Sitzung: 16.08.2022 GSB/008/2022
Auf dem Grundstück
befindet sich bereits eine Abstellhalle mit Lagerbereich und ein Waschplatz mit
Technik- und WC-Container (ca. 650 m² Nutzfläche). Im Anschluss an den Technik-
und WC-Container entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze sollen die
Büroräume (ca. 84 m“ Nutzfläche) errichtet werden. Diese bestehen aus
Containermodulen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2953 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Klosterpfad“. Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist die im
Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zum Nachbargrundstück hin mit 5 m
festgelegt. Die Büroräume überschreiten im nördlichen Grundstücksbereich
jeweils die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Ein Abstand bis zur
Grundstücksgrenze von 3 m wird eingehalten.
Für Nebengebäude
ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass diese bezüglich der Dachform und
Dachneigung an das bestehende Hauptgebäude anzugleichen sind. Im Gewerbegebiet
sind Metallverkleidungen sowohl im Dachbereich (rot bzw. rotbraune Farbgebung)
als auch im Bereich der Fassade zulässig. Für die Abweichende Dachform und
Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung ist eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die gemeindliche
Stellplatzsatzung fordert für Büroräume 1 Stellplatz je 40 m² Nutzfläche und
für Lagerräume 1 Stellplatz je 80 m² Nutzfläche oder 1 Stellplatz je 3
Beschäftigten. Für den Neubau der Büroräume bestehen bereits 3 Stellplätze. Da
in der bestehenden Abstellhalle und Lagerhalle nie mehr als 9 Beschäftigte
tätig sind, wird beantragt die Zahl der Beschäftigten für die Berechnung der
Stellplätze zugrunde zu legen. Die 6 bestehenden Stellplätze sind somit ausreichend.
Stellungnahme
Sachgebiet Tiefbau:
Die Entwässerung
für das Grundstück Fl. Nr. 2953, Klosterpfad 2 in 97659 Schönau a. d. Brend ist
im Trennsystem gesichert.
Das anfallende
Schmutzwasser ist über den bestehenden Schmutzwasseranschluss abzuleiten. Dachflächen
sind über den Regenwasseranschluss zu entwässern. Gemäß Entwässerungssatzung
sind auf dem Grundstück – sofern noch nicht vorhanden – zwei Kontrollschächte für Schmutz- bzw.
Oberflächenwasser herzustellen. Die Kontrollschächte sind als begehbare
Schächte mit offenem Gerinne auszuführen und unmittelbar an der
Grund-stücksgrenze zum öffentlichen Raum vorzusehen. Grund-, Drän-, Kühl- und
Quellwasser dürfen nicht eingeleitet werden. Die Entwässerungssatzung der
Gemeinde ist zu beachten.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre
Zustimmung erteilt.
Soweit seitens des
Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bestehen, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von Büroräumen auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953, Klosterpfad 2 in der Gemeinde
Schönau entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Die Zustimmung für die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für die Überschreitung der Baugrenze, die
abweichende Dachform, Dachneigung und Farbe der Dacheindeckung wird erteilt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den
Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |