Aufgrund der letzten Hochwasser- und Starkregenereignisse, mit zuletzt erheblichen Schäden für Mensch und Infrastruktur, ist dieses Thema wieder in den Focus der Öffentlichkeit gerückt.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat deshalb entschieden, dass ab dem Jahr 2022, integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement wieder nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert werden. Zuständig sind hierbei die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter.

 

Gemäß StMUV ist das Ziel dieses Förderprogramm wie folgt definiert:

 

„Die vielen Starkregenereignisse haben in Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit kleinen Einzugsgebieten hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht unterscheiden, ob Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wild abfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt. Den Kommunen kommt beim Sturzflut-Risikomanagement, d. h. bei der Reduktion der negativen Auswirkungen von Wassergefahren an den Gewässern dritter Ordnung und bei wild abfließendem Wasser eine zentrale Rolle zu. Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den Kommunen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Die Kommunen können mithilfe dieses interdisziplinären Konzepts ein in der Gesellschaft breit gefächertes Sturzflut-Risikomanagement initiieren. Es werden hierbei Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu berücksichtigen. Gleichermaßen sollten weitere Entwicklungen an die Erkenntnisse und Festlegungen dieses Konzepts angepasst erfolgen (z. B. Bauleitplanung). Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei kommt neben technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine große Bedeutung zu. Alle Maßnahmen für sich, darunter auch der bauliche Hochwasserschutz, können nur einen Teil zur Risikoreduktion beitragen. Dabei obliegt es der Kommune, Schutzziele im öffentlichen Interesse festzulegen. Der festzulegende Grad an Sicherheit bedingt damit auch den Umfang weiterführender Maßnahmen von Privaten und Gewerbe. Kommunen sollen langfristig eigene Maßnahmen verwirklichen und die Umsetzung von Maßnahmen Dritter anregen und soweit möglich begleitet.“

 

Am 16.11.2021 wurden die Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden sowie die Verwaltung über das integrale Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement informiert (vgl. Anlage).

 

Zusammenfassend gliedert sich ein solches Konzept in folgende Schritte:

 

  1. Bestandsanalyse
  2. Gefahrenermittlung
  3. Gefahren- und Risikobeurteilung
  4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
  5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement
  6. Maßnahmenumsetzung

 

Zur Erstellung des beschriebenen Konzepts werden Ingenieurleistungen wie folgt gefördert:

  • Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die maximale Förderung (zu erwartende Zuwendungen) je Vorhaben beträgt
    150.000 Euro.

 

Der Ablauf des Förderprogramm stellt sich wie folgt dar:

 

  • Gemeinderatsbeschluss
  • Abstimmungsgespräch mit dem WWA

Klärung bzgl. Umfang und Inhalten

  • Antragstellung auf Aufnahme in Förderprogramm
  • Aufnahme in Förderprogramm durch WWA
  • Zuwendungsantrag (Antragsformular, Erläuterung, Lageplan, …)
  • Zuwendungsbescheid
  • Ausschreibung und Vergabe durch Vorhabensträger (min. 3 Angebote)

 

 

Der Gemeinderat wir um grundsätzliche Beratung und Entscheidung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nicht die Erstellung eines integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement im Rahmen der Fördermöglichkeiten nach RZWas 2021.

 

Die Verwaltung wird nicht beauftragt diesbezüglich den Kontakt mit dem WWA Bad Kissingen herzustellen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

(Die Konzepterstellung wurde somit abgelehnt.)

 

Nichtsdestotrotz wird der Gemeinderat stets den Umständen entsprechend geeignete Maßnahmen ergreifen, um dem Hochwasserschutz gerecht zu werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13