Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde im Jahr 2021 Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 155 T€ gewährt.

Am 15.02.2022 hat der Gemeinderat die Fortschreibung und Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzepts vorberaten.

Der entsprechende Verwendungsnachweis ist bis spätestens 31.03.2022 dem Landratsamt vorzulegen.

 

Im Jahr 2022 soll erneut ein Antrag auf Gewährung gestellt werden.

An den Richtlinien für das Antragsjahr 2022 orientiert, wird vorgeschlagen, die Stabilisierungshilfe 2022 für die Gemeinde Schönau a. d. Brend wie folgt zu beantragen:

 

Ø  Zur Schuldentilgung (Säule 1) rund 650 T€ (entspricht etwa den geplanten Sondertilgungen 2023 und ordentlichen Tilgungen 2022 plus 2023);

Ø  Als Investitionshilfe (Säule 2) rund 312 T€ (137 T€ Feuerwehrfahrzeug, 175 T€ Breitbandausbau – jeweils gemeindlicher Eigenanteil an den geplanten Investitionen 2023 ff.);

Ø  In Summe wären somit rund 0,96 Mio. € beantragbar.

 

Die Frist zur vollständigen Antragsabgabe beim Landratsamt ist auf 18./19.04.2022 datiert.

Die Verteilerausschusssitzung 2022 (zur Entscheidung über die Anträge) findet voraussichtlich Anfang November 2022 statt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dass die Stabilisierungshilfe für 2022 wie im Sachverhalt dargestellt beantragt werden soll; darüber hinaus sollen rund 40 T€ Haushaltsausgaberest für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik in die Beantragung der Investitionshilfe mit aufgenommen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag mit Anlagen bis spätestens 18.04.2022 dem Landratsamt vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13