Sitzung: 15.02.2022 GSB/002/2022
Am 02.03.2020 ist die Bay. Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft
getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Förderprogramm ist nach der neuen
Richtlinie ein geförderter Ausbau der Breitbandversorgung auch dann möglich,
wenn bereits ein Anbieter das Gebiet bzw. den Anschluss mit mind. 30 Mbit/s im
Downstream versorgt (sog. grauer NGA-Fleck). Eine staatl. Förderung scheidet
jedoch bei überwiegend privat genutzten Anschlüssen ab 100 Mbit/s im Downstream
und bei überwiegend gewerblich bzw. beruflich genutzten Anschlüssen ab 200
Mbit/s im Up- und im Downstream bzw. generell ab 500 Mbit/s im Downstream aus.
Sind an einer Adresse zwei physikalische Anschlüsse mit mehr als 30 Mbit/s im
Downstream verfügbar (sog. schwarzer NGA-Fleck), ist ein geförderter Ausbau
nach der BayGibitR ebenfalls nicht möglich.
Der Fördersatz nach der neuen Richtlinie liegt im Raum mit besonderem
Handlungsbedarf bei 90 %. Die Höchstfördersumme wurde jedoch nicht wie
bisher pauschal festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der auszubauenden
Adressen. Pro auszubauender Adresse wird ein Förderhöchstbetrag in Höhe von
6.000 Euro gewährt. Für Adressen, welche mit weniger als
30 Mbit/s versorgt sind bzw. werden, kommen pro Adresse nochmals 9.000 Euro
hinzu.
Weiterhin enthält die neue Förderrichtlinie eine sog. Härtefallregelung.
Ein Härtefall liegt vor, wenn der (fiktive) kommunale Eigenanteil in einem
Projekt 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der letzten fünf Jahre
übersteigen würde. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem fiktiven
Eigenanteil und dem Betrag, der 30 % der durchschnittlichen Finanzkraft der
letzten fünf Jahre entspricht, zusätzlich mit 90% gefördert. Die
durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinde Schönau a. d. Brend lag in den
vergangenen fünf Jahren (2017 bis einschl. 2021) bei 721.791 Euro/Jahr. Ab
einem (fiktiven) Eigenanteil i. H. v. 216.537 Euro kommt bei der Gemeinde
Schönau a. d. Brend somit die sog. Härtefallregelung zur Anwendung. Auch bei
Anwendung der sog. Härtefallregelung muss bei der Kommune jedoch stets ein
kommunaler Eigenanteil von mindestens 10 % der übernommenen Wirtschaftlichkeitslücke
verbleiben.
Um die Zielbandbreiten nach der neuen Förderrichtlinie (1 Gbit/s
symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse bzw. 200 Mbit/s symmetrisch für
Privatanschlüsse) zu erreichen, ist ein Ausbau mit Glasfaser-Hausanschlüssen
(FttB/H) erforderlich. DSLAM-Ausbauten (FttC) dürfen nicht mehr
gefördert werden, da hierdurch die Zielbandbreiten nicht erreicht werden
können.
Das im Zeitraum vom 31.07.2020 bis zum 18.09.2020 durchgeführte
Markterkundungsverfahren erbrachte folgendes Ergebnis:
Eigenwirtschaftliche Ausbauten wurden von Seiten der Anbieter nicht
angezeigt. Mit Ausnahme der bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebauten
Ortsbereiche und den überwiegend privat genutzten Anschlüssen im
Super-Vectoring-Gebiet des DSLAMs „1A7“ (Straßenzüge bzw. Teile der
Straßenzüge: „Ahornweg, Bergstraße, Birkenweg, Burgwallbacher Straße und
Tannenweg“) sind alle Anschlüsse im Gemeindegebiet der Gemeinde Schönau a. d.
Brend als förderfähig anzusehen. Wenn alle förderfähigen Anschlüsse ausgebaut werden,
steht hierfür ein max. Förderhöchstbetrag i. H. v. 2.532.000 Euro (422 x 6.000
Euro) zur Verfügung. Ein ggf. höherer Fördermittelbedarf würde über die sog.
Härtefallregelung abgedeckt werden, sodass die Gemeinde Schönau a. d. Brend
trotzdem einen staatlichen Fördersatz in Höhe von 90% auf die übernommene
Wirtschaftlichkeitslücke erhalten würde.
Das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens und die Ausbaumöglichkeiten
wurden dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend bereits in der Sitzung
am 15.12.2020 ausführlich durch Herrn Frank Reichert vom Landkreis
Rhön-Grabfeld vorgestellt und erläutert. Eine Entscheidung über den weiteren
Ausbau der Breitbandversorgung wurde anschl. mehrfach zurückgestellt.
Durch den Landkreis wurde im September 2021 mit dem Landesamt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung abgeklärt, dass ein geförderter
Ausbau der Breitbandversorgung auch dann noch durchgeführt werden dürfte, wenn
das Markterkundungsverfahren schon länger als 12 Monate zurückliegt. Die
Gemeinde Schönau a. d. Brend hätte somit nach wie vor die Möglichkeit, einen
geförderten Ausbau der Breitbandversorgung auf Grundlage der Ergebnisse des
Markterkundungsverfahrens aus dem Jahr 2020 durchzuführen.
Aufgrund einer kürzlich erfolgten staatlichen Vorgabe ist es
zwischenzeitlich jedoch leider nicht mehr möglich in den Auswahlverfahren eine
Mindestverlegetiefe vorzuschreiben. Es ist somit davon auszugehen, dass bei
einem geförderten Ausbau mit mindertiefen Verlegearten (Trenching,
Mirco-Trenching, Nano-Trenching, usw.) gearbeitet werden würde. Die
voraussichtlich für den weiteren Ausbau anfallenden Wirtschaftlichkeitslücken
wurden entsprechend den möglichen Verlegearten und dem aktuellen Preisniveau
angepasst. Zum Ausbau der förderfähigen Ortsbereiche mit Glasfaser-Hausanschlüssen
würden voraussichtlich folgende Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:
Ortsbereich / Anschlüsse |
Anzahl der Anschlüsse |
Wirtschaft- |
Staatl. Förderung (90 %) |
Eigenanteil des Gde. |
Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet) |
181
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
800.000 € |
720.000 € |
80.000 € |
Gewerblich genutzte
Anschlüsse und Anschlüsse < 100 Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet (Ahornweg, Bergstr., Birkenweg,
Burgwall-bacher Str. und Tannenweg) |
21 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
210.000 € |
189.000 € |
21.000 € |
Rhönstraße 80 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
60.000 € |
54.000 € |
6.000 € |
Waldbeerberg 1 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
55.000 € |
49.500 € |
5.500 € |
Krummbachstraße 45 |
1 Glasfaser-Direkt-Anschluss |
80.000 € |
72.000 € |
8.000 € |
Burgwallbach |
196
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
750.000 € |
675.000 € |
75.000 € |
Kollertshof |
21 Glasfaser-
Direkt-Anschlüsse |
200.000 € |
180.000 € |
20.000 € |
Summe: |
422 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
2.155.000 € 5.107 € / HK |
1.939.500 € |
215.500 € |
Für die weitere technische Begleitung des Förderverfahrens
(Auswahlverfahren, Angebotsauswertung, usw.) wird zwingend die Unterstützung
durch ein Telekommunikations-Ingenieurbüro benötigt. Die Corwese GmbH, welche
auch mit der Verfahrensbegleitung der Stufe 1 (Voruntersuchung und
Markterkundung – 3.978,80 Euro inkl. USt.) beauftragt wurde, bietet diese
Leistung zu einem Angebotspreis i. H. v. 4.712,40 Euro inkl. USt. an.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten,
einen Beschluss über die mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden
Ortsbereiche/Anschlüsse und die Beauftragung der Corwese GmbH zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass folgende
Ortsbereiche/Anschlüsse mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden sollen:
Innerortsbereich Schönau (ohne Super-Vectoring-Gebiet)
Gewerbliche Anschlüsse bzw. Anschlüsse < 100
Mbit/s im Super-Vectoring-Gebiet
(Ahornweg, Bergstr., Birkenweg,
Burgwallbacher Str. und Tannenweg)
Rhönstraße 80
Waldbeerberg 1
Krummbachstraße 45
Burgwallbach
Kollertshof
Es soll eine
Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen. Die
Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i. H. v. 4.712,40 Euro inkl. USt. mit der technischen
Begleitung des Auswahlverfahrens beauftragt.
Die
Bürgermeisterin sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises
Rhön-Grabfeld werden dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum
Auswahlverfahren fortzuführen. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl
eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem
Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
12 |