Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

 

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2023 befristet.

 

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur

 

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

 

Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE–Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.

 

Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE–Zusammenschluss jährlich max. 100.000 EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i.H.v. max. 90.000 EUR und einem Eigenanteil des ILE–Zusammenschlusses i.H.v. 10% (max. 10.000 EUR) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt wurde.

 

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

 

Die Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2022 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.

 

Im Jahr 2022 gingen insgesamt 40 Förderanfragen für Kleinprojekte ein.

Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums wurden hiervon insgesamt 27 Kleinprojekte ausgewählt und gefördert.

Ein Projekt konnte nicht durchgeführt werden.

 

Die restlichen 26 Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht beendet.

 

Insgesamt wurden 14 Kleinprojekte von Vereinen, 7 Kleinprojekte von Privatpersonen, 1 Kleinprojekt von einer Künstlervereinigung, 3 Kleinprojekte von Interessensgemeinschaften und 1 Kleinprojekt von einer Kirchenstiftung durchgeführt.

 

Die Resonanz auf das Regionalbudget ist im Vergleich zum Jahr 2021 konstant geblieben. Auch die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger waren durchweg sehr positiv.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles Leben zuzuordnen.

 

Aus Sicht der Gemeinde Schönau a. d. Brend stellt das Regionalbudget eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit dar, Kleinprojektträger finanziell zu unterstützen. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden.

 

Aus diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2023 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.

 

Auch für das Jahr 2023 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erklärt sein Einverständnis zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets im Jahr 2023. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung des Förderverfahrens.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11