Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung und einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1921/8 in der Auerhahnstraße 15 im Ortsteil Burgwallbach in der Gemeinde Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der Antragsteller plant, die Terrasse im Kellergeschoss sowie einen Teilbereich der Doppelgarage zu überdachen. Im Kellergeschoss soll die Terrassenüberdachung mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 3° ausgeführt werden. Die Terrassenüberdachung (Dachterrasse) über der Doppelgarage soll mit einem Satteldach, angepasst an das Dach des Wohngebäudes, errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1921/8 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“. Dieser enthält unter anderem die Festsetzungen, dass Wohngebäude mit Satteldächern mit einer Dachneigung 27° +/-3° auszuführen sind. Außerdem sind Garagen und Nebengebäude mit Flachdächern zu versehen, deren Neigung nicht mehr als 6% betragen dürfen. Für Terrassenüberdachungen sind keine konkreten Festsetzungen enthalten, weshalb die Festsetzungen des Hauptgebäudes anzuwenden sind.

 

Die Terrassenüberdachung (Dachterrasse) über der Doppelgarage hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Für die Terrassenüberdachung im Kellergeschoss wird für die abweichende Dachform sowie die Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Diesen Befreiungen kann zugestimmt werden, da es sich bei der Terrassenüberdachung im Kellergeschoss um eine dem Hauptgebäude untergeordnete bauliche Anlage handelt und das Hauptgebäude mit der festgelegten Dachneigung weiterhin deutlich dominiert.

 

Die abstandsflächenrechtlichen Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde im weiteren Verfahren.

 

Die benachbarten Grundstückseigentümer haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Errichten einer Terrassenüberdachung und einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1921/8 in der Auerhahnstraße 15 im Ortsteil Burgwallbach in der Gemeinde Schönau a. d. Brend entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Die Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die abweichende Dachform sowie die Dachneigung der Terrassenüberdachung im Kellergeschoss wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8