Um an einem Ort eine Trauung abhalten zu können, muss dieser gewidmet werden. Derzeit sind folgende Trauräume/-plätze in der Gemeinde Schönau a. d. Brend für standesamtliche Trauungen gewidmet:

·         das Sitzungszimmer und der Bürgersaal im Gemeindehaus Schönau

·         der Bürgersaal im Bürgerhaus Burgwallbach

·         das Libellenteichgelände in der Krummbachstraße

·         das Grundstück „unterm Kreuz“ (Fl.-Nr. 3538)

 

Aufgrund der Anfrage eines Traupaars regt die Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm an, den Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d. Brend für standesamtliche Trauungen widmen zu lassen. Weitere Gasthöfe wollten nicht gewidmet werden.

 

Die Widmung kann nur per Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erfolgen, sollte aber natürlich mit der Gemeinde abgestimmt sein.

 

Um den Gasthof „Zur Linde“ widmen lassen zu können, ist ein Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend, vertreten durch die Erste Bürgermeisterin Frau Sonja Rahm, und dem Gasthof „Zur Linde“, vertreten durch Herrn Thorsten Jülka, zu schließen.

 

Dem Gasthof „Zur Linde“ ist eine Nutzungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro Eheschließung zu entrichten. Die Nutzungsgebühr wird an das Traupaar weiterverrechnet. Der Vertragsentwurf ist der Beschlussvorlage angefügt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d. Brend für standesamtliche Trauungen durch die Gemeinschaftsversammlung der VG NES widmen lassen.

 

Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm wird ermächtigt den Nutzungsvertrag mit dem Gasthof „Zur Linde“, Kreuzbergstraße 47, 97659 Schönau a. d. Brend zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

12