebnahme einer Zisterne ist der Gemeinde / VG anhand der
„Anzeige für den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens“
(s. Anlage) mitzuteilen. Der zuständige Wasserwart begutachtet die
ordnungsgemäße Installation der Anlage und fertigt ein Abnahmeprotokoll.
In Schönau a. d. Brend mit Burgwallbach sind derzeit 8 Zisternen
gemeldet, davon werden 4 zur reinen Gartenbewässerung und 4 zum Hausgebrauch
(Anschluss Toilette, Waschmaschine) genutzt. Die Nutzung für den Hausgebrauch
unterliegt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Abwassergebührenberechnung.
Information zur Versicherung auf Grundstücken:
In
den Bürgerversammlungen 2022 wurde das Thema Versickerungsmöglichkeiten auf
Grundstücken angesprochen. Grundsätzlich ist die Versickerung von Regenwasser
einer Ableitung in die Kanalisation vorzuziehen, egal ob die Entwässerung im
Misch- oder im Trennsystem erfolgt. Allerdings bedarf das Einleiten von
gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in das
Grundwasser (Versickerung) einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die
Kreisverwaltungsbehörde.
Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen
genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
(NWFreiV) und der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von
gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)" eingehalten
werden.
In jedem Einzelfall sind somit rechtliche und technische Voraussetzungen
zu prüfen und zu beachten. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung
einer kommunalen Förderung in diesem Bereich weniger geeignet.
Der Gemeinderat berät sich über die Einführung einer finanziellen
Unterstützung durch die Gemeinde für den Einbau von privaten Regenwasseranlagen
unter Berücksichtigung der bestehenden Verpflichtungen aus dem
Haushaltskonsolidierungskonzept.
Beschluss:
Nach Abwägung der Argumente im Gemeinderat wird die Einführung einer
finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde für den Einbau von privaten
Regenwasseranlagen zurückgestellt und im Zusammenhang mit den
Gebührenkalkulationen in Zukunft neu behandelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
9 |