Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 fand ein Ortstermin sowie Gespräche zwischen der ersten Bürgermeisterin sowie vier Gemeinderatsmitglieder, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und Finanzverwaltung) und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt.

 

Die städtebaulichen Maßnahmen der Gemeinde Schönau a. d. Brend waren bisher dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Nachdem im Jahr 2020 eine umfassende Neustrukturierung zur Vereinfachung und Weiterentwicklung der Bund-Länder-Städtebauförderung stattfand, ist die Gemeinde Schönau a. d. Brend unter Beibehaltung der bisherigen Förderschwerpunkte und Zielsetzung für künftige neue Maßnahmen dem neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Kommunales Förderprogramm 2022 - 2024

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    60.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                                60.000 €

Der am 15.11.2021 gestellte Zuwendungsantrag für das Kommunale Förderprogramm 2022 – 2024 soll um Kosten in Höhe von 30.000 € erhöht werden. Mit Beschluss des Gemeinderates wird die Mittelanpassung auf 90.000 € veranlasst.

 

Sanierungsberatung 2020 - 2022 (Verlängerung bis 2024)

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    24.000 €

davon bisher bereits bewilligt                                                                                                24.000 €

Der am 26.06.2020 gestellte Zuwendungsantrag soll um den Zeitraum bis 2024 verlängert werden.

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2023 vorgesehen:

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie „Weißes Roß“

Ursprungsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen Gaststätte „Weißes Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum mit Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Die Nutzungsanforderungen für die Gemeinde werden jedoch unter einem anderen Ansatz gesehen. Ziel der Maßnahme ist nach dem Rückbau des Bestandes die Erstellung eines bedarfsorientierten Gebäudes und die Gestaltung des Umfeldes. Im Fokus steht hierbei das Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde Schönau a. d. Brend, das Rhönrad. Auf Basis der Nutzungsanforderung der Gemeinde soll eine städtebauliche Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese ist im Jahr 2023 vorgesehen. Die Honorarkosten der städtebaulichen Machbarkeitsstudie werden überschlägig auf ca. 20.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2026 eingeplant.

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach

Das von der Gemeinde erworbene Objekt Kirchweg 1, Fl.Nr. 49 in Burgwallbach befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Straße Kirchweg erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche und hat damit eine herausgehobene Funktion. Bei einem Abbruch des Bestandes Kirchweg 1 könnte die Kreuzungssituation mit Bushaltestelle verbessert und mit einem durchgängigen Gehweg zum Bürgerhaus/Kirche - ggf. mit Grunderwerb von Nachbargrundstücken und Nachverdichtung (Innenentwicklungspotenziale) - fortgesetzt werden. Diese planerische Untersuchung soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese ist im Jahr 2023 vorgesehen. Die Honorarkosten der städtebaulichen Machbarkeitsstudie werden überschlägig auf ca. 20.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2026 eingeplant.

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:

 

Freimachung und Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach

Zur Unterstützung der Sanierung und Revitalisierung des ortsbildprägenden Fachwerkshauses (Gebäude Kreuzbergstraße 33) wurde die Förderung der Freimachung und Entsiegelung des Grundstücks im Vorfeld, d. h. der Rückbau des Gebäudes Kirchweg 1 in Aussicht gestellt. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 40.000 €. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 vorgesehen.

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“

Der Scheunengürtel im Bereich der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend, für den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. Es besteht Bedarf zur Planungsentwicklung und Eröffnung neuer Möglichkeiten durch konkrete Bürgeranfragen. Den vorhandenen Grünstrukturen kommt eine wichtige Bedeutung im Ortsbild zu. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Scheunen sowie die bedarfsgerechte Aufrechterhaltung der vorhandenen Nutzgärten. Hierfür ist zunächst die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen einer Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer angedacht. Die anschließende Auswertung dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant ist, einen Rahmenplan für den Bereich „Scheunengürtel“ zu erstellen. Anstatt eines Rahmenplans sieht die Städtebauförderung jedoch auch einen Förderansatz für einen Bebauungsplan. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rund 20.000 €. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 vorgesehen.

 

Neugestaltung Kirchweg in Burgwallbach

Auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Neugestaltung des Kirchweges in Burgwallbach vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden auf 300.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

 

Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend

Auf Basis der Machbarkeitsstudie „Weißes Roß“ ist die Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden auf 1.000.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2023 und die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 in folgendem Umfang zu:

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie „Weißes Roß“

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                            20.000 €

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2023                                                                                                            10.000 €

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2024 – 2026 vorgemerkt:

 

Freimachung und Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024: 40.000 €

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024: 20.000 €

 

Neugestaltung Kirchweg in Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2026: 300.000 €

 

Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend

Bund-Länder-Programm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2026: 1.000.000 €

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2023 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2024 bis 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.

 

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.

 

Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagements. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.

 

Durch regelmäßige persönliche Ansprache der Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken. Unterstützt wird dies im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. mittels Innenentwicklungslotsen. Neben der Eigentümeransprache leisten sie ihren Beitrag zur Bewusstseinsbildung und vermitteln Bauherren, Käufer und Verkäufer an die Allianz oder die Verwaltungen. Sie sammeln außerdem Informationen und geben sie an die Verwaltungen zur Fortschreibung des Leerstandskatasters weiter.

 

Eine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen ist aktuell nicht geplant.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11