Sitzung: 18.10.2022 GSB/010/2022
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 ist der Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 fand ein Ortstermin
sowie Gespräche zwischen der ersten Bürgermeisterin sowie vier
Gemeinderatsmitglieder, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und
Finanzverwaltung) und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet
Städtebauförderung statt.
Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Schönau a. d. Brend waren
bisher dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“
zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur
Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung
stattfand, ist die Gemeinde Schönau a. d. Brend unter Beibehaltung der
bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung für künftige neue Maßnahmen dem
neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere
gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im
Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen
konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde
somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder Zustimmungen
zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Kommunales
Förderprogramm 2022 - 2024
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 60.000
€
davon bisher bereits bewilligt 60.000
€
Der am 15.11.2021 gestellte Zuwendungsantrag
für das Kommunale Förderprogramm 2022 – 2024 soll um Kosten in Höhe von 30.000
€ erhöht werden. Mit Beschluss des Gemeinderates wird die Mittelanpassung
auf 90.000 € veranlasst.
Sanierungsberatung
2020 - 2022 (Verlängerung bis 2024)
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 24.000
€
davon bisher bereits bewilligt 24.000
€
Der am 26.06.2020 gestellte Zuwendungsantrag soll um den Zeitraum bis
2024 verlängert werden.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das
Programmjahr 2023 vorgesehen:
Städtebauliche Machbarkeitsstudie
„Weißes Roß“
Ursprungsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen Gaststätte „Weißes
Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum mit
Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung
liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Die Nutzungsanforderungen
für die Gemeinde werden jedoch unter einem anderen Ansatz gesehen. Ziel der
Maßnahme ist nach dem Rückbau des Bestandes die Erstellung eines bedarfsorientierten
Gebäudes und die Gestaltung des Umfeldes. Im Fokus steht hierbei das
Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde Schönau a. d. Brend, das Rhönrad. Auf Basis
der Nutzungsanforderung der Gemeinde soll eine städtebauliche
Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese ist im Jahr 2023 vorgesehen. Die
Honorarkosten der städtebaulichen Machbarkeitsstudie werden überschlägig auf
ca. 20.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2026
eingeplant.
Städtebauliche
Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach
Das von der Gemeinde erworbene Objekt Kirchweg 1, Fl.Nr. 49 in
Burgwallbach befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Straße Kirchweg
erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche und hat damit eine
herausgehobene Funktion. Bei einem Abbruch des Bestandes Kirchweg 1 könnte die
Kreuzungssituation mit Bushaltestelle verbessert und mit einem durchgängigen
Gehweg zum Bürgerhaus/Kirche - ggf. mit Grunderwerb von Nachbargrundstücken und
Nachverdichtung (Innenentwicklungspotenziale) - fortgesetzt werden. Diese planerische Untersuchung soll im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese ist im Jahr
2023 vorgesehen. Die Honorarkosten der städtebaulichen Machbarkeitsstudie
werden überschlägig auf ca. 20.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung wird
für das Jahr 2026 eingeplant.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:
Freimachung und
Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach
Zur Unterstützung der Sanierung und Revitalisierung des
ortsbildprägenden Fachwerkshauses (Gebäude Kreuzbergstraße 33) wurde die
Förderung der Freimachung und Entsiegelung des Grundstücks im Vorfeld, d. h.
der Rückbau des Gebäudes Kirchweg 1 in Aussicht gestellt. Die Kostenschätzung
liegt bei ca. 40.000 €. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Rahmenplan
„Scheunengürtel“
Der Scheunengürtel im Bereich der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend, für
den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau a. d. Brend
einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt
dar. Es besteht Bedarf zur Planungsentwicklung und Eröffnung neuer
Möglichkeiten durch konkrete Bürgeranfragen. Den vorhandenen Grünstrukturen
kommt eine wichtige Bedeutung im Ortsbild zu. Ziel ist die langfristige
Erhaltung der Scheunen sowie die bedarfsgerechte Aufrechterhaltung der
vorhandenen Nutzgärten. Hierfür ist zunächst die Ermittlung des Bedarfs im
Rahmen einer Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer angedacht. Die
anschließende Auswertung dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant
ist, einen Rahmenplan für den Bereich „Scheunengürtel“ zu erstellen. Anstatt
eines Rahmenplans sieht die Städtebauförderung jedoch auch einen Förderansatz
für einen Bebauungsplan. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rund 20.000
€. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 vorgesehen.
Neugestaltung
Kirchweg in Burgwallbach
Auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Neugestaltung des Kirchweges in
Burgwallbach vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden
auf 300.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend
Auf Basis der Machbarkeitsstudie „Weißes Roß“ ist die Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für
die Umsetzung werden auf 1.000.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr
2026 vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm
für das Programmjahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 in folgendem
Umfang zu:
Städtebauliche
Machbarkeitsstudie „Weißes Roß“
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 20.000
€
Städtebauliche
Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2023 10.000
€
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:
Freimachung und
Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2024: 40.000 €
Rahmenplan
„Scheunengürtel“
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2024: 20.000 €
Neugestaltung
Kirchweg in Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2026: 300.000 €
Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend
Bund-Länder-Programm
Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2026: 1.000.000 €
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im
Haushalt 2023 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung zu
stellen.
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018
den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die
Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.
Im
Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz
für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein
Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten
werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren
ein aktives Flächenmanagements. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird
fortgeschrieben.
Durch regelmäßige persönliche Ansprache der
Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand
bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer
Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken.
Unterstützt wird dies im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. mittels
Innenentwicklungslotsen. Neben der Eigentümeransprache leisten sie ihren
Beitrag zur Bewusstseinsbildung und vermitteln Bauherren, Käufer und Verkäufer
an die Allianz oder die Verwaltungen. Sie sammeln außerdem Informationen und
geben sie an die Verwaltungen zur Fortschreibung des Leerstandskatasters
weiter.
Eine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen ist aktuell nicht geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |