Sitzung: 18.10.2022 GSB/010/2022
Im Rahmen des Ortstermins am 26.09.2022 mit Vertretern des Sachgebiets
Städtebau der Regierung von Unterfranken wurde auch die Bebauung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 49 Burgwallbach (Kreuzbergstraße 22 und Kirchweg 1)
besichtigt.
Das Gebäude Kreuzbergstraße 33 wurde als ortsbildprägendes
Fachwerkgebäude eingestuft.
Ein Rückbau des Gebäudes wurde nicht befürwortet.
Es wurde eine privat durchgeführte Sanierung des Fachwerkgebäudes und
Nutzung ggf. als Ferienwohnung vorgeschlagen.
Zur Unterstützung dieser Sanierung und Revitalisierung des
ortsbildprägenden Fachwerkshauses wurde die Förderung der Freimachung und
Entsiegelung des Grundstücks im Vorfeld, d. h. der Rückbau des Gebäudes Kirchweg
1 in Aussicht gestellt.
Die Kosten für Freimachung und Entsiegelung werden überschlägig auf ca. 40.000,-
€ brutto geschätzt.
Der Fördersatz liegt voraussichtlich bei 80 %.
Beschluss:
Für die Freimachung und Entsiegelung des Grundstücks (Rückbau des Gebäudes
Kirchweg 1, Burgwallbach) soll ein Zuwendungsantrag beim Sachgebiet Städtebau
der Regierung von Unterfranken gestellt werden.
Die Kosten für Freimachung und Entsiegelung werden überschlägig auf ca.
40.000,- € brutto geschätzt.
Der Fördersatz liegt voraussichtlich bei 80 %.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |