Sitzung: 16.08.2022 GSB/008/2022
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend nimmt unter der Federführung des ALE an
der Initiative „Bodenständig“ teil, um die Wasserqualität des Badesee
Burgwallbach nachhaltig zu verbessern. Der Gemeinde entstehen für die Teilnahme
am Projekt und für die Erarbeitung des Untersuchungsberichtes sowie der
Erstellung eines Maßnahmenkataloges keine Kosten.
Am 16.02.2021 wurde der Gemeinderat von Herrn Cormann und Herrn Wesinger
vom Büro GeoTeam, im Rahmen eines Zwischenberichtes, über das Ergebnis der
Untersuchungen informiert. Der Gemeinderat hat sich damals grundsätzlich
positiv zu den vorgeschlagenen Maßnahmen positioniert.
Zwischenzeitlich wurde im Rahmen von weiteren Ortsterminen mit
Grundstückseigentümern, dem Angelsportclub Burgwallbach, dem ALE, dem Büro
GeoTeam, der Bauhofgemeinschaft Brend-Saale sowie der Gemeinde konkrete
Maßnahmen besprochen und zur Umsetzung vorbereitet. Das Augenmerk lag hierbei
auf eine möglichst kostengünstigen aber dennoch zielführenden und nachhaltigen
Umsetzung.
Folgende Maßnahmen werden dem Gemeinderat zur Umsetzung vorgeschlagen:
- Maßnahme S2 – Anpassen der Artenzusammensetzung des Fischbestandes
Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 1
verwiesen.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurde bereits mit dem Angelsportclub
Burgwallbach Kontakt aufgenommen. Auch der Angelsportclub hat ein Interesse den
Fischbesatz zu optimieren.
Gemäß Fischereipachtvertrag zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend
und dem Angelsportclub vom 11.08.2015 darf der Bestand von Grundfischen wie
Karpfen und Schleien 10% des Gesamtbestandes nicht überschreiten. Der Bestand
dieser Fischarten dürfte nach Feststellung des ALE und dem Büro GeoTeam
wesentlich höher liegen. Nachdem diese Fische auch zum schlechten
Gewässerzustand beitragen, sollten diese nachhaltig reduziert werden.
Hierzu ist es notwendig den See abzulassen, um ein Abfischen zu
ermöglichen. Gemäß wasserrechtlichem Bescheid des Landratsamt Rhön-Grabfeld vom
23.02.2022 ist das Ablassen des Sees vom 1. Oktober bis zum 31. März zulässig.
Das Ablassen ist dem Landratsamt 14 Tage vorher anzuzeigen. Die Wiederbefüllung
muss bis zum 31. März wieder abgeschlossen sein. Das Ablassen sollte in enger
Abstimmung mit dem Angelsportclub erfolgen.
Neben dem Abfischen könnten noch weitere Wartungsarbeiten durchgeführt
werden.
Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Von den anwesenden Vertretern der Vorstandschaft des Sportangel Club
Burgwallbach e. V. wurden Bedenken bezüglich eines Ablassens des Sees geäußert.
Der Fischbestand kann nicht komplett abgefischt werden, das zeigen
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Auch ist nicht davon auszugehen, dass
der See komplett leerlaufen wird, da die Höheverhältnisse am Mönch dies
verhindern.
Zum Fischbesatz im See hat das Büro GeoTeam im Vorfeld beim Sportangel Club
Erkundigungen eingeholt. Die Vereinsvertreter gehen jedoch nicht davon aus,
dass ein Bestand von deutlich über 10 % von Grundfischen, insbesondere Karpfen
vorhanden ist, da diese seit 2016 nicht mehr besetzt wurden. Die Sportangler
bieten an, in nächster Zeit eine direkte Abfischaktion von Karpfen anzubieten.
Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf die zu erwartende Restwassermenge
bei einem Ablassen des Sees, keinen erzielbaren Erfolg bezüglich der
Reduzierung der Schlammeinträge. Um diese effektiv zu reduzieren, müsste der
See mit Spezialgerät ausgebaggert werden. Dazu stellt sich die Frage, ob dies
technisch umsetzbar und finanziell leistbar ist.
- Maßnahme M2 – Abflussregulierende Maßnahmen im Rahmen des
ländlichen Wegebaus
Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 2
verwiesen.
Im Rahmen des Ortstermins am 24.03.2022 wurde die Maßnahme M2 um die
Maßnahme M2.1 erweitert.
Maßnahme M2
Die Kosten für die Maßnahme M2 belaufen sich voraussichtlich auf 992,00
€ brutto (vgl. Kostenschätzung der Bauhofgemeinschaft vom 20.04.2022 – Anlage
3)
Maßnahme M2.1
Im Rahmen des Ortstermins am 24.03.2022 wurde vom Büro GeoTeam die
Situation vor Ort neu bewertet und wie folgt zur Umsetzung vorgeschlagen:
Ausganssituation:
„Derzeit wird der in
einer Pflugfurche von Flur-Nr. 418/419/420/421 kommende Oberflächenabfluss
nicht ins Becken geleitet, sondern fließt am Becken vorbei über den Weg ab.
D.h. das wild abfließende, den Schotterweg zerstörende Wasser sollte ins Becken
geleitet, dort gebremst und verzögert weitergeleitet werden.“
Maßnahme zur Verbesserung:
„Dafür
ist die Anhebung des Wegs im Kreuzungsbereich und die Anlage einer
gepflasterten Mulde analog zum bestehenden Zulauf notwendig.“
Die
Kosten für die Maßnahme M2.1 belaufen sich voraussichtlich auf 3.498,00 brutto
(vgl. Kostenschätzung der Bauhofgemeinschaft vom 21.07.2022 – Anlage 4)
Der
Gemeinderat sieht im Ergebnis bei Umsetzung der Maßnahme M2 durch die Ableitung
des Wegseitengrabens eine Verbesserung des Zulaufs zum See und befürwortet die
Ausführung. Nach einer Bewertung des Erfolgs wäre in weiterer Zukunft ggf. eine
Umsetzung der Maßnahme M2.1 sinnvoll.
3. Maßnahme S4 – Optimierung des bestehenden
Schlammrückhaltebeckens – Grunderwerb
Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 5
verwiesen.
Im Rahmen
des Ortstermins am 24.03.2022 wird die Situation wie folgt beschrieben:
·
„Der
bestehende Sedimentfang wird alle 2 Jahre ausgebaggert. Diese Arbeiten sind
jedoch von den Bodenverhältnissen (Zugänglichkeit für Bagger) abhängig.
·
Wichtig
ist, dass der Sedimentfang auch bei nassen Bodenverhältnissen weiterhin für den
Bagger und andere technische Geräte zugänglich bleiben muss. Es wäre sinnvoll,
zur Ermöglichung der witterungsunabhängigen Räumung eine Zufahrt anzulegen
·
Neben
der Vergrößerung des bestehenden Rückhaltebeckens (Verbreiterung, Verlängerung
bachaufwärts) ist die Gestaltung als 2-Kammer-Becken denkbar (Anlage eines weiteren
Beckens oberhalb) à Der Bagger hat einen
maximalen Arbeitsbereich von 4 m. Das Becken kann maximal auf 8 m verbreitert
werden, wenn der beidseitige Zugang gewährleistet ist, sonst auf max. 4 m.“
Zur
Vergrößerung des Beckens und der Optimierung des Zuganges sollte eine
Teilfläche mit einer Größe von ca. 440 m² erworben werden. (vgl. Anlage 6,
Lageplan). Die Beschlussfassung über den Grunderwerb erfolgt im nicht
öffentlichen Teil der Sitzung.
Beschluss:
Zu Nr. 1: Maßnahme S2 – Anpassen der Artenzusammensetzung des
Fischbestandes – Ablassen des Badesees
Von den anwesenden Vertretern der Vorstandschaft des Sportangel Club
Burgwallbach e. V. wurden Bedenken bezüglich eines Ablassens des Sees geäußert.
Der Fischbestand kann nicht komplett abgefischt werden, das zeigen
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Auch ist nicht davon auszugehen, dass
der See komplett leerlaufen wird, da die Höheverhältnisse am Mönch dies
verhindern.
Zum Fischbesatz im See hat das Büro GeoTeam im Vorfeld beim Sportangel Club
Erkundigungen eingeholt. Die Vereinsvertreter gehen jedoch nicht davon aus,
dass ein Bestand von deutlich über 10 % von Grundfischen, insbesondere Karpfen
vorhanden ist, da diese seit 2016 nicht mehr besetzt wurden. Die Sportangler
bieten an, in nächster Zeit eine direkte Abfischaktion von Karpfen anzubieten.
Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf die zu erwartende Restwassermenge
bei einem Ablassen des Sees, keinen erzielbaren Erfolg bezüglich der
Reduzierung der Schlammeinträge. Um diese effektiv zu reduzieren, müsste der
See mit Spezialgerät ausgebaggert werden. Dazu stellt sich die Frage, ob dies
technisch umsetzbar und finanziell leistbar ist.
Der Gemeinderat befürwortet das Angebot des Sportangel Club Burgwallbach
e. V. zur Regulierung des Fischbestandes eine Abfischaktion mit dem Ziel
Grundfische, insbesondere Karpfen, zu reduzieren. Der See soll nur teilweise
abgelassen werden um nötige Unterhaltsarbeiten im Uferbereich ausführen zu
können. Dadurch können bei weitere pflegerische Maßnahmen, welche mit der
Bauhofgemeinschaft noch abzustimmen sind, durchgeführt werden. Insbesondere
soll im Bereich des Zulaufs eine Schilfzone angelegt werden.
Eine darüber hinaus gehende Verbesserung der Qualität des Badesees
könnte ggf. als Projekt der NES-Allianz oder mit Unterstützung des Landkreises
Rhön-Grabfeld auf den Weg gebracht werden.
Frau Bürgermeisterin Rahm wird ermächtigt die weiteren Schritte zu
veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |
Zu Nr. 2: Maßnahme M2 u. M2.1 – abflussregulierende Maßnahmen im Rahmen
des ländlichen Wegebaus
Der Gemeinderat beschließt wie im Sachvortrag vorgeschlagen, die abflussregelnden
Maßnahme M2 umzusetzen.
Die Bauhofgemeinschaft Brend-Saale wird beauftragt die Maßnahmen M2,
gemäß Kostenschätzung vom 30.05.2022 in Höhe von insgesamt 992 € brutto,
umzusetzen.
Die Maßnahme M2.1 wird vorerst zurückgestellt. Frau Bürgermeisterin Rahm
wird beim ALE zu möglichen Fördermitteln nachfragen.
Ergänzend soll geprüft werden, ob ggf. solarbetriebene Belüfter zu einer
Stabilisierung, gerade in den Sommermonaten, beitragen können. Hier wäre eine
Förderung ggf. über das Regionalbudget denkbar.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |