Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2025 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit der Ersten Bürgermeisterin auf Grundlage der Vorberatungen des Gemeinderates erstellt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes 2022 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die Entwicklung der freien Finanzspanne sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden dem Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts (inkl. Anlagen) erläutert.

 

 

Folgende Anliegen werden seitens des Gemeinderates vorgetragen:

 

Das Thema erneuerbare Energien (beispielsweise Photovoltaikanlage Kindertageseinrichtung) soll für die Haushaltsberatung 2023 ff. vorgemerkt werden.

 

Die Photovoltaikanlage für das Schwimmbad Schönau soll als Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung aufgenommen werden.

 

Die Erforderlichkeit des Regenüberlaufs (Planung 2022, Umsetzung 2023) ist vorab erneut zu prüfen und von der VG mit dem Ingenieurbüro und dem Landratsamt zu klären.

 

 

Die Haushaltssatzung 2022, die Finanzplanung mit Investitionsprogramm und der Stellenplan werden vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:


Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2022:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2022 in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.578.200 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.520.700 € ausgeglichen ab.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt (unverändert) festgesetzt:

 

a)    für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe)                         400 v. H.

b)    für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                  400 v. H.

c)    für die Gewerbesteuer                                                                        380 v. H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 900.000 € festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               13        Mitgliederanzahl:         13

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  13

 

 

Beschluss 2 – Stellenplan 2022:

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2022 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               13        Mitgliederanzahl:         13

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  13

 

 

Beschluss 3 – Finanzplanung bis 2025 (mit Investitionsprogramm):

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der Finanzplanung der Gemeinde bis 2025 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13