Die Gemeinde Schönau a. d. Brend nimmt unter der Federführung des ALE an der Initiative „Bodenständig“ teil, um die Wasserqualität des Badesee Burgwallbach nachhaltig zu verbessern. Der Gemeinde entstehen für die Teilnahme am Projekt und für die Erarbeitung des Untersuchungsberichtes sowie der Erstellung eines Maßnahmenkataloges keine Kosten.

 

Am 16.02.2021 wurde der Gemeinderat von Herrn Cormann und Herrn Wesinger vom Büro GeoTeam, im Rahmen eines Zwischenberichtes, über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. Der Gemeinderat hat sich damals grundsätzlich positiv zu den vorgeschlagenen Maßnahmen positioniert.

 

Zwischenzeitlich wurde im Rahmen von weiteren Ortsterminen mit Grundstückseigentümern, dem Angelsportclub Burgwallbach, dem ALE, dem Büro GeoTeam, der Bauhofgemeinschaft Brend-Saale sowie der Gemeinde konkrete Maßnahmen besprochen und zur Umsetzung vorbereitet. Das Augenmerk lag hierbei auf eine möglichst kostengünstigen aber dennoch zielführenden und nachhaltigen Umsetzung.

 

Folgende Maßnahmen werden dem Gemeinderat zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

  1. Maßnahme S2 – Anpassen der Artenzusammensetzung des Fischbestandes

 

Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde bereits mit dem Angelsportclub Burgwallbach Kontakt aufgenommen. Auch der Angelsportclub hat ein Interesse den Fischbesatz zu optimieren.

 

Gemäß Fischereipachtvertrag zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und dem Angelsportclub vom 11.08.2015 darf der Bestand von Grundfischen wie Karpfen und Schleien 10% des Gesamtbestandes nicht überschreiten. Der Bestand dieser Fischarten dürfte nach Feststellung des ALE und dem Büro GeoTeam wesentlich höher liegen. Nachdem diese Fische auch zum schlechten Gewässerzustand beitragen, sollten diese nachhaltig reduziert werden.

 

Hierzu ist es notwendig den See abzulassen, um ein Abfischen zu ermöglichen. Gemäß wasserrechtlichem Bescheid des Landratsamt Rhön-Grabfeld vom 23.02.2022 ist das Ablassen des Sees vom 1. Oktober bis zum 31. März zulässig. Das Ablassen ist dem Landratsamt 14 Tage vorher anzuzeigen. Die Wiederbefüllung muss bis zum 31. März wieder abgeschlossen sein. Das Ablassen sollte in enger Abstimmung mit dem Angelsportclub erfolgen.

 

Neben dem Abfischen könnten noch weitere Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

Von den anwesenden Vertretern der Vorstandschaft des Sportangel Club Burgwallbach e. V. wurden Bedenken bezüglich eines Ablassens des Sees geäußert. Der Fischbestand kann nicht komplett abgefischt werden, das zeigen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Auch ist nicht davon auszugehen, dass der See komplett leerlaufen wird, da die Höheverhältnisse am Mönch dies verhindern.
Zum Fischbesatz im See hat das Büro GeoTeam im Vorfeld beim Sportangel Club Erkundigungen eingeholt. Die Vereinsvertreter gehen jedoch nicht davon aus, dass ein Bestand von deutlich über 10 % von Grundfischen, insbesondere Karpfen vorhanden ist, da diese seit 2016 nicht mehr besetzt wurden. Die Sportangler bieten an, in nächster Zeit eine direkte Abfischaktion von Karpfen anzubieten.

 

Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf die zu erwartende Restwassermenge bei einem Ablassen des Sees, keinen erzielbaren Erfolg bezüglich der Reduzierung der Schlammeinträge. Um diese effektiv zu reduzieren, müsste der See mit Spezialgerät ausgebaggert werden. Dazu stellt sich die Frage, ob dies technisch umsetzbar und finanziell leistbar ist.

 

 

  1. Maßnahme M2 – Abflussregulierende Maßnahmen im Rahmen des ländlichen Wegebaus

 

Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 2 verwiesen.

 

Im Rahmen des Ortstermins am 24.03.2022 wurde die Maßnahme M2 um die Maßnahme M2.1 erweitert.

Maßnahme M2

 

Die Kosten für die Maßnahme M2 belaufen sich voraussichtlich auf 992,00 € brutto (vgl. Kostenschätzung der Bauhofgemeinschaft vom 20.04.2022 – Anlage 3)

 

 

Maßnahme M2.1

 

Im Rahmen des Ortstermins am 24.03.2022 wurde vom Büro GeoTeam die Situation vor Ort neu bewertet und wie folgt zur Umsetzung vorgeschlagen:

 

Ausganssituation:

„Derzeit wird der in einer Pflugfurche von Flur-Nr. 418/419/420/421 kommende Oberflächenabfluss nicht ins Becken geleitet, sondern fließt am Becken vorbei über den Weg ab. D.h. das wild abfließende, den Schotterweg zerstörende Wasser sollte ins Becken geleitet, dort gebremst und verzögert weitergeleitet werden.“

Maßnahme zur Verbesserung:

„Dafür ist die Anhebung des Wegs im Kreuzungsbereich und die Anlage einer gepflasterten Mulde analog zum bestehenden Zulauf notwendig.“

 

Die Kosten für die Maßnahme M2.1 belaufen sich voraussichtlich auf 3.498,00 brutto (vgl. Kostenschätzung der Bauhofgemeinschaft vom 21.07.2022 – Anlage 4)

 

Der Gemeinderat sieht im Ergebnis bei Umsetzung der Maßnahme M2 durch die Ableitung des Wegseitengrabens eine Verbesserung des Zulaufs zum See und befürwortet die Ausführung. Nach einer Bewertung des Erfolgs wäre in weiterer Zukunft ggf. eine Umsetzung der Maßnahme M2.1 sinnvoll.

 

 

3.    Maßnahme S4 – Optimierung des bestehenden Schlammrückhaltebeckens – Grunderwerb

 

Zur grundsätzlichen Beschreibung der Maßnahme wird auf die Anlage 5 verwiesen.

 

Im Rahmen des Ortstermins am 24.03.2022 wird die Situation wie folgt beschrieben:

 

·         „Der bestehende Sedimentfang wird alle 2 Jahre ausgebaggert. Diese Arbeiten sind jedoch von den Bodenverhältnissen (Zugänglichkeit für Bagger) abhängig.

·         Wichtig ist, dass der Sedimentfang auch bei nassen Bodenverhältnissen weiterhin für den Bagger und andere technische Geräte zugänglich bleiben muss. Es wäre sinnvoll, zur Ermöglichung der witterungsunabhängigen Räumung eine Zufahrt anzulegen

·         Neben der Vergrößerung des bestehenden Rückhaltebeckens (Verbreiterung, Verlängerung bachaufwärts) ist die Gestaltung als 2-Kammer-Becken denkbar (Anlage eines weiteren Beckens oberhalb) à Der Bagger hat einen maximalen Arbeitsbereich von 4 m. Das Becken kann maximal auf 8 m verbreitert werden, wenn der beidseitige Zugang gewährleistet ist, sonst auf max. 4 m.“

 

Zur Vergrößerung des Beckens und der Optimierung des Zuganges sollte eine Teilfläche mit einer Größe von ca. 440 m² erworben werden. (vgl. Anlage 6, Lageplan). Die Beschlussfassung über den Grunderwerb erfolgt im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

 


Beschluss:

 

Zu Nr. 1: Maßnahme S2 – Anpassen der Artenzusammensetzung des Fischbestandes – Ablassen des Badesees

 

Von den anwesenden Vertretern der Vorstandschaft des Sportangel Club Burgwallbach e. V. wurden Bedenken bezüglich eines Ablassens des Sees geäußert. Der Fischbestand kann nicht komplett abgefischt werden, das zeigen Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Auch ist nicht davon auszugehen, dass der See komplett leerlaufen wird, da die Höheverhältnisse am Mönch dies verhindern.
Zum Fischbesatz im See hat das Büro GeoTeam im Vorfeld beim Sportangel Club Erkundigungen eingeholt. Die Vereinsvertreter gehen jedoch nicht davon aus, dass ein Bestand von deutlich über 10 % von Grundfischen, insbesondere Karpfen vorhanden ist, da diese seit 2016 nicht mehr besetzt wurden. Die Sportangler bieten an, in nächster Zeit eine direkte Abfischaktion von Karpfen anzubieten.

 

Der Gemeinderat sieht im Hinblick auf die zu erwartende Restwassermenge bei einem Ablassen des Sees, keinen erzielbaren Erfolg bezüglich der Reduzierung der Schlammeinträge. Um diese effektiv zu reduzieren, müsste der See mit Spezialgerät ausgebaggert werden. Dazu stellt sich die Frage, ob dies technisch umsetzbar und finanziell leistbar ist.

 

 

Der Gemeinderat befürwortet das Angebot des Sportangel Club Burgwallbach e. V. zur Regulierung des Fischbestandes eine Abfischaktion mit dem Ziel Grundfische, insbesondere Karpfen, zu reduzieren. Der See soll nur teilweise abgelassen werden um nötige Unterhaltsarbeiten im Uferbereich ausführen zu können. Dadurch können bei weitere pflegerische Maßnahmen, welche mit der Bauhofgemeinschaft noch abzustimmen sind, durchgeführt werden. Insbesondere soll im Bereich des Zulaufs eine Schilfzone angelegt werden.

 

Eine darüber hinaus gehende Verbesserung der Qualität des Badesees könnte ggf. als Projekt der NES-Allianz oder mit Unterstützung des Landkreises Rhön-Grabfeld auf den Weg gebracht werden.

 

Frau Bürgermeisterin Rahm wird ermächtigt die weiteren Schritte zu veranlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11

 

 

 

Zu Nr. 2: Maßnahme M2 u. M2.1 – abflussregulierende Maßnahmen im Rahmen des ländlichen Wegebaus

 

Der Gemeinderat beschließt wie im Sachvortrag vorgeschlagen, die abflussregelnden Maßnahme M2 umzusetzen.

 

Die Bauhofgemeinschaft Brend-Saale wird beauftragt die Maßnahmen M2, gemäß Kostenschätzung vom 30.05.2022 in Höhe von insgesamt 992 € brutto, umzusetzen.

 

Die Maßnahme M2.1 wird vorerst zurückgestellt. Frau Bürgermeisterin Rahm wird beim ALE zu möglichen Fördermitteln nachfragen.

 

Ergänzend soll geprüft werden, ob ggf. solarbetriebene Belüfter zu einer Stabilisierung, gerade in den Sommermonaten, beitragen können. Hier wäre eine Förderung ggf. über das Regionalbudget denkbar.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11