Sitzung: 19.04.2022 GSB/004/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zum Errichten einer
Terrassenüberdachung und einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr. 1921/8
in der Auerhahnstraße 15 im Ortsteil Burgwallbach in der Gemeinde Schönau a. d.
Brend vorgelegt.
Der Antragsteller plant, die Terrasse im Kellergeschoss sowie einen
Teilbereich der Doppelgarage zu überdachen. Im Kellergeschoss soll die
Terrassenüberdachung mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 3°
ausgeführt werden. Die Terrassenüberdachung (Dachterrasse) über der Doppelgarage
soll mit einem Satteldach, angepasst an das Dach des Wohngebäudes, errichtet
werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 1921/8 liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“. Dieser enthält unter anderem
die Festsetzungen, dass Wohngebäude mit Satteldächern mit einer Dachneigung 27°
+/-3° auszuführen sind. Außerdem sind Garagen und Nebengebäude mit Flachdächern
zu versehen, deren Neigung nicht mehr als 6% betragen dürfen. Für
Terrassenüberdachungen sind keine konkreten Festsetzungen enthalten, weshalb
die Festsetzungen des Hauptgebäudes anzuwenden sind.
Die Terrassenüberdachung (Dachterrasse) über der Doppelgarage hält die
Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Für die Terrassenüberdachung im
Kellergeschoss wird für die abweichende Dachform sowie die Dachneigung eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Diesen
Befreiungen kann zugestimmt werden, da es sich bei der Terrassenüberdachung im
Kellergeschoss um eine dem Hauptgebäude untergeordnete bauliche Anlage handelt
und das Hauptgebäude mit der festgelegten Dachneigung weiterhin deutlich
dominiert.
Die abstandsflächenrechtlichen Belange prüft die Baugenehmigungsbehörde
im weiteren Verfahren.
Die benachbarten Grundstückseigentümer haben durch Unterschriftsleistung
auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Errichten
einer Terrassenüberdachung und einer Dachterrasse auf dem Grundstück Fl. Nr.
1921/8 in der Auerhahnstraße 15 im Ortsteil Burgwallbach in der Gemeinde
Schönau a. d. Brend entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Die Zustimmung zu den Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes für die abweichende Dachform sowie die Dachneigung der
Terrassenüberdachung im Kellergeschoss wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
8 |