Sitzung: 19.04.2022 GSB/004/2022
Am 26.04.2021 ist die
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der
Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft getreten.
Ebenso wie die Bayerische Gigabitrichtlinie zielt dieses Förderprogramm auf den
Ausbau von weiteren Ortsbereichen mit Glasfaser-Hausanschlüssen ab. Der
grundsätzliche Fördersatz nach dem Bundesprogramm liegt jedoch lediglich bei 50
% und kann nur in Ausnahmefällen auf max. 60 % erhöht werden. Durch die im Juli
2021 in Kraft getretene Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie wird
dieser Fördersatz im Regelfall um 40 % auf 90 % ausgestockt, so dass auch bei
Ausbauten nach dieser Richtlinie zwischenzeitlich ein attraktiver Gesamtfördersatz
zur Verfügung steht.
Der Vorteil des Bundesprogramms
gegenüber der Bay. Richtlinie ist darin zu sehen, dass es hier keine max.
Fördermittelgrenze von 8 Mio. Euro gibt und auch die Höchstfördersumme je
auszubauender Adresse nicht begrenzt ist. Bei der Aufgriffschwelle hat das
Bundesprogramm in der aktuell gültigen Fassung jedoch eher Nachteile gegenüber
dem Bay. Förderprogramm.
Richtig interessant wird die
Anwendung des neuen Bundesprogramms nach Ansicht der Landkreisverwaltung erst
ab dem 01.01.2023, da es ab diesem Zeitpunkt in sog. grauen NGA-Flecken unterhalb
von 1 Gbit/s (im Downstream) keine Aufgriffschwelle mehr geben wird. Ab diesem
Zeitpunkt ist zumindest „Super-Vectoring“ kein Hindernis mehr für einen
geförderten Ausbau. Die sog. HFC-Netze (wie z.B. das Koaxialkabelnetz von
Vodafone) können jedoch auch auf Grundlage des Bundesprogramms ab dem
01.01.2023 nicht gefördert mit Glasfaser-Hausanschlüssen überbaut werden.
Gleiches gilt für sog. schwarze NGA-Flecken (zwei Netze mit mind. 30 Mbit/s im
Downstream).
Für die Gemeinde Schönau
a. d. Brend ergibt sich dadurch voraussichtlich die Möglichkeit, die Gebiete,
welche mit Super-Vectoring versorgt sind, auszubauen (vgl. Lageplan).
Daneben wären die Außenlieger (Rhönstr. 80, Waldbeerberg 1,
Krummbachstr. 45) förderfähig.
Um möglichst effizient in ein
Förderverfahren nach der neuen Bundesrichtlinie einsteigen zu können, wird von
Seiten der Landkreisverwaltung die Durchführung eines gemeinsamen
landkreisweiten Markterkundungsverfahrens für alle interessierten
Städte/Gemeinden angestrebt. Das gemeinsame Markterkundungsverfahren soll im
Herbst/Winter 2022 gestartet werden, so dass nach dessen Abschluss die ab dem
01.01.2023 gültige Aufgriffschwelle zur Anwendung kommt.
Mit der Durchführung eines
gemeinsamen Markterkundungsverfahrens wird der Verwaltungsaufwand für alle
Beteiligten signifikant reduziert. Nach der Durchführung des gemeinsamen
Markterkundungsverfahrens werden die Ergebnisse gemeindescharf ausgewertet
sowie die weiteren Ausbaumöglichkeiten und Ausbaukosten pro Stadt/Gemeinde
ermittelt. Anschließend kann jeder Stadt- bzw. Gemeinderat auf Grundlage einer
entsprechenden Ergebnispräsentation individuell über die weitere Vorgehensweise
entscheiden.
Der Landkreis würde die
Bundesfördermittel für das gemeinsame landkreisweite Markterkundungsverfahren
selbst beantragen, einen entsprechenden Auftrag für die Verfahrensbegleitung
vergeben und die bereitgestellten Fördermittel anschließend auch selbst
abrechnen. Eine Kostenbeteiligung durch die Städte/Gemeinden ist nicht
erforderlich, da die erforderlichen Beratungsleistungen zu 100 % durch den Bund
gefördert werden. Der auf Seiten des Landkreises erforderliche Personalaufwand
wird aus Mitteln des Landkreises abgedeckt.
Entsprechend den Vorgaben des
Fördermittelgebers muss die gemeinsame Durchführung des
Markterkundungsverfahrens zwingend auf Grundlage einer schriftlichen
Zweckvereinbarung erfolgen. Ein mit dem Fördermittelgeber sowie den beteiligten
Rechtsaufsichtsbehörden (SG 2.1 des Landratsamtes und SG 12 bei der Regierung
von Unterfranken) bereits abgestimmter Entwurf für diese Vereinbarung liegt
bei.
Der Gemeinderat wird darum
gebeten, einen Beschluss über die gemeinsame Durchführung eines
Markterkundungsverfahrens nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass die Gemeinde Schönau a. d. Brend am gemeinsamen
landkreisweiten Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen
Adressen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus
der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ teilnimmt.
Die Erste
Bürgermeisterin wird dazu ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung dazu
zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |