In der Sitzung am 30.11.2021 hat der Gemeinderat über die zukünftige Baulandentwicklung in der Gemeinde beraten. Ergebnis der Beratungen war unter anderem auch, die ungenutzten Potenzialflächen zu aktivieren und wo möglich, den Focus auf die Nachverdichtung zu legen.

 

Die Gemeinde beabsichtigt deshalb, die im Bebauungsplan „Wallbacher Straße“ ungenutzten Grundstücke Fl.Nr. 4500/11 und 4433/1 (Teilfläche) mit einer Größe von ca. 1600m², im Rahmen der 4. Änderung, als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Fläche als Spielplatz und Parkplatz festgesetzt. Beide Anlagen wurden jedoch nicht hergestellt.

 

Geplanter Umgriff 4. Änderung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Das Grundstück Fl.Nr. 4500/11 ist bereits mit Anschlussleitungen für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung versehen. Die Erschließung eines weiteren Grundstücks (bei Neueinteilung der Flächen) ist durch den vorhanden Mischwasserkanal und die bestehende Trinkwasserversorgungsleitung gesichert.

 

Eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wurde positiv beantwortet. Es werden grundsätzlich keine naturschutz- und. waldfachlichen Hinderungsgründe gesehen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung des qualifizierten Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ in die Wege zu leiten. Der Änderungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Fl.Nr. 4500/11 und 4433/1 (Teilfläche).

 

Es sollen, wenn möglich zwei Bauplätze entstehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13