Sitzung: 18.10.2022 GSB/010/2022
Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019
wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der
Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der
Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche
Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche
Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2023 befristet.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements,
- Begleitung von Veränderungsprozessen
auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der
ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter
angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der
Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE–Zusammenschlüssen,
wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE–Zusammenschluss jährlich
max. 100.000 EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i.H.v. max. 90.000 EUR
und einem Eigenanteil des ILE–Zusammenschlusses i.H.v. 10% (max. 10.000 EUR)
zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt
wurde.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren
Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden
mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem
Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2022
Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle
für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.
Im Jahr 2022 gingen insgesamt 40 Förderanfragen für Kleinprojekte ein.
Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums wurden hiervon insgesamt 27
Kleinprojekte ausgewählt und gefördert.
Ein Projekt konnte nicht durchgeführt werden.
Die restlichen 26 Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht
beendet.
Insgesamt wurden 14 Kleinprojekte von Vereinen, 7 Kleinprojekte von
Privatpersonen, 1 Kleinprojekt von einer Künstlervereinigung, 3 Kleinprojekte
von Interessensgemeinschaften und 1 Kleinprojekt von einer Kirchenstiftung
durchgeführt.
Die Resonanz auf das Regionalbudget ist im Vergleich zum Jahr 2021
konstant geblieben. Auch die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger
waren durchweg sehr positiv.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist
aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles
Leben zuzuordnen.
Aus Sicht der Gemeinde Schönau a. d. Brend stellt das Regionalbudget
eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit dar, Kleinprojektträger
finanziell zu unterstützen. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die
finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden.
Aus diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr
2023 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.
Auch für das Jahr 2023 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt,
als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu
beantragen und abzuwickeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erklärt sein Einverständnis zur
Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines
Regionalbudgets im Jahr 2023. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als
verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung des Förderverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |