Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat um Information zu Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für die Errichtung von privaten Regenwasseranlagen (Zisterne) gebeten.

 

In den weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale wird die erstmalige Errichtung von privaten Zisternen von den Gemeinden Niederlauer und Salz als freiwillige Leistung i. S. des Haushaltsrechts gefördert. Dabei wird in Niederlauer nicht unterschieden, ob die Zisterne nur für die Gartenbewässerung verwendet wird oder ob auch ein Brauchwasseranschluss für die Hauswasserversorgung besteht. Die Zuschüsse werden für neue Zisternen auf Antrag gewährt und richten sich nach dem Volumen der Zisterne (Niederlauer Pauschalbeträge, Salz nach Fassungsvermögen).

 

Aus ökologischen Gründen ist der Bau von Regenwasserzisternen grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings muss die Auswirkung von nicht versickertem Regenwasser auf das Wasserdargebot berücksichtigt und abgewogen werden.

Die Inbetriebnahme einer Zisterne ist der Gemeinde / VG anhand der „Anzeige für den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage oder eines Brunnens“ (s. Anlage) mitzuteilen. Der zuständige Wasserwart begutachtet die ordnungsgemäße Installation der Anlage und fertigt ein Abnahmeprotokoll.

In Schönau a. d. Brend mit Burgwallbach sind derzeit 8 Zisternen gemeldet, davon werden 4 zur reinen Gartenbewässerung und 4 zum Hausgebrauch (Anschluss Toilette, Waschmaschine) genutzt. Die Nutzung für den Hausgebrauch unterliegt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Abwassergebührenberechnung.

 

 

Information zur Versicherung auf Grundstücken:
In den Bürgerversammlungen 2022 wurde das Thema Versickerungsmöglichkeiten auf Grundstücken angesprochen. Grundsätzlich ist die Versickerung von Regenwasser einer Ableitung in die Kanalisation vorzuziehen, egal ob die Entwässerung im Misch- oder im Trennsystem erfolgt. Allerdings bedarf das Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser von bebauten oder befestigten Flächen in das Grundwasser (Versickerung) einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Kreisverwaltungsbehörde.

 

Hiervon ausgenommen kann Niederschlagswasser in vielen Fällen genehmigungsfrei versickert werden, sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) und der "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW)" eingehalten werden.

In jedem Einzelfall sind somit rechtliche und technische Voraussetzungen zu prüfen und zu beachten. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung einer kommunalen Förderung in diesem Bereich weniger geeignet.

 

Der Gemeinderat berät sich über die Einführung einer finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde für den Einbau von privaten Regenwasseranlagen unter Berücksichtigung der bestehenden Verpflichtungen aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept.

 


Beschluss:

 

Nach Abwägung der Argumente im Gemeinderat wird die Einführung einer finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde für den Einbau von privaten Regenwasseranlagen zurückgestellt und im Zusammenhang mit den Gebührenkalkulationen in Zukunft neu behandelt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

9