Sitzung: 20.09.2022 GSB/009/2022
Das Einsatzspektrum der Feuerwehr Burgwallbach stellt gewisse
Anforderungen an eine Ortsteilfeuerwehr, welche die Feuerwehr durchführen
können sollte. Hierzu zählen grundsätzlich der Ersteinsatz bei Feuer und
technischer Hilfeleistung, sowie die Hilfe bei Wasserschäden, Straßensperrung
und Verkehrsleitung. Aufgrund der in den vergangenen Jahren durch Trockenheit
erhöhten Waldbrandgefahr, sollte die Feuerwehr/Feuerwehrfahrzeug eine
Grundausstattung für eine Waldbrandbekämpfung erhalten.
Für die Gemeinde Schönau a.d.Brend mit dem Ortsteil Burgwallbach wurde ein
Entwurf für einen Feuerwehrbedarfsplan erstellt. Dieser ist dem Kreisbrandrat
am 23.01.2020 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Die Stellungnahme liegt der
Gemeinde noch nicht vor. Im Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans wurde bereits
eine Ersatzbeschaffung des vorhandenen Tragkraftspritzenfahrzeugs für
Burgwallbach in den nächsten Jahren angedacht. Die Kosten waren überschlägig
mit ca. 130.000 € beziffert. Die Feuerwehr Burgwallbach ist zurzeit nicht mit
Atemschutz ausgestattet. Auch bei einer Ersatzbeschaffung muss das Fahrzeug
nicht mit Atemschutz ausgestattet werden. Grundsätzlich könnte die Feuerwehr
Burgwallbach Atemschützer ausbilden, diese könnten dann das Atemschutzteam der
Feuerwehr Schönau unterstützen.
Bereits am 03.06.2020 fand in der Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem
Kommandanten, Herrn Matthias Gerhart, der Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm und
der Verwaltung Herrn Jürgen Büttner, eine Besprechung hinsichtlich der Ersatzbeschaffung
für das vorhandene Feuerwehrfahrzeug in Burgwallbach statt.
Ziel der Besprechung war es, den aktuellen Fahrzeugbestand zu ermitteln, Perspektiven
für die Zukunft aufzuzeigen, sowie Finanzmittel im Gemeindehaushalt bereit zu
stellen.
Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
1. Das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 1985 und somit im Jahr 2025, 40 Jahre alt.
2. Als Ersatz wurde ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser (TSF/W) als bedarfsgerecht ins Auge gefasst.
3. Atemschutz wird weiterhin als nicht notwendig gesehen, weil dieser in der Feuerwehr Schönau vorgehalten wird. Die Feuerwehr Burgwallbach kann Atemschützer ausbilden und die Feuerwehr Schönau bei Atemschutzeinsätzen unterstützen.
4. Für das Fahrzeug muss ein ausreichender Stellplatz zur Verfügung stehen.
5. Als Mittelrahmen für die Finanzplanung wurden im Jahr 2020 bei mehreren Fahrzeugherstellern Kostenangebote eingeholt.
Folgende weitere Vorgehensweise wurde besprochen:
a) Festlegung des Fahrzeugmodells sowie der Ausstattung, hier auch Prüfung ob Stellplatz
ausreichend ist
b) Aufnahme einer Beschaffung in den Haushaltsplan der Gemeinde für die Finanzplanung (aktuell 2025) im Rahmen von rd. 175.000 €
c) Gemeinderatsbeschluss
d) Antrag auf förderunschädliche vorzeitige Beschaffung
Aufgrund der aktuell erhöhten Lieferzeiten für Neufahrzeugen von ca. 2 Jahren
und der hinzukommenden Planungszeit ist in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr die
Beschaffung planen. Dazu wird ein
Grundsatzbeschluss des Gemeinderates benötigt.
Die Verwaltung hat auf Basis von Erfahrungswerten folgende Grunddaten
zusammengestellt:
Tragkraftspritzenfahrzeug
(TSF W) mit Wasserbehälter:
Das Fahrzeug sollte
mindestens folgende Ausstattung besitzen:
Fahrgestell:
Wasserbehälter mit möglichst viel Wasser,
nach Möglichkeit Allrad oder mind. eine
Differenzialsperre um auch in unwegsamen Gelände (Wald) einsatzfähig zu
sein
Beladung:
Stromerzeuger 5 kVA
1 Lichtmast
1 Schaumausrüstung
4-teilige Steckleiter
Tauchpumpe
Beleuchtung mit Lichtmast
Motorsäge
Tragkraftspritze auf dem Fahrzeug
Geräte und Material zur Waldbrandbekämpfung
Bei einer Fahrzeugersatzbeschaffung mit Wassertank muss gewährleistet sein,
dass das Feuerwehrhaus beheizbar (frostsicher) ist. Auch auf eine ausreichende
Belüftung ist zu achten (Abgasabsauganlage).
Die Kostenschätzung für ein solches Fahrzeug beziffert die Verwaltung auf ca.
155.000 bis 175.000 €. Die Kosten sind abhängig vom Anschaffungszeitpunkt und
von der Beladung welche aus dem Bestand übernommen werden kann. Die
Fahrzeugbesatzung besteht aus 6 Personen.
Kostenschätzung je nach Ausstattung inkl. MwSt.: 155.000 bis 175.000 Euro
Abzüglich der möglichen Zuwendung inkl. RmbH : 42.700 Euro
Eigenanteil der Gemeinde ca.: 112.300
bis 132.300 Euro
Nach der
Förderrichtlinie Feuerwehr besteht die Möglichkeiten einer Erhöhung der
Förderung um 10 %, wenn mehrere Kommunen ein baugleiches beschaffen und ein
Sammel-Förderantrag gestellt wird. Im Wege dieser Sammelbestellung müssen für
alle Beteiligten Wehren baugleiche Feuerwehrfahrzeuge des gleichen Fahrzeugtyps,
des gleichen Fahrgestells und des gleichen Aufbaus sowie der gleichen fest
eingebauten feuerwehrtechnischen Ausstattung beschafft werden. Ob diese
Beschaffungsform möglich ist, wird die Verwaltung mit den Fachstellen
abstimmen.
Aufgrund des komplexen Ausschreibungsverfahren unter Gewährleistung aller
Vorgaben des Vergaberechts, sollte ein Projektant mit der Erstellung des
Leistungsverzeichnisses beauftragt werden.
Alternativ ist die Beschaffung
eines gebrauchten Fahrzeugs möglich. Um
ein gebrauchtes Fahrzeug zu beschaffen, wäre es sinnvoll dem Beauftragten der
Gemeinde/Feuerwehr ein Mittelbudget zu übertragen um handlungsfähig zu sein. Das
Budget kann der 1. Bürgermeisterin übertragen werden. Diese kann die Recherche
nach Fahrzeugen auf den Kommandanten oder weitere Personen übertragen, die letzte
Entscheidung liegt dann in ihren Händen.
Fahrerlaubnis zur Führung des Feuerwehrfahrzeugs:
Sollte eine Ersatzbeschaffung in den nächsten Jahren zur Umsetzung
kommen, müssen ausreichend viele aktive Feuerwehrdienstleistende zur Verfügung
stehen, die eine Fahrerlaubnis für das Fahrzeug erworben haben.
Es wird die Führerscheinklasse C (ehemals Klasse 2) bzw. der
Feuerwehrführerschein benötigt.
Herr 1. Kommandant, Herr Matthias
Gerhart, hat bei einer ortsansässigen Fahrschule die Kosten der Ausbildung
Klasse C nachgefragt. Es ist nach individuellen Voraussetzungen (Anzahl
Fahrstunden etc.) von ca. 1.500 bis 2.000 €/Fahrerlaubnis auszugehen. Zu diesen
Kosten kommen die regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen die alle 5 Jahre von
den Feuerwehrdienstleistenden nachzuweisen sind. Diese Kosten betragen zurzeit
ca. 150 bis 170 €/Person. Der 1. Kommandant sieht den Bedarf der notwendigen
Fahrerlaubnis bei 5 – 6 Feuerwehrdienstleistenden bis zu einem Einsatz eines
neuen Fahrzeugs. Eine Ausbildung sollte daher ggf. über mehrere Jahre
eingeplant werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat wägt die Argumente für die Beschaffung eines neuen oder
gebrauchten Fahrzeugs für die Feuerwehr Burgwallbach ab. Im Ergebnis sieht der
Gemeinderat eine Neubeschaffung unter Inanspruchnahme der höchstmöglichen
Förderung als die bessere Lösung an. Im Hinblick auf die sicherheitsrechtlichen
Einschränkungen, des Alters usw. des bestehenden Fahrzeugs und der zu
erwartenden künftigen Anforderungen soll ein TSF-W beschafft werden.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass die Feuerwehren Langenleiten und
Reyersbach vor kurzer Zeit mit den gleichen Fahrzeugen ausgestattet wurden. Die
Verwaltung wird beauftragt dort nachzufragen, welche Kosten die Beschaffung
ausgelöst haben bzw. wie der Beschaffungsprozess durchgeführt wurde
(Projektierungsbüro o. ä.).
Nach Aussage des 1. Kommandanten der Feuerwehr Burgwallbach, Herrn
Matthias Gerhart, kann die Pumpe des vorhandenen Fahrzeugs auch für ein neues
Fahrzeug weiterverwendet werden, ebenso die Beladung bzw. zumindest Teile der
Beladung. Mit der Feuerwehr Burgwallbach ist der weitere Beschaffungsprozess
abzustimmen. Die Verwaltung wird zum weiteren beauftragt einen Förderantrag zur
Beschaffung eines TSF-W für die freiwillige Feuerwehr Burgwallbach bei der
Regierung von Unterfranken zu stellen. Die Möglichkeit einer gemeinsamen
Beschaffung mit weiteren Wehren soll dabei im Vorfeld geklärt werden (KBR,
weitere Quellen). Für den Beschaffungsprozess sollen Angebote von Projektanten
eingeholt werden.
Im Zusammenhang mit dem Reparaturbedarf der Heizungsanlage im Bürgerhaus
Burgwallbach soll der Anschluss des Stellplatzes für das Feuerwehrfahrzeug mit
untersucht werden, mit dem Ziel das Fahrzeug frostsicher unterbringen zu
können.
Hinsichtlich der Frage der notwendigen Ausbildung der
Feuerwehrdienstleistenden im Hinblick auf die notwendige Fahrerlaubnis soll
Rücksprache mit dem Kreisbrandrat genommen werden bzw. dieser in eine der
nächsten Gemeinderatssitzungen eingeladen werden. Die Dienstleistenden der
Feuerwehr Schönau a. d. Brend verfügen nach Aussage des 1. Kommandanten und
Gemeinderates Ewald Johannes nicht über die Fahrerlaubnis C sondern haben den
Feuerwehrführerschein, welcher für die Führung des Fahrzeuges ausreichend wäre.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |