Am 02.03.2020 ist die Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich, wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im Downstream versorgt (sog. grauer NGA-Fleck). Eine staatl. Förderung scheidet jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200 Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus. Sind an einer Adresse zwei physikalische Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s im Downstream verfügbar (sog. schwarzer NGA-Fleck), ist ein geförderter Ausbau nach der BayGibitR ebenfalls nicht möglich.

 

Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde jedoch nicht wie bisher pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der auszubauenden Adressen. Pro auszubauender Adresse wird ein Förderhöchstbetrag in Höhe von 6.000 Euro gewährt. Für Adressen, welche mit weniger als
30 Mbit/s versorgt sind bzw. werden, kommen pro Adresse nochmals 9.000 Euro hinzu.

 

Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung. Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich mit 90% gefördert. Die durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Schönau a. d. Brend lag in den vergangenen fünf Jahren (2017 bis einschl. 2021) bei 721.791 Euro/Jahr. Ab einem (fiktiven) Eigenanteil i. H. v. 216.537 Euro kommt bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend somit die sog. Härtefallregelung zur Anwendung. Auch bei Anwendung der sog. Härtefallregelung muss bei der Kommune jedoch stets ein kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 % der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke verbleiben.

 

Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen (FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden können.

 

Das im Zeitraum vom 31.07.2020 bis zum 18.09.2020 durchgeführte Markterkundungsverfahren erbrachte folgendes Ergebnis:

 

Eigenwirtschaftliche Ausbauten wurden von Seiten der Anbieter nicht angezeigt. Mit Ausnahme der bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebauten Ortsbereiche und den überwiegend privat genutzten Anschlüssen im Super-Vectoring-Gebiet des DSLAMs „1A7“ (Straßenzüge bzw. Teile der Straßenzüge: „Ahornweg, Bergstraße, Birkenweg, Burgwallbacher Straße und Tannenweg“) sind alle Anschlüsse im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend als förderfähig anzusehen. Wenn alle förderfähigen Anschlüsse ausgebaut werden, steht hierfür ein max. Förderhöchstbetrag i. H. v. 2.532.000 Euro (422 x 6.000 Euro) zur Verfügung. Ein ggf. höherer Fördermittelbedarf würde über die sog. Härtefallregelung abgedeckt werden, sodass die Gemeinde Schönau a. d. Brend trotzdem einen staatlichen Fördersatz in Höhe von 90% auf die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke erhalten würde.

 

Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens und die Ausbaumöglichkeiten wurden dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend bereits in der Sitzung am 15.12.2020 ausführlich durch Herrn Frank Reichert vom Landkreis Rhön-Grabfeld vorgestellt und erläutert. Eine Entscheidung über den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung wurde anschl. mehrfach zurückgestellt.

 

Durch den Landkreis wurde im September 2021 mit dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgeklärt, dass ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann noch durchgeführt werden dürfte, wenn das Markterkundungsverfahren schon länger als 12 Monate zurückliegt. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hätte somit nach wie vor die Möglichkeit, einen geförderten Ausbau der Breitbandversorgung auf Grundlage der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens aus dem Jahr 2020 durchzuführen.

 

Aufgrund einer kürzlich erfolgten staatlichen Vorgabe ist es zwischenzeitlich jedoch leider nicht mehr möglich in den Auswahlverfahren eine Mindestverlegetiefe vorzuschreiben. Es ist somit davon auszugehen, dass bei einem geförderten Ausbau mit mindertiefen Verlegearten (Trenching, Mirco-Trenching, Nano-Trenching, usw.) gearbeitet werden würde. Die voraussichtlich für den weiteren Ausbau anfallenden Wirtschaftlichkeitslücken wurden entsprechend den möglichen Verlegearten und dem aktuellen Preisniveau angepasst. Zum Ausbau der förderfähigen Ortsbereiche mit Glasfaser-Hausanschlüssen würden voraussichtlich folgende Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:

 

Ortsbereich / Anschlüsse

Anzahl der Anschlüsse

Wirtschaft-
lichkeitslücke

Staatl. Förderung

(90 %)

Eigenanteil des Gde.

Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)

181 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

800.000 €

 

720.000 €

80.000 €

Gewerblich genutzte Anschlüsse und Anschlüsse < 100 Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet (Ahornweg, Bergstr., Birkenweg, Burgwall-bacher Str. und Tannenweg)

21 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

210.000 €

 

189.000 €

21.000 €

Rhönstraße 80

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

60.000 €

54.000 €

6.000 €

Waldbeerberg 1

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

55.000 €

49.500 €

5.500 €

Krummbachstraße 45

1 Glasfaser-Direkt-Anschluss

80.000 €

72.000 €

8.000 €

Burgwallbach

196 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

750.000 €

675.000 €

75.000 €

Kollertshof

21 Glasfaser- Direkt-Anschlüsse

200.000 €

180.000 €

20.000 €

Summe:

422 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

2.155.000 €

 

5.107 € / HK

1.939.500 €

215.500 €

 

Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens (Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 (Voruntersuchung und Markterkundung – 3.978,80 Euro inkl. USt.) beauftragt wurde, bietet diese Leistung zu einem Angebotspreis i. H. v. 4.712,40 Euro inkl. USt. an.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten, einen Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass folgende Ortsbereiche/Anschlüsse mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden sollen:

 

 Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)

 Gewerbliche Anschlüsse bzw. Anschlüsse < 100 Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet
      (Ahornweg, Bergstr., Birkenweg, Burgwallbacher Str. und Tannenweg)

 Rhönstraße 80

 Waldbeerberg 1

 Krummbachstraße 45

 Burgwallbach

 Kollertshof

 

Es soll eine Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Die Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i. H. v. 4.712,40 Euro inkl. USt. mit der technischen Begleitung des Auswahlverfahrens beauftragt.

 

Die Bürgermeisterin sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum Auswahlverfahren fortzuführen. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend vorbehalten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12