Am 26.04.2021 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in Kraft getreten. Ebenso wie die Bayerische Gigabitrichtlinie zielt dieses Förderprogramm auf den Ausbau von weiteren Ortsbereichen mit Glasfaser-Hausanschlüssen ab. Der grundsätzliche Fördersatz nach dem Bundesprogramm liegt jedoch lediglich bei 50 % und kann nur in Ausnahmefällen auf max. 60 % erhöht werden. Durch die im Juli 2021 in Kraft getretene Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie wird dieser Fördersatz im Regelfall um 40 % auf 90 % ausgestockt, so dass auch bei Ausbauten nach dieser Richtlinie zwischenzeitlich ein attraktiver Gesamtfördersatz zur Verfügung steht.

 

Der Vorteil des Bundesprogramms gegenüber der Bay. Richtlinie ist darin zu sehen, dass es hier keine max. Fördermittelgrenze von 8 Mio. Euro gibt und auch die Höchstfördersumme je auszubauender Adresse nicht begrenzt ist. Bei der Aufgriffschwelle hat das Bundesprogramm in der aktuell gültigen Fassung jedoch eher Nachteile gegenüber dem Bay. Förderprogramm.

 

Richtig interessant wird die Anwendung des neuen Bundesprogramms nach Ansicht der Landkreisverwaltung erst ab dem 01.01.2023, da es ab diesem Zeitpunkt in sog. grauen NGA-Flecken unterhalb von 1 Gbit/s (im Downstream) keine Aufgriffschwelle mehr geben wird. Ab diesem Zeitpunkt ist zumindest „Super-Vectoring“ kein Hindernis mehr für einen geförderten Ausbau. Die sog. HFC-Netze (wie z.B. das Koaxialkabelnetz von Vodafone) können jedoch auch auf Grundlage des Bundesprogramms ab dem 01.01.2023 nicht gefördert mit Glasfaser-Hausanschlüssen überbaut werden. Gleiches gilt für sog. schwarze NGA-Flecken (zwei Netze mit mind. 30 Mbit/s im Downstream).

 

Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend ergibt sich dadurch voraussichtlich die Möglichkeit, die Gebiete, welche mit Super-Vectoring versorgt sind, auszubauen (vgl. Lageplan).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Daneben wären die Außenlieger (Rhönstr. 80, Waldbeerberg 1, Krummbachstr. 45) förderfähig.

Um möglichst effizient in ein Förderverfahren nach der neuen Bundesrichtlinie einsteigen zu können, wird von Seiten der Landkreisverwaltung die Durchführung eines gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahrens für alle interessierten Städte/Gemeinden angestrebt. Das gemeinsame Markterkundungsverfahren soll im Herbst/Winter 2022 gestartet werden, so dass nach dessen Abschluss die ab dem 01.01.2023 gültige Aufgriffschwelle zur Anwendung kommt.

 

Mit der Durchführung eines gemeinsamen Markterkundungsverfahrens wird der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten signifikant reduziert. Nach der Durchführung des gemeinsamen Markterkundungsverfahrens werden die Ergebnisse gemeindescharf ausgewertet sowie die weiteren Ausbaumöglichkeiten und Ausbaukosten pro Stadt/Gemeinde ermittelt. Anschließend kann jeder Stadt- bzw. Gemeinderat auf Grundlage einer entsprechenden Ergebnispräsentation individuell über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

 

Der Landkreis würde die Bundesfördermittel für das gemeinsame landkreisweite Markterkundungsverfahren selbst beantragen, einen entsprechenden Auftrag für die Verfahrensbegleitung vergeben und die bereitgestellten Fördermittel anschließend auch selbst abrechnen. Eine Kostenbeteiligung durch die Städte/Gemeinden ist nicht erforderlich, da die erforderlichen Beratungsleistungen zu 100 % durch den Bund gefördert werden. Der auf Seiten des Landkreises erforderliche Personalaufwand wird aus Mitteln des Landkreises abgedeckt.

 

Entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers muss die gemeinsame Durchführung des Markterkundungsverfahrens zwingend auf Grundlage einer schriftlichen Zweckvereinbarung erfolgen. Ein mit dem Fördermittelgeber sowie den beteiligten Rechtsaufsichtsbehörden (SG 2.1 des Landratsamtes und SG 12 bei der Regierung von Unterfranken) bereits abgestimmter Entwurf für diese Vereinbarung liegt bei.

 

Der Gemeinderat wird darum gebeten, einen Beschluss über die gemeinsame Durchführung eines Markterkundungsverfahrens nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ zu fassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Schönau a. d. Brend am gemeinsamen landkreisweiten Markterkundungsverfahren zur Ermittlung der förderfähigen Adressen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ teilnimmt.

 

Die Erste Bürgermeisterin wird dazu ermächtigt, die entsprechende Zweckvereinbarung dazu zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8