Bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 16.03.2021, 08.06.2021 sowie 15.02.2022 wurde die Möglichkeit der nächtlichen Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung außerhalb der Durchgangsstraßen zur Energieeinsparung diskutiert und versuchsweise im Baugebiet „Zwanzigacker“ umgesetzt.

 

Aufgrund des Antrages auf Ausweitung der nächtlichen Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung auf die „Nichtdurchgangsstraßen“ nimmt die Verwaltung hierzu wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich hat die Gemeinde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, sofern nicht andere durch Rechtsvorschrift hierzu verpflichtet sind (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).

 

So ist z. B. der Autofahrer gemäß § 17 Abs. 4 StVO zur Kenntlichmachung seines zur Nachtzeit geparkten Fahrzeuges verpflichtet, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug nicht aus ausreichender Entfernung deutlich sichtbar macht.

 

Sofern Straßenlampen zur Nachtzeit nicht durchgehend angeschaltet bleiben, ist dies mit einem sog. Laternenring (Verkehrszeichen 394) an der Lampe kenntlich zu machen. Dies soll den Kraftfahrer auf seine Verpflichtung gemäß § 17 Abs. 4 StVO hinweisen. Das Verkehrszeichen (VZ) ist von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.

 

Ein erheblich bedeutenderes Merkmal der Straßenbeleuchtung ist das vermittelnde Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Zwar gebe es keine nachweisliche Häufung von Einbrüchen bei Gemeinden, die eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung praktizieren, jedoch leidet bei den betroffenen Einwohnern dieser Gemeinden das Sicherheitsgefühl erheblich.

 

Viele Gemeinden haben deshalb einen zuvor gefassten Beschluss zur Abschaltung auch wieder aufgehoben (u. a. die Gemeinde Salz).

 

Mit Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, wie bereits im Gemeindeteil Burgwallbach erfolgt, wird die Beleuchtung ab 23 Uhr auf 50 % abgedimmt. Somit wird hier schon ein erheblicher Teil an Energieeinsparung seitens der Gemeinde geleistet. Dieser Teil erhöht sich noch, sobald die Straßenbeleuchtung Schönau auch umgerüstet wird.

 

In der Abwägung der Vor- bzw. Nachteile einer nächtlichen Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung wird seitens der Verwaltung die Auffassung vertreten, dass hier das Sicherheitsgefühl bzw. Schutzbedürfnis der Gemeindebürger höher einzuschätzen ist als das mögliche Einsparungspotenzial durch die Abschaltung.

 

Vielmehr sollte zeitnah die weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik seitens der Gemeinde vorangetrieben werden.

 

Gemeinderat Dr. Vogel warb darum, die Nachtabschaltung als kleinen Beitrag zur Vermeidung der Abhängigkeit vom russischen Gas zu verstehen, mit dessen Geld der derzeitige Krieg finanziert wird. Ein kleiner Beitrag, nicht allein, um Kosten einzusparen, sondern vor allem – gerade in der aktuellen Lage – um ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen, das auch zur Nachahmung ermuntern soll. Die Nachtabschaltung soll auch nur bis in den Herbst befristet sein, man hofft, dass bis dahin auch dieser Grund wegfällt.

 

Des Weiteren wurde moniert, dass der Art. 51 BayStrWG nicht komplett zitiert wurde, was zu einer Verfälschung führt. Es wurde der Halbsatz weggelassen, „wenn das dringend erforderlich ist.“

 

Gemeinderat Märkert stellte den Antrag, dass die Kernkraftwerkslaufzeit verlängert wird, um deutlich vom russischen Gas wegzukommen. Gegebenenfalls könnten auch über einen Dämmerungsschalter Kosten eingespart werden.

 

Gemeinderat Märkert stellte weiterhin den Antrag, dass hier namentlich abgestimmt wird.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt über den Beschluss ab, eine nächtliche Teilabschaltung der Straßenbeleuchtung von 2 Uhr bis Sonnenaufgang umzusetzen, ausgenommen sind Rhönstraße, Burgwallbacher Straße und Kreuzbergstraße. Die Nachtabschaltung soll bis zum Ende der Sommerzeit (Ende Oktober 2022) befristet sein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

8

 

Dafür stimmten die Gemeinderäte Vogel, Podda, Manger und Gerhart, dagegen stimmten die Gemeinderäte Schäfer, Märkert, Jülka und Bürgermeisterin Rahm.

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.