Teilnehmer:               Frau Sonja Rahm       (Erste Bürgermeisterin)
                                    Frau Letizia Riedl        (VG-NES)

 

I. Aktenvermerk

 

Im Rahmen der Ortsbesichtigung am 24.03.2022 wurde der Badesee Burgwallbach im Hinblick auf Haftung, Verkehrssicherungspflicht und auf dessen Sicherheit und Ordnung überprüft.

 

1.    Zufahrtsweg für Rettungskräfte

Für den Rettungsdienst gibt es einen direkten Zugang zur Liegewiese des Badesees, gekennzeichnet durch ein großes Tor, auf welchem ein Schild mit folgendem Text angebracht ist: „Zufahrt für Rettungs- bzw. Einsatzfahrzeuge – bitte freihalten!“. (siehe Anlage 1). Dieses Tor ist durch eine Metallkette sowie ein Schloss mit Schlüssel verriegelt. Der Schlüssel für das Schloss befindet sich in einem über der Metallkette angebrachten Schlüsselkasten. Dieser Schlüsselkasten ist codegeschützt. Kenntnis über diesen Code haben der Rettungsdienst, der See-Café-Besitzer, die Feuerwehr sowie die erste Bürgermeisterin (siehe Anlage 2).

 

2.    Beschilderung am Badesee

Am Fußweg, auf dem Weg zum Eingang/zur Kasse befindet sich nun ein neues Schild mit dem Text „Badesee Burgwallbach Benutzung der Anlage ist nur während der Tageszeit gestattet. Nach Einbruch der Dunkelheit bis Sonnenaufgang ist das Betreten und der Aufenthalt in der Anlage verboten. § 4 Abs. 2 der Satzung über den Betrieb und die Benutzung des „Burgwallbacher Sees“ Gemeinde Schönau a. d. Brend“ (siehe Anlage 3).

 

Rechts neben dem Sanitärbereich befindet sich ein Abstellraum mit dem Hinweisschild „Verbandskasten befindet sich im Innenraum“ (siehe Anlage 4). Im Innenraum befindet sich die Halterung mit dem Verbandskasten daran (siehe Anlage 5). Frau Bürgermeisterin Rahm ergänzt diesbezüglich, dass sich auch Verbandszeug im Kiosk des See-Cafés befindet, da dies für die Badegäste meistens die erste Anlaufstelle sei.

 

Hier wurde vom Gemeinderat angeregt, dass eine regelmäßige Kontrolle des Verbandskastens auf ablaufende Produkte stattfinden solle, die dann entsprechend auszutauschen wären.

 

Auf dem Gelände befinden sich insgesamt zwei Hinweisschilder mit folgendem Text: „Für Hunde verboten“ und einem durchgestrichenen Hund darauf (siehe Anlage 6). Eines dieser Schilder ist direkt am Zaun angebracht, wenn man vom Parkplatz Richtung Eingang des Sees geht und das andere rechts neben der Treppe zur Liegewiese. Die Schilder sind somit klar sichtbar an Orten angebracht, an denen Besucher sie nicht übersehen können.

 

Am Sanitärgebäude befinden sich zwei Schilder - je an beiden Hauswandseiten - zum Thema „Rettung Ertrinkender“ (siehe Anlage 7). Diese sind gut sichtbar angebracht.

 

3.    Rettungsringe

Entlang des Seeufers sind insgesamt drei Rettungsringe mit Rettungsstangen im Notfall griffbereit. Die drei Rettungsringe mit Rettungsstange befinden sich an drei der fünf Eingänge zum Gewässer. Die Rettungsringe sind altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand (siehe Anlagen 8 bis 9). Ob der altersbedingt schlechte Zustand auch die Tauglichkeit im Falle eines Notfalls beeinträchtigt, ist fraglich. Es wäre somit ratsam, diese durch drei neue Ringe zu ersetzen.

 

4.    Beschaffenheit des Geländes

Die Liegewiese des Burgwallbacher Badesees fällt von oben am Eingang bis zum Gewässer stark ab (siehe Anlagen 11 bis 16). Besonders auffallend ist hierbei eine Mulde in der Wiese unterhalb des See-Cafés (siehe Anlagen 17 bis 18) die für Badegäste, welche von oben hinunter zum See laufen möchten, auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist. Die Gemeinde Schönau plant, hierfür eine Sitzmöglichkeit in Form von zwei festangebrachten Liegestühlen oberhalb der Mulde zu errichten, so dass möglichen Unfällen - hervorgerufen durch die Mulde - entgegengewirkt werden kann.

 

5.    Baumbestand

Die Bäume auf dem Gelände des Burgwallbacher Badesees werden regelmäßig von Herrn Jakob (Baumschule Fladungen) überprüft. Bei der letzten Ortsbesichtigung am 18.03.2021 wurde festgestellt, dass ein Baum, welcher an die Terrasse des See-Cafés angrenzt, Risse aufweist. Bei der heutigen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass dieser Baum von der Baumschule Fladungen gefällt wurde und die von ihm ausgehende Gefahr somit beseitigt wurde.

 

In diesem Zusammenhang wurde angefragt, ob der Biber im Bereich des Badesees noch gegenwärtig ist, was bejaht wurde. Hier sollte man im Auge behalten – sofern der Biber Interesse an den dortigen Bäumen bekundet – dass diese durch entsprechende Hülsen rechtzeitig vor Verbiss und Fällung geschützt werden.

 

Des Weiteren wurden im Rahmen der Ortsbesichtigung folgende Feststellungen gemacht:

 

1.    Markierungsstäbe zur Kennzeichnung der unterschiedlichen Wassertiefen

Im See trennen insgesamt 16 rot-weiße Markierungsstäbe den Nichtschwimmer-Bereich vom Schwimmer-Bereich ab (siehe Anlagen 19 bis 20).

 

2.    Abfallbehälter und Pflege der Anlage

Auf dem kompletten Seegelände sind an verschiedenen Stellen Abfallbehälter zur Entsorgung des Mülls aufgestellt. Die Anlage wird regelmäßig vom Bauhof gepflegt und sauber gehalten.

 

3.    Separates Behinderten-WC

An der Rückseite des Sanitärgebäudes befindet sich ein separates Behinderten-WC, welches nur mit Schlüssel benutzt werden kann (siehe Anlage 21). Der Schlüssel dafür kann im See-Café abgeholt werden (hierauf verweist auch ein Schild an der Türe des WC´s).

 

4.    Sanitätsraum

Im Sanitärgebäude befindet sich ein separater Sanitätsraum, welcher auch als solcher gekennzeichnet ist (siehe Anlage 22). Dieser wird außerhalb der Badesaison als Abstellraum verwendet. In diesem befindet sich eine Krankenliege sowie weitere Rettungsstangen und ein Rettungsboot (siehe Anlage 23).

 

5.    Umkleideräume

Auf dem Gelände des Sees befinden sich zwei Duschen mit Umkleiden (siehe Anlagen 24 bis 25). Diese sind in gutem Zustand.

 

Die Erkenntnisse aus der Ortsbesichtigung werden wie gehabt zusammen mit den zur Nachbesserung angesprochenen Thematiken in den Sachstandsbericht für den Badesee Burgwallbach überführt und im Rahmen der weiteren turnusmäßigen sicherheitsrechtlichen Überprüfung der Anlage berücksichtigt.

 

Die im Aktenvermerk genannten Anlagen sind dem Beschluss beigefügt. Um die Erledigung der angesprochenen Punkte kümmert sich Frau Bürgermeisterin Rahm. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis zur Kenntnis.