Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 16.03.2022 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 bekannt gegeben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz wurden die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit wie auch das Konsolidierungserfordernis betont.