Sitzung: 15.03.2022 GSB/003/2022
Aufgrund der letzten Hochwasser- und
Starkregenereignisse, mit zuletzt erheblichen Schäden für Mensch und
Infrastruktur, ist dieses Thema wieder in den Focus der Öffentlichkeit gerückt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt
und Verbraucherschutz (StMUV) hat deshalb entschieden, dass ab dem Jahr 2022, integrale
Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wieder nach den
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
gefördert werden. Zuständig sind hierbei die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter.
Gemäß
StMUV ist das Ziel dieses Förderprogramm wie folgt definiert:
„Die
vielen Starkregenereignisse haben in Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit
kleinen Einzugsgebieten hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht
unterscheiden, ob Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser
(„wild abfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern
verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung
dieser beiden Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in
Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt. Den Kommunen kommt
beim Sturzflut-Risikomanagement, d. h. bei der Reduktion der negativen
Auswirkungen von Wassergefahren an den Gewässern dritter Ordnung und bei wild abfließendem
Wasser eine zentrale Rolle zu. Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den
Kommunen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge
aufzeigen. Die Kommunen können mithilfe dieses interdisziplinären Konzepts ein in der
Gesellschaft breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden hierbei Gefahren
und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen
aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen und die Anforderungen der
Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu berücksichtigen. Gleichermaßen
sollten weitere Entwicklungen an die Erkenntnisse und Festlegungen dieses Konzepts angepasst
erfolgen (z. B. Bauleitplanung). Im integralen
Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt,
bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei kommt neben
technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine große Bedeutung
zu. Alle Maßnahmen für sich, darunter auch der bauliche Hochwasserschutz,
können nur einen Teil zur Risikoreduktion beitragen. Dabei obliegt es der Kommune,
Schutzziele im öffentlichen Interesse festzulegen. Der festzulegende Grad an Sicherheit bedingt
damit auch den Umfang weiterführender Maßnahmen von Privaten und Gewerbe. Kommunen
sollen langfristig eigene Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen
Dritter anregen und soweit möglich begleitet.“
Am 16.11.2021 wurden die Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden sowie
die Verwaltung über das integrale Konzept zum kommunalen
Sturzflut-Risikomanagement informiert (vgl. Anlage).
Zusammenfassend gliedert sich ein solches Konzept in folgende Schritte:
- Bestandsanalyse
- Gefahrenermittlung
- Gefahren- und Risikobeurteilung
- Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
- Integrale Strategie zum kommunalen
Sturzflutrisikomanagement
- Maßnahmenumsetzung
Zur Erstellung des beschriebenen Konzepts werden Ingenieurleistungen wie
folgt gefördert:
- Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die maximale Förderung (zu erwartende
Zuwendungen) je Vorhaben beträgt
150.000 Euro.
Der
Ablauf des Förderprogramm stellt sich wie folgt dar:
- Gemeinderatsbeschluss
- Abstimmungsgespräch mit dem WWA
Klärung bzgl. Umfang und Inhalten
- Antragstellung auf Aufnahme in Förderprogramm
- Aufnahme in Förderprogramm durch WWA
- Zuwendungsantrag (Antragsformular,
Erläuterung, Lageplan, …)
- Zuwendungsbescheid
- Ausschreibung und Vergabe durch
Vorhabensträger (min. 3 Angebote)
Der
Gemeinderat wir um grundsätzliche Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nicht
die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen
Sturzflut-Risikomanagement im Rahmen der Fördermöglichkeiten nach RZWas 2021.
Die Verwaltung wird nicht
beauftragt diesbezüglich den Kontakt mit dem WWA Bad Kissingen herzustellen und
die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
(Die
Konzepterstellung wurde somit abgelehnt.)
Nichtsdestotrotz wird der Gemeinderat stets den Umständen entsprechend
geeignete Maßnahmen ergreifen, um dem Hochwasserschutz gerecht zu werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |