Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 14.03.2022 die Prüfung der Jahresrechnung 2020 durchgeführt; der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderatsmitglied Eberhard Märkert, erläutert den Inhalt der Prüfung. Unter anderem wurden Fahrtkosten sowie Rechnungen der Bauhofgemeinschaft geprüft.

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 ergab folgende Feststellungen, zu denen im Anschluss durch Verwaltung wie Erste Bürgermeisterin Stellung genommen wird:

 

 

Ja, dies kann durch die örtliche Reinigungskraft erledigt werden.

 

 

Ja, vereinbarungsgemäß wurden 150,- € in Rechnung gestellt.

 

 

Aus Verkehrssicherungsgründen wurde am Wochenende kurzfristig sowie einmalig dies beauftragt; ansonsten wurde die Firma Scheuplein über den Architekten diesbezüglich informiert.

 

 

Wir haben 121 Bänke; deren Erforderlichkeit kann neu bewertet werden; der Plan für die Bänke ist digital einsehbar. Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen die Erforderlichkeit neu bewerten.

 

 

 

Die Reinigungskraft gießt die Blumen am Dorfplatz künftig wieder mit. Gegenüber dem alten Feuerwehrhaus in der Markbergstraße besteht die Möglichkeit, die Kübel wegzunehmen und stattdessen Sträucher zu pflanzen, die keine Pflege, kein Gießen benötigen. Hierzu soll der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen einen Beschluss fassen.

 

 

Auch hier handelt es sich um einen alten Dauerauftrag, der die Leistung der Firma Stäblein auf das notwendige Maß ergänzt – mittlerweile ist hier die Firma Heinisch zuständig. Der Dauerauftrag für die Bauhofgemeinschaft wird gänzlich zurückgenommen.

 

 

Die vorgenannte Praxis ist leider nur in der Theorie gut umgesetzt; zur Vermeidung von Scherbenvorkommen und somit Verletzungsgefahr wird daher (seit geraumer Zeit) die Bauhofgemeinschaft eingesetzt. Außerdem erhält die Gemeinde hierfür einen jährlichen Obolus in Höhe von 1 € je Einwohner.

 

 

Ja, dies wurde weiterbelastet.

 

 

 

Bei den von der Ersten Bürgermeisterin Sonja Rahm bisher geführten Referenzaufzeichnungen für ihre Dienstfahrten können im Nachhinein nicht mehr alle Fragen beantwortet werden. Um einen Schlussstrich unter dieses Thema zu setzen, erklärt sich Frau Bürgermeisterin bereit, eine Spende für den Kindergarten zu tätigen. Es wird kein weiterer Referenzzeitraum mehr gefordert.


Beschluss:

 

Die Prüfungsfeststellungen können durch die gegebenen Erläuterungen als erledigt angesehen werden. Die Feststellung der Jahresrechnung 2020 und die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung erfolgen im öffentlichen Teil der nächsten Gemeinderatssitzung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

8