Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Rundbogenhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4657/4 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4657/4 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Sondergebiet - Fläche für die Landwirtschaftliche Gerätehallen – ausgewiesen.

 

Nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

 

Ob eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch im vorliegenden Fall gegeben ist, prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die Zufahrt ist gewährleistet. Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht vorhanden und gemäß Bauantrag nicht erforderlich. Gleiches gilt für den Anschluss an die Abwasserbeseitigung.

 

Der angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von zwei Rundbogenhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 4657/4 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

12