Sitzung: 21.06.2022 GSB/006/2022
Der örtliche
Rechnungsprüfungsausschuss hat am 14.03.2022 die Prüfung der Jahresrechnung 2020
durchgeführt; der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
Gemeinderatsmitglied Eberhard Märkert, erläutert den Inhalt der Prüfung. Unter
anderem wurden Fahrtkosten sowie Rechnungen der Bauhofgemeinschaft geprüft.
Die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung 2020 ergab folgende Feststellungen, zu denen im
Anschluss durch Verwaltung wie Erste Bürgermeisterin Stellung genommen wird:
Ja, dies kann durch die örtliche
Reinigungskraft erledigt werden.
Ja, vereinbarungsgemäß wurden 150,- €
in Rechnung gestellt.
Aus Verkehrssicherungsgründen wurde am
Wochenende kurzfristig sowie einmalig dies beauftragt; ansonsten wurde die
Firma Scheuplein über den Architekten diesbezüglich informiert.
Wir haben 121 Bänke; deren Erforderlichkeit
kann neu bewertet werden; der Plan für die Bänke ist digital einsehbar. Der
Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen die Erforderlichkeit neu
bewerten.
Die Reinigungskraft gießt die Blumen am
Dorfplatz künftig wieder mit. Gegenüber dem alten Feuerwehrhaus in der
Markbergstraße besteht die Möglichkeit, die Kübel wegzunehmen und stattdessen
Sträucher zu pflanzen, die keine Pflege, kein Gießen benötigen. Hierzu soll der
Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss fassen.
Auch hier handelt es sich um einen alten
Dauerauftrag, der die Leistung der Firma Stäblein auf das notwendige Maß
ergänzt – mittlerweile ist hier die Firma Heinisch zuständig. Der Dauerauftrag
für die Bauhofgemeinschaft wird gänzlich zurückgenommen.
Die vorgenannte Praxis ist leider nur in der
Theorie gut umgesetzt; zur Vermeidung von Scherbenvorkommen und somit
Verletzungsgefahr wird daher (seit geraumer Zeit) die Bauhofgemeinschaft
eingesetzt. Außerdem erhält die Gemeinde hierfür einen jährlichen Obolus in
Höhe von 1 € je Einwohner.
Ja, dies wurde weiterbelastet.
Bei den von der Ersten Bürgermeisterin Sonja
Rahm bisher geführten Referenzaufzeichnungen für ihre Dienstfahrten können im
Nachhinein nicht mehr alle Fragen beantwortet werden. Um einen Schlussstrich
unter dieses Thema zu setzen, erklärt sich Frau Bürgermeisterin bereit, eine
Spende für den Kindergarten zu tätigen. Es wird kein weiterer Referenzzeitraum
mehr gefordert.
Beschluss:
Die
Prüfungsfeststellungen können durch die gegebenen Erläuterungen als erledigt
angesehen werden. Die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und die Entlastung
zur Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung erfolgen im
öffentlichen Teil der nächsten Gemeinderatssitzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
8 |