Bezüglich der Zuschüsse vom Wasserwirtschaftsamt bat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 um Auskunft und Sachstand, wie die Aussagen des Wasserwirtschaftsamtes konkret lauten, was zugesichert wurde. Gibt es hier einen schriftlichen Bescheid? Was wurde von der Gemeinde Schönau überhaupt beantragt? Wie ist der aktuelle Kreditstand? Ergeben sich hier kurzfristige Notwendigkeiten?

 

Gemäß Telefonat vom 31.05.2022 mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen werden 2022 keine RZWas-Fördermittel mehr ausbezahlt, da die vom Ministerium bereit gehaltenen Mittel bereits ausgeschöpft sind.
Für 2023 kann die Auszahlung lediglich in Aussicht gestellt werden (nicht aber zugesichert).

 

Laut Zuwendungsbescheid des Wasserwirtschaftsamtes vom 22.01.2019 werden entsprechend der RZWas bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten aus den Kanalmaßnahmen Waldstraße sowie Wiesenweg gefördert – ein konkreter Auszahlungszeitpunkt wird dabei nicht genannt.

 

Mit Verwendungsbestätigung vom 28.04.2021 wurden hierfür über 2 Mio. € Fördermittel angefordert.

 

Nachdem ein zum 15.06.2022 fällig gewordener Kredit mit rund 463 T€ nicht zurückgezahlt, sondern umgeschuldet (Geschäft der laufenden Verwaltung und somit originäre Zuständigkeit der Ersten Bürgermeisterin) wurde, bewegt sich der gemeindliche Kontostand nahe Null.

Da keine weitere Kreditermächtigung besteht, die Kassenkreditzinsen nunmehr niedriger sind als die Kreditzinsen und der Kassenkreditrahmen bei 900.000 € liegt, ergeben sich aktuell keine weiteren Notwendigkeiten (sowie auch kaum andere Möglichkeiten).

 

Daneben richteten die Bürgermeister der vier durch die RZWas betroffenen Mitgliedsgemeinden der VG Bad Neustadt gemeinsam ein Schreiben an den bayerischen Finanzminister Albert Füracker, das in Abdruck politisch wie verwaltungsmäßig breit gestreut wurde (siehe Anhang).

 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung darum beim WAA eine schriftliche Bestätigung anzufordern. Des Weiteren möchte der Gemeinderat über die Laufzeit und den Zinssatz des Kassenkredits sowie über die Umschuldung allgemein informiert werden.