Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde 2021 eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 155.000 € bewilligt – auch unter der Auflage, bis spätestens zum 31. März 2022 das Haushaltskonsolidierungskonzept zu überarbeiten und umzusetzen sowie zu beschließen.

 

Neuerungen und Ergänzungen sind dabei hervorzuheben, Prüfungsergebnisse darzustellen.

 

Auf Basis der Vorberatung im Gemeinderat am 15.02.2022 wurde das Haushaltskonsolidierungskonzept fortgeschrieben (siehe Anlage) und wird dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Der Gemeinderat möchte als Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung die Leistungen der Bauhofgemeinschaft für die Friedhöfe aufnehmen, insbesondere auch was Einsparungen sowie die pflegeärmere Gestaltung anbelangt.

 

Daneben soll die Abbestellung der Zeitung vorgemerkt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2022 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und ist Anlage zu diesem.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12