Mit E-Mail vom 14.06.2022 hat der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft, Herr Franz-Josef Lang, die Gemeinde Schönau a. d. Brend über die geplanten Änderungen im Erdwegebau informiert und um Stellungnahme und Zustimmung gebeten.

 

Die vorgesehenen Änderungen wurden mit Herrn Baumbach (örtl. Beauftragter), Herrn Stäblein (Wegebaumeister), Herrn Weiermann (Bauoberleitung am VLE Ufr.) und Herrn Franz-Josef Lang besprochen und abgestimmt.

 

Dem Erläuterungsbericht zu den geplanten Änderungen im Erdwegebau ist folgender Sachverhalt zu entnehmen:

 

Die Planfeststellung zur Herstellung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen erfolgte am 01.08.2018. Der Bau der Haupterschließungswege (Schotterbauweise) wurde mittlerweile ausgeführt.

 

Im Anschluss an die bisherigen Wegebaumaßnahmen sollen nun die Erdwege im Verfahrensgebiet hergestellt werden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Befahrbarmachungen. Der Trassenaufhieb ist bereits erfolgt.

 

Dieser Erdwegebau wurde zusammen mit den Haupterschließungswegen planrechtlich behandelt und mit o. g. Datum planfestgestellt.

 

Im Zusammenhang mit der nun anstehenden Neuordnung der beteiligten Grundstücke ergeben sich einige Änderungen im Trassenverlauf der Erdwege.

 

Der Großteil der zunächst geplanten Erd- bzw. Projektwege kann aufgrund einer großzügigen Zusammenlegung der Waldgrundstücke entfallen. Bei einigen der weiterhin geplanten Erdwegen haben sich geringfügige Änderungen im Trassenverlauf ergeben.

 

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Maßnahmen zur Befahrbarmachung um das Entfernen der Wurzelstöcke sowie den Einbau von Durchlässen. An einzelnen Stellen ist der Einbau einer Schottertragschicht erforderlich. Diese Positionen waren bereits Bestandteil der Planfeststellung im Jahr 2018. Insgesamt reduzieren sich die Erdwege von ca. 15 auf ca. 9 km.

 

Der aktuelle Planungsstand mit den geänderten Wegetrassen ist in der Änderungskarte dargestellt.

 

Die geplanten Änderungen können den beiden als Anlage beigefügten Pläne entnommen werden. Die Durchführung der Arbeiten ist für den Zeitraum August 2022 bis Februar 2023 vorgesehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat ist geschlossen der Ansicht, dass die bisher bereits ausgesteinten Erdwege realisiert werden sollen, damit entsprechend praxisnahe und ordentlich bewirtschaftbare Waldgrundstücke ermöglicht werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt, wo das Grundstücks-Verteilungsverfahren noch im Anfangsstadium ist, kann in keiner Weise beurteilt werden, ob und ggf. auf welche Wege verzichtet werden kann. Wie kann aktuell abgeschätzt werden – wie es im Erläuterungsbericht heißt –, dass ein Großteil der zunächst geplanten Erd- bzw. Projektwege aufgrund einer großzügigen Zusammenlegung der Waldgrundstücke entfallen kann? Erst wenn sämtliche Waldgrundstücke neu zugeordnet sind, kann gesichert beurteilt werden, ob auf einzelne Wege verzichtet werden kann.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8