Sitzung: 18.10.2022 GSB/010/2022
Am 15.11.2021 wurde der Zuwendungsantrag für das kommunale
Förderprogramm der Gemeinde Schönau a. d. Brend 2022 bis 2024 mit Gesamtkosten
von 60 T€ und einem avisierten Fördersatz von 80 % gestellt.
In diesem Fall wären über die drei Jahre insgesamt wohl 12 T€
Eigenmittel von der Gemeinde zu tragen gewesen.
Am 29.11.2021 erfolgte seitens der Regierung – Sachgebiet
Städtebau/-förderung – die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Im Zuge einer Ortsbegehung am 26.09.2022 besprachen Vertreter von Regierung,
Gemeinde und Verwaltung unter anderem auf Grund der regen Inanspruchnahme eine
mögliche Ausweitung des Maßnahmenumfangs auf in Summe 90 T€.
Dabei fand auch Erwähnung, dass der Fördersatz hierfür gegebenenfalls
auch nur 60 % betragen könnte.
Die Finanzverwaltung erstellte daraufhin anforderungsgemäß und
vorbehaltlich des heutigen Gemeinderatsbeschlusses einen überarbeiteten
Zuwendungsantrag mit 90 T€ Gesamtkosten und beantragte weiterhin 80 %
Förderung.
Es wird allerdings zu bedenken gegeben, dass im ungünstigeren Fall dabei
ein Eigenanteil von 36 T€ zu tragen sein könnte.
Die gemeindliche Haushaltslage sollte daneben hinlänglich bekannt sein.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahme kommunales Förderprogramm 2022
bis 2024 mit einem neuen Gesamtumfang von 90 T€ zu betreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte hierzu
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
11 |