Sitzung: 15.02.2022 GSB/002/2022
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das Sitzungszimmer und der Bürgersaal im
Gemeindehaus Schönau
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der Bürgersaal im Bürgerhaus Burgwallbach
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das Libellenteichgelände in der Krummbachstraße
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das Grundstück „unterm Kreuz“ (Fl.-Nr. 3538)
Aufgrund der Anfrage eines Traupaars regt die Erste Bürgermeisterin
Sonja Rahm an, den Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d.
Brend für standesamtliche Trauungen widmen zu lassen. Weitere Gasthöfe wollten
nicht gewidmet werden.
Die Widmung kann nur per Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erfolgen, sollte aber
natürlich mit der Gemeinde abgestimmt sein.
Um den Gasthof „Zur Linde“ widmen lassen zu können, ist ein
Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend, vertreten durch die
Erste Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm, und dem Gasthof „Zur Linde“, vertreten
durch Herrn Thorsten Jülka, zu schließen.
Dem Gasthof „Zur Linde“ ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro
Eheschließung zu entrichten. Die Nutzungsgebühr wird an das Traupaar
weiterverrechnet. Der Vertragsentwurf ist der Beschlussvorlage angefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt
den Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d. Brend für
standesamtliche Trauungen durch die Gemeinschaftsversammlung der VG NES widmen
lassen.
Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm wird ermächtigt den Nutzungsvertrag mit
dem Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d. Brend zu
schließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
3 |
Anwesend: |
12 |