In einer der jüngsten Gemeinderatssitzungen fragte der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nach Zuschüssen für LED-Straßenbeleuchtung.

Im Zuge dessen wurde auch darauf hingewiesen, dass eine der umliegenden Gemeinden angeblich Zuschüsse für die Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung auf LED bekommen hätte.

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob dies auch für die Gemeinde Schönau machbar wäre.

 

Im vorgenannten Fall handelt es sich gemäß Rücksprache mit der betroffenen Gemeinde um Kompensationsleistungen für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge im Sinne des Art. 19 Abs. 9 KAG.

Diese sind vornehmlich dem Straßenbau und monetär nur untergeordnet der Straßenbeleuchtung zugeordnet.

Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend ist bzgl. des Art. 19 Abs. 9 KAG lediglich die Waldstraße einschlägig – und auch hierfür angemeldet; Zeitpunkt und Höhe der Kompensation sind derzeit in 2024 mit 780 T€ angesetzt, wenngleich noch nicht abschließend belastbar.

 

Für die Masse der Maßnahmen im Bereich Straßenbeleuchtung besteht eine Fördermöglichkeit – wenn überhaupt – nur über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums.

Hier wäre allerdings im Einzelfall zu prüfen, ob das jeweilige Vorhaben auch die – doch nicht allzu weit gesetzten – Fördervoraussetzungen erfüllt.

 

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.