Sitzung: 17.05.2022 GSB/005/2022
In einer der jüngsten Gemeinderatssitzungen fragte der Gemeinderat
Schönau a. d. Brend nach Zuschüssen für LED-Straßenbeleuchtung.
Im Zuge dessen wurde auch darauf hingewiesen, dass eine der umliegenden
Gemeinden angeblich Zuschüsse für die Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung auf
LED bekommen hätte.
Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob dies auch für die Gemeinde
Schönau machbar wäre.
Im vorgenannten Fall handelt es sich gemäß Rücksprache mit der
betroffenen Gemeinde um Kompensationsleistungen für den Wegfall der
Straßenausbaubeiträge im Sinne des Art. 19 Abs. 9 KAG.
Diese sind vornehmlich dem Straßenbau und monetär nur untergeordnet der
Straßenbeleuchtung zugeordnet.
Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist bzgl. des Art. 19 Abs. 9 KAG
lediglich die Waldstraße einschlägig – und auch hierfür angemeldet; Zeitpunkt
und Höhe der Kompensation sind derzeit in 2024 mit 780 T€ angesetzt, wenngleich
noch nicht abschließend belastbar.
Für die Masse der Maßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung besteht eine
Fördermöglichkeit – wenn überhaupt – nur über die Kommunalrichtlinie des
Bundesumweltministeriums.
Hier wäre allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige Vorhaben
auch die – doch nicht allzu weit gesetzten – Fördervoraussetzungen erfüllt.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.