Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4652/1, Gemarkung Schönau a. d. Brend (Außenbereich) wurde eine Auffüllung in schotterbauweise vorgenommen. Außerdem wurde eine Bodenplatte auf der Fl.Nr. 278, Gemarkung Schönau ohne Genehmigungsverfahren errichtet.

 

Die Verwaltung wird gebeten den Gemeinderat über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.