Die Gemeinde unterhält ein gemeindliches Archiv. Für Archivierung und Benutzung von Unterlagen im Gemeindearchiv Schönau a. d. Brend gibt sich die Gemeinde eine Archivsatzung.

 

Unter anderem durch die Personenstandsbücher, welche vom Standesamt Bad Neustadt an die Gemeinde zur Archivierung zurückgegeben wurden, wird es nun erforderlich, diese Satzung zu erlassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für Aufgaben und Benutzung des Gemeindearchivs (Archivsatzung) in der ausgefertigten Fassung. Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Die Verwaltung soll prüfen, wie die Kostenregelung aussieht, wenn Auszüge, Kopien, Beglaubigungen usw. aus den archivierten Personenstandsbüchern gefordert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8