Die Bürgerversammlungen der Gemeinde für das Jahr 2022 fanden im Juli statt. Nachfolgend die wesentlichen Anregungen bzw. Fragestellungen seitens der Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

Schönau 12.07.2022

  1. Anzahl der Leerstände in der Gemeinde Schönau veröffentlichen?
    20 unbebaute Bauplätze SB
    9 unbebaute Bauplätze BW
    8 leerstehende Häuser (3 wären verkaufsbereit) SB
    5 leerstehende Häuser (2 wären verkaufsbereit) BW

    zu 1.:
    Die Gemeinde betreibt ein aktives Flächenmanagement. Die Leerstände in den Ortsteilen sind erfasst und werden regelmäßig bewertet und es findet eine Eigentümeransprache statt.
    Durch diese Maßnahmen haben sich insbesondere auch in Kooperation mit der Kreuzbergallianz (KBA) Ansätze für eine Vermarktung ergeben.
    Daneben wurde in einer der letzten Gemeinderatssitzung eine ausführliche Analyse der möglichen Nachverdichtungen in der bebauten Ortslage durch die Mitarbeiter des Bauamtes der VG vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat weitere Beschlüsse gefasst um Potenziale planerisch bewerten zu lassen und in Folge einer Erschließung zuführen zu können.

    Eine Veröffentlichung der aktuellen Potenziale in den Ortsteilen – s. o. – im aktuellen Gemeindeblatt soll ergänzend erfolgen.

    Über die laufenden Aktivitäten der KBA ist der Gemeinderat grundsätzlich informiert, z. B. Innenentwicklungslotsen, Webseite der KBA etc. .
    www.kreuzbergallianz.de

 

 

  1. Anzahl der Anschlüsse, wo höhere Gigabitraten tatsächlich genutzt werden veröffentlichen

    zu 2.:
    Inwieweit eine nutzerbezogene Auswertung möglich bzw. notwendig ist, müsste ermittelt werden. Der Gemeinderat sieht aus Sicht der Gemeinde hierfür keine Notwendigkeit.

 

  1. Höhe der bewilligten und noch nicht ausgezahlten Zuschüsse veröffentlichen

    zu 3.:
    Im Pressebericht zur Gemeinderatssitzung vom Juli 2022 wurde die Höhe der noch offenen wasserwirtschaftlichen Fördermittel genannt, sie beläuft sich auf knapp 2 Millionen€.

 

  1. Abgeordnete anschreiben und nach Terminvereinbarung mit dem Umweltministerium nach München fahren

    zu 4.:
    Die regionalen Abgeordneten, die zuständigen Ministerien, Landrat und der Bayer. Gemeindetag wurden bereits am 10.06.2022 um Stellungnahme gebeten. Die Antworten der Ministerien und einzelner Abgeordneter liegen schriftlich vor. Sie zeigen keinen Lösungsansatz für die Gemeinde im Jahr 2022 auf.

    Auszug aus dem Antwortschreiben des Umweltministeriums vom 25.07.2022:
    „… Die derzeit auftretenden Wartezeiten bei der Auszahlung von vorliegenden Auszahlungsanträgen stoßen bei den betroffenen Kommunen verständlicherweise auf großen Unmut. Allerdings sind die Zinsen für Kommunalkredite derzeit noch günstig und eine Kreditaufnahme für kostendeckende Einrichtungen wie Wasser und Abwasser stellt auch bei finanzschwachen Kommunen kein Problem dar. Wie viele Anträge insgesamt 2023 bedient werden können, hängt vom Umfang der in 2023 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab; hierzu sind die Haushaltsverhandlungen für 2023 abzuwarten.“
    Zitat Ende

    Im Gemeindeblatt soll ein Beitrag erscheinen, welcher die o. g. Aussagen wiedergibt und zum weiteren auch auf noch offene Auszahlungen i. Z. mit dem Kindergartenbau sowie den Beitragsausfall i. Z. mit dem Straßenausbau Waldstraße hinweist. Die Informationen sollen die Bevölkerung im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde weiter sensibilisieren.

 

  1. Finanzausschuss im Gemeinderat bilden

    zu 5.:
    Die Frage der Notwendigkeit kann der Gemeinderat beraten. Grundsätzlich gilt, dass der Gemeinderat Schönau a. d. Brend mit 13 Mitgliedern über eine Größe verfügt die nicht zwingend ergänzende beratende Ausschüsse benötigt. Beratende Ausschüsse führen dazu, dass Angelegenheiten vorberaten und im Gemeinderat abschließend nochmals beraten und entschieden werden müssen, was mit einer erhöhten zeitlichen Inanspruchnahme aller Beteiligten verbunden ist.
    Alternativ zu einem Finanzausschuss könnten Aufgaben und Fragestellungen auch dem Rechnungsprüfungsausschuss (gesetzlicher Pflichtausschuss) übertragen werden, welcher jedoch ebenfalls nur beratend tätig ist.

    Auf Wunsch des Gemeinderates wird künftig eine eigene Sitzung zum Thema Haushaltsvorberatung anberaumt. Neben den bisher von der VG vorgelegten Unterlagen, wie tabellarisches Investitionsprogramm zur Vorbereitung, soll in dieser Sitzung das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben und die möglichen Einsparpotenziale im Verwaltungshaushalt erarbeitet werden.

 

  1. Beschilderung der Feldwege hinterfragen
    Gibt es eine rechtliche Grundlage für das Schild „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“?

    zu 6.:
    Die Widmung der Straßen und Wege erfolgt auf Grundlage des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG. Hier könnte eine differenzierte und einzelfallbezogene Überprüfung stattfinden, falls sich Änderungen an der Straßenklasse, der Nutzung o. ä. ergeben haben. Dazu müssen die betroffenen Wege konkret benannt werden.

    Die Festlegungen für die Wege sollen nicht geändert werden, im Einzelfall haben sich die Jagdgenossenschaft und der Jagdpächter bereit erklärt nach Abstimmungen Ausnahmen zu ermöglichen (insbesondere eingeschränkte persönliche Mobilität von Gemeindeeinwohnern).

 

  1. Bürgerversammlung sollte im Frühjahr stattfinden

    zu 7.:
    Aus den bekannten Pandemieeinflüssen fanden die Bürgerversammlungen in den letzten beiden Jahren nicht zu den üblichen Jahreszeiten statt. Künftig sollen diese wieder im Frühjahr ab ca. März j. J. stattfinden.

 

  1. Schönau soll eine Dorfrunde bekommen

    zu 8.:
    Der Gemeinderat wird gebeten über die Aufnahme in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu beraten. Hier wird vom Gemeinderat keine Notwendigkeit für weitere Beratungen gesehen.

 

  1. Der Gemeinderat soll überprüfen, ob die Mitgliedschaft parallel in Kreuzbergallianz und NES-Allianz sinnvoll ist.

    zu 9.:
    Der Gemeinderat wird gebeten über die Aufnahme in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu beraten.
    Der Gemeinderat wünscht von der Verwaltung eine Zusammenstellung der zugeordneten, abgrenzbaren Aufgaben der Kreuzbergallianz und der NES-Allianz. Ergänzt werden soll diese Aufstellung um die verpflichtenden Kostenbeteiligungen sowohl für die Geschäftsstellen als auch für die Projektarbeit.
    Auf dieser Grundlage können weitere Beratungen erfolgen.


  2. Weiteres Vorgehen und Einbeziehung der Bevölkerung zum „Weißen Ross“ beraten

    zu 10.:
    Im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Städtebauförderung 2023 ff. findet am 26.09.2022 ein Abstimmungstermin mit der Regierung von Unterfranken statt, bei welchem auch die aktuellen grundsätzlichen Überlegungen des Gemeinderates zum Bereich „Weißes Roß“ besprochen werden sollen, insbesondere im Hinblick auf die Frage der Förderfähigkeit. Danach können weitere Informationen erfolgen. Frau Bürgermeisterin Rahm wird den Gemeinderäten eine Einladung zum Termin mit der Städtebauförderung zukommen lassen. Die Verwaltung bittet um Rückmeldung zur Einladung durch die Gemeinderäte, um die Regierung von Unterfranken entsprechend informieren zu können.

 

  1. Schuldenabbau hat Priorität

    zu 11.:
    Die Entscheidung obliegt in jedem Einzelfall dem Gemeinderat.

 

  1. Veröffentlichung im Gemeindeblatt: Anzahl der Bürger und Mitarbeiter in der VG NES bei Gründung und jetzt

    zu 12.:
    Die VG stellt ihrem kommunalverfassungsrechtlich zuständigem Gremium – Gemeinschaftsversammlung – jährlich die aktuelle Entwicklung der Geschäftsstelle dar. Diese beinhaltet die Arbeitsinhalte der jeweiligen Abteilungen und Sachgebiete sowie Informationen zu Projekten, neuen Anforderungen durch rechtliche Änderungen, neue Förderverfahren und vieles mehr. Im Jubiläumsjahr 2018 wurden u. a. auch die o. g. Zahlen und viele weitere Statistikwerte veröffentlicht.
    Isoliert betrachtet hat die o. g. gewünschte Veröffentlichtung keine Aussagekraft.


 

Burgwallbach 14.07.2022

  1. Gräben und Becken durch Bauhof freihalten

    zu 1.:
    Hierzu kann die BauGe Brend-Saale um Stellungnahme gebeten werden. Sinnvoll ist eine konkrete Angabe von Örtlichkeiten an denen Probleme bestehen.

  2. Aufnahme Burgweg in den Winterdienst

    zu 2.:
    Der Burgweg ist aufgrund seiner Straßenlänge, Nutzung und Lage im Ortsbereich nicht in den Winterdienstplan aufgenommen. Nur bei einer höheren Schneemenge wird diese durch die BauGe nachrangig entfernt.


  3. Feuerwehrzufahrt Bauhof Schönau Senkenbildung

    zu 3.:
    Im Zuge des Kindergartenneubaus wurde ein Teilausbau der Feuerwehrzufahrt vorgenommen. Der Bestand verfügt nur über eine geringe Längs- und Querneigung, daher können die entstandenen Unebenheiten nicht ausgeglichen werden. Die Ausführung liegt im Toleranzbereich nach ATV DIN 18317.
    Unabhängig davon wird im Rahmen der laufenden Gewährleistung die weitere Entwicklung beobachtet und ggf. reklamiert.
    Weitere Fragen zur Anforderung an die bauliche Umsetzung können mit der Tiefbauverwaltung der VG im Rahmen der Oktober-Sitzung des Gemeinderates besprochen werden.


  4. Förderung von Zisternen und Versickerungsmöglichkeiten beraten

    zu 4.:
    Der Gemeinderat wird gebeten über die Aufnahme in die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu beraten.
    Die Verwaltung wird gebeten für eine der nächsten Sitzungen die Thematik zur Beratung vorzubereiten und die Möglichkeiten für den Gemeinderat aufzuzeigen.



  5. Nahwärmeversorgung
    Abfrage der Haushalte
    Zentrale Lösung (z.B. Hackschnitzel)

    zu 5.:
    Frau Bürgermeisterin Rahm gibt hierzu bekannt, dass im September 2022 eine Info-Veranstaltung im Gemeindehaus stattfinden wird, dazu wird die Bevölkerung einladen. Schwerpunkt dabei werden Informationen zur Realisierung von Bürger-Nahwärmenetzen sein.


  6. Hochwasserschutz
    weiteres Vorgehen bezüglich Planung und Maßnahmen beraten

    zu 6.:
    Der Gemeinderat hat sich mit diesem Thema bereit in der Vergangenheit ausführlich beschäftigt. Die neuralgischen Punkte sind grundsätzlich bekannt. Die Möglichkeit der baulichen Umsetzung von Verbesserungen hat der Gemeinderat im Fokus.
    Zur Vorsorge soll im Gemeindeblatt ein Hinweis an die privaten Hauseigentümer erfolgen ihre Elementarversicherungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.


  7. Container für Reisig bei gKU – Rosshirt – Info im Gemeindeblatt Oktober

 


Der Gemeinderat nimmt die Anregungen aus den Bürgerversammlungen Schönau a. d. Brend und Burgwallbach zur Kenntnis.

 

Aus der Bürgerversammlung Schönau a. d. Brend sollen die Punkte 9 und 10 und aus der Bürgerversammlung Burgwallbach die Punkte 3 und 4 im Gemeinderat weiter beraten werden.