Sitzung: 15.02.2022 GSB/002/2022
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von zwei
Rundbogenhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4657/4 in Schönau a. d. Brend
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 4657/4 liegt im Außenbereich. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Sondergebiet - Fläche
für die Landwirtschaftliche Gerätehallen – ausgewiesen.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben im Außenbereich
nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende
Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen
Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Ob eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch im
vorliegenden Fall gegeben ist, prüft die Bauaufsichtsbehörde im
Baugenehmigungsverfahren.
Die Zufahrt ist
gewährleistet. Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht vorhanden und
gemäß Bauantrag nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Anschluss an die
Abwasserbeseitigung.
Der angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von zwei Rundbogenhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4657/4 in Schönau a. d.
Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
12 |