Das Einsatzspektrum der Feuerwehr Burgwallbach stellt gewisse Anforderungen an eine Ortsteilfeuerwehr, welche die Feuerwehr durchführen können sollte. Hierzu zählen grundsätzlich der Ersteinsatz bei Feuer und technischer Hilfeleistung, sowie die Hilfe bei Wasserschäden, Straßensperrung und Verkehrsleitung. Aufgrund der in den vergangenen Jahren durch Trockenheit erhöhten Waldbrandgefahr, sollte die Feuerwehr/Feuerwehrfahrzeug eine Grundausstattung für eine Waldbrandbekämpfung erhalten.

Für die Gemeinde Schönau a.d.Brend mit dem Ortsteil Burgwallbach wurde ein Entwurf für einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Dieser ist dem Kreisbrandrat am 23.01.2020 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Stellungnahme liegt der Gemeinde noch nicht vor. Im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wurde bereits eine Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenfahrzeugs für Burgwallbach in den nächsten Jahren angedacht. Die Kosten waren überschlägig mit ca. 130.000 € beziffert. Die Feuerwehr Burgwallbach ist zurzeit nicht mit Atemschutz ausgestattet. Auch bei einer Ersatzbeschaffung muss das Fahrzeug nicht mit Atemschutz ausgestattet werden. Grundsätzlich könnte die Feuerwehr Burgwallbach Atemschützer ausbilden, diese könnten dann das Atemschutzteam der Feuerwehr Schönau unterstützen.

Bereits am 03.06.2020 fand in der Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Kommandanten, Herrn Matthias Gerhart, der Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm und der Verwaltung Herrn Jürgen Büttner, eine Besprechung hinsichtlich der Ersatzbeschaffung für das vorhandene Feuerwehrfahrzeug in Burgwallbach statt.
Ziel der Besprechung war es, den aktuellen Fahrzeugbestand zu ermitteln, Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen, sowie Finanzmittel im Gemeindehaushalt bereit zu stellen.

Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

1.    Das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 1985 und somit im Jahr 2025, 40 Jahre alt.

2.    Als Ersatz wurde ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF/W) als bedarfsgerecht ins Auge gefasst.

3.    Atemschutz wird weiterhin als nicht notwendig gesehen, weil dieser in der Feuerwehr Schönau vorgehalten wird. Die Feuerwehr Burgwallbach kann Atemschützer ausbilden und die Feuerwehr Schönau bei Atemschutzeinsätzen unterstützen.

4.    Für das Fahrzeug muss ein ausreichender Stellplatz zur Verfügung stehen.

5.    Als Mittelrahmen für die Finanzplanung wurden im Jahr 2020 bei mehreren Fahrzeugherstellern Kostenangebote eingeholt.

Folgende weitere Vorgehensweise wurde besprochen:

a) Festlegung des Fahrzeugmodells sowie der Ausstattung, hier auch Prüfung ob Stellplatz ausreichend ist

b) Aufnahme einer Beschaffung in den Haushaltsplan der Gemeinde für die Finanzplanung (aktuell 2025) im Rahmen von rd. 175.000 €

c) Gemeinderatsbeschluss

d) Antrag auf förderunschädliche vorzeitige Beschaffung


Aufgrund der aktuell erhöhten Lieferzeiten für Neufahrzeugen von ca. 2 Jahren und der hinzukommenden Planungszeit ist in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die Beschaffung planen. Dazu wird ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates benötigt.

Die Verwaltung hat auf Basis von Erfahrungswerten folgende Grunddaten zusammengestellt:

Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF W) mit Wasserbehälter:

Das Fahrzeug sollte mindestens folgende Ausstattung besitzen:

Fahrgestell:
Wasserbehälter mit möglichst viel Wasser,
nach Möglichkeit Allrad oder mind. eine Differenzialsperre um auch in unwegsamen Gelände (Wald) einsatzfähig zu sein

Beladung:
Stromerzeuger 5 kVA
1 Lichtmast
1 Schaumausrüstung
4-teilige Steckleiter
Tauchpumpe
Beleuchtung mit Lichtmast
Motorsäge
Tragkraftspritze auf dem Fahrzeug
Geräte und Material zur Waldbrandbekämpfung

Bei einer Fahrzeugersatzbeschaffung mit Wassertank muss gewährleistet sein, dass das Feuerwehrhaus beheizbar (frostsicher) ist. Auch auf eine ausreichende Belüftung ist zu achten (Abgasabsauganlage).
Die Kostenschätzung für ein solches Fahrzeug beziffert die Verwaltung auf ca. 155.000 bis 175.000 €. Die Kosten sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt und von der Beladung welche aus dem Bestand übernommen werden kann. Die Fahrzeugbesatzung besteht aus 6 Personen.

Kostenschätzung je nach Ausstattung inkl. MwSt.:                            155.000 bis 175.000 Euro
Abzüglich der möglichen Zuwendung inkl. RmbH :                                                   42.700 Euro

Eigenanteil der Gemeinde ca.:                                                           112.300 bis 132.300 Euro

Nach der Förderrichtlinie Feuerwehr besteht die Möglichkeiten einer Erhöhung der Förderung um 10 %, wenn mehrere Kommunen ein baugleiches beschaffen und ein Sammel-Förderantrag gestellt wird. Im Wege dieser Sammelbestellung müssen für alle Beteiligten Wehren baugleiche Feuerwehrfahrzeuge des gleichen Fahrzeugtyps, des gleichen Fahrgestells und des gleichen Aufbaus sowie der gleichen fest eingebauten feuerwehrtechnischen Ausstattung beschafft werden. Ob diese Beschaffungsform möglich ist, wird die Verwaltung mit den Fachstellen abstimmen.
Aufgrund des komplexen Ausschreibungsverfahren unter Gewährleistung aller Vorgaben des Vergaberechts, sollte ein Projektant mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragt werden.

 

Alternativ ist die Beschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs möglich. Um ein gebrauchtes Fahrzeug zu beschaffen, wäre es sinnvoll dem Beauftragten der Gemeinde/Feuerwehr ein Mittelbudget zu übertragen um handlungsfähig zu sein. Das Budget kann der 1. Bürgermeisterin übertragen werden. Diese kann die Recherche nach Fahrzeugen auf den Kommandanten oder weitere Personen übertragen, die letzte Entscheidung liegt dann in ihren Händen.


Fahrerlaubnis zur Führung des Feuerwehrfahrzeugs:

Sollte eine Ersatzbeschaffung in den nächsten Jahren zur Umsetzung kommen, müssen ausreichend viele aktive Feuerwehrdienstleistende zur Verfügung stehen, die eine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug erworben haben.
Es wird die Führerscheinklasse C (ehemals Klasse 2) bzw. der Feuerwehrführerschein benötigt.

Herr  1. Kommandant, Herr Matthias Gerhart, hat bei einer ortsansässigen Fahrschule die Kosten der Ausbildung Klasse C nachgefragt. Es ist nach individuellen Voraussetzungen (Anzahl Fahrstunden etc.) von ca. 1.500 bis 2.000 €/Fahrerlaubnis auszugehen. Zu diesen Kosten kommen die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen die alle 5 Jahre von den Feuerwehrdienstleistenden nachzuweisen sind. Diese Kosten betragen zurzeit ca. 150 bis 170 €/Person. Der 1. Kommandant sieht den Bedarf der notwendigen Fahrerlaubnis bei 5 – 6 Feuerwehrdienstleistenden bis zu einem Einsatz eines neuen Fahrzeugs. Eine Ausbildung sollte daher ggf. über mehrere Jahre eingeplant werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat wägt die Argumente für die Beschaffung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs für die Feuerwehr Burgwallbach ab. Im Ergebnis sieht der Gemeinderat eine Neubeschaffung unter Inanspruchnahme der höchstmöglichen Förderung als die bessere Lösung an. Im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen Einschränkungen, des Alters usw. des bestehenden Fahrzeugs und der zu erwartenden künftigen Anforderungen soll ein TSF-W beschafft werden.

 

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Feuerwehren Langenleiten und Reyersbach vor kurzer Zeit mit den gleichen Fahrzeugen ausgestattet wurden. Die Verwaltung wird beauftragt dort nachzufragen, welche Kosten die Beschaffung ausgelöst haben bzw. wie der Beschaffungsprozess durchgeführt wurde (Projektierungsbüro o. ä.).

 

Nach Aussage des 1. Kommandanten der Feuerwehr Burgwallbach, Herrn Matthias Gerhart, kann die Pumpe des vorhandenen Fahrzeugs auch für ein neues Fahrzeug weiterverwendet werden, ebenso die Beladung bzw. zumindest Teile der Beladung. Mit der Feuerwehr Burgwallbach ist der weitere Beschaffungsprozess abzustimmen. Die Verwaltung wird zum weiteren beauftragt einen Förderantrag zur Beschaffung eines TSF-W für die freiwillige Feuerwehr Burgwallbach bei der Regierung von Unterfranken zu stellen. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschaffung mit weiteren Wehren soll dabei im Vorfeld geklärt werden (KBR, weitere Quellen). Für den Beschaffungsprozess sollen Angebote von Projektanten eingeholt werden.

 

Im Zusammenhang mit dem Reparaturbedarf der Heizungsanlage im Bürgerhaus Burgwallbach soll der Anschluss des Stellplatzes für das Feuerwehrfahrzeug mit untersucht werden, mit dem Ziel das Fahrzeug frostsicher unterbringen zu können.

 

Hinsichtlich der Frage der notwendigen Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden im Hinblick auf die notwendige Fahrerlaubnis soll Rücksprache mit dem Kreisbrandrat genommen werden bzw. dieser in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen eingeladen werden. Die Dienstleistenden der Feuerwehr Schönau a. d. Brend verfügen nach Aussage des 1. Kommandanten und Gemeinderates Ewald Johannes nicht über die Fahrerlaubnis C sondern haben den Feuerwehrführerschein, welcher für die Führung des Fahrzeuges ausreichend wäre.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11