Sitzung: 21.06.2022 GSB/006/2022
Mit E-Mail vom 14.06.2022 hat der Vorsitzende der
Teilnehmergemeinschaft, Herr Franz-Josef Lang, die Gemeinde Schönau a. d. Brend
über die geplanten Änderungen im Erdwegebau informiert und um Stellungnahme und
Zustimmung gebeten.
Die vorgesehenen Änderungen wurden mit Herrn Baumbach (örtl.
Beauftragter), Herrn Stäblein (Wegebaumeister), Herrn Weiermann (Bauoberleitung
am VLE Ufr.) und Herrn Franz-Josef Lang besprochen und abgestimmt.
Dem Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen im Erdwegebau ist
folgender Sachverhalt zu entnehmen:
„Die Planfeststellung zur
Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgte am
01.08.2018. Der Bau der Haupterschließungswege (Schotterbauweise) wurde
mittlerweile ausgeführt.
Im Anschluss an die
bisherigen Wegebaumaßnahmen sollen nun die Erdwege im Verfahrensgebiet
hergestellt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Befahrbarmachungen.
Der Trassenaufhieb ist bereits erfolgt.
Dieser Erdwegebau
wurde zusammen mit den Haupterschließungswegen planrechtlich behandelt und mit
o. g. Datum planfestgestellt.
Im Zusammenhang
mit der nun anstehenden Neuordnung der beteiligten Grundstücke ergeben sich
einige Änderungen im Trassenverlauf der Erdwege.
Der Großteil der
zunächst geplanten Erd- bzw. Projektwege kann aufgrund einer großzügigen
Zusammenlegung der Waldgrundstücke entfallen. Bei einigen der weiterhin
geplanten Erdwegen haben sich geringfügige Änderungen im Trassenverlauf
ergeben.
Im Wesentlichen
handelt es sich bei den Maßnahmen zur Befahrbarmachung um das Entfernen der
Wurzelstöcke sowie den Einbau von Durchlässen. An einzelnen Stellen ist der
Einbau einer Schottertragschicht erforderlich. Diese Positionen waren bereits
Bestandteil der Planfeststellung im Jahr 2018. Insgesamt reduzieren sich die
Erdwege von ca. 15 auf ca. 9 km.
Der aktuelle
Planungsstand mit den geänderten Wegetrassen ist in der Änderungskarte
dargestellt.
Die geplanten Änderungen können den beiden als Anlage beigefügten Pläne
entnommen werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für den Zeitraum August
2022 bis Februar 2023 vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat ist geschlossen der Ansicht, dass die bisher bereits
ausgesteinten Erdwege realisiert werden sollen, damit entsprechend praxisnahe
und ordentlich bewirtschaftbare Waldgrundstücke ermöglicht werden können. Zum
jetzigen Zeitpunkt, wo das Grundstücks-Verteilungsverfahren noch im
Anfangsstadium ist, kann in keiner Weise beurteilt werden, ob und ggf. auf
welche Wege verzichtet werden kann. Wie kann aktuell abgeschätzt werden – wie
es im Erläuterungsbericht heißt –, dass ein Großteil der zunächst geplanten
Erd- bzw. Projektwege aufgrund einer großzügigen Zusammenlegung der
Waldgrundstücke entfallen kann? Erst wenn sämtliche Waldgrundstücke neu
zugeordnet sind, kann gesichert beurteilt werden, ob auf einzelne Wege
verzichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |