Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch die Aufstockung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 946, Kreuzbergstraße 60, Schönau a. d. Brend, Burgwallbach vorgelegt.

 

Durch die Aufstockung wird die Wohnung im Obergeschoss erweitert, es entsteht keine neue Wohneinheit. Der Anbau ist mit einem versetzten Satteldach mit einer Dachneigung von 16 ° geplant und soll angepasst an das Bestandsgebäude mit roten Ziegeln gedeckt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 946 liegt im Innenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 Baugesetzbuch. Das heißt, dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Art der baulichen Nutzung entspricht der eines allgemeinen Wohngebietes. Die höchstzulässige Grundflächen- und Geschossflächenzahl (Maß der baulichen Nutzung) in allgemeinen Wohngebieten wird eingehalten. Das Bauvorhaben entspricht grundsätzlich der Nachverdichtung und der Wohnraumförderung im Innenbereich.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 946 liegt gemäß der gemeindlichen Kfz-Stellplatz-Satzung im Altortbereich von Burgwallbach, somit sind für die Berechnung der notwendigen Stellplätze die Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.02.1978 anzuwenden. Für Einfamilienhäuser wird je Wohnung 1 Stellplatz gefordert. Die beiden erforderlichen Stellplätze werden in der bestehenden Doppelgarage nachgewiesen.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die geplante Aufstockung wird an die bestehende Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Um- und Anbaumaßnahmen ziehen gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/Wasserversorgung) nach sich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses durch die Aufstockung der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 946, Kreuzbergstraße 60 im Ortsteil Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8