Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953, Klosterpfad 2 in der Gemeinde Schönau vorgelegt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Abstellhalle mit Lagerbereich und ein Waschplatz mit Technik- und WC-Container (ca. 650 m² Nutzfläche). Im Anschluss an den Technik- und WC-Container entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze sollen die Büroräume (ca. 84 m“ Nutzfläche) errichtet werden. Diese bestehen aus Containermodulen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2953 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zum Nachbargrundstück hin mit 5 m festgelegt. Die Büroräume überschreiten im nördlichen Grundstücksbereich jeweils die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Ein Abstand bis zur Grundstücksgrenze von 3 m wird eingehalten.

 

Für Nebengebäude ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese bezüglich der Dachform und Dachneigung an das bestehende Hauptgebäude anzugleichen sind. Im Gewerbegebiet sind Metallverkleidungen sowohl im Dachbereich (rot bzw. rotbraune Farbgebung) als auch im Bereich der Fassade zulässig. Für die Abweichende Dachform und Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die gemeindliche Stellplatzsatzung fordert für Büroräume 1 Stellplatz je 40 m² Nutzfläche und für Lagerräume 1 Stellplatz je 80 m² Nutzfläche oder 1 Stellplatz je 3 Beschäftigten. Für den Neubau der Büroräume bestehen bereits 3 Stellplätze. Da in der bestehenden Abstellhalle und Lagerhalle nie mehr als 9 Beschäftigte tätig sind, wird beantragt die Zahl der Beschäftigten für die Berechnung der Stellplätze zugrunde zu legen. Die 6 bestehenden Stellplätze sind somit ausreichend.

 

Stellungnahme Sachgebiet Tiefbau:

Die Entwässerung für das Grundstück Fl. Nr. 2953, Klosterpfad 2 in 97659 Schönau a. d. Brend ist im Trennsystem gesichert.

Das anfallende Schmutzwasser ist über den bestehenden Schmutzwasseranschluss abzuleiten. Dachflächen sind über den Regenwasseranschluss zu entwässern. Gemäß Entwässerungssatzung sind auf dem Grundstück – sofern noch nicht vorhanden – zwei  Kontrollschächte für Schmutz- bzw. Oberflächenwasser herzustellen. Die Kontrollschächte sind als begehbare Schächte mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der Grund-stücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bestehen, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953, Klosterpfad 2 in der Gemeinde Schönau entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Die Zustimmung für die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Überschreitung der Baugrenze, die abweichende Dachform, Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung wird erteilt.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11