Sitzung: 15.03.2022 GSB/003/2022
Ersatzneubau Kindertagesstätte: Wartungsverträge - Auftragsvergaben
Von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt wurden Angebote über
Wartungsverträge für Bauteile im Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau
a. d. Brend eingeholt.
Während der Gewährleistungsfrist sollte die Wartung von der Fa.
ausgeführt werden, die die Bauleistung erbracht hat, um den Anspruch auf die
Mängelbeseitigung nach VOB nicht zu verlieren.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. RGT, Saalestraße 15, 97616 Bad
Neustadt den Auftrag über die Wartung der Heizung am Ersatzneubau der
Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend mit einer Auftragssumme von netto
790,00 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% = brutto 940,10 €) pro Jahr –
zunächst auf die Dauer von 1 Jahr zu erteilen.
Der Gemeinderat beschloss, der Fa. Kummetat, Untere Röde 15, 36466
Dermbach den Auftrag über Entsorgung Fettabscheider und Wartung jährlich am
Ersatzneubau der Kindertagesstätte in Schönau a. d. Brend mit einer
Auftragssumme von netto 222,50 € zuzügl. der gesetzlichen MwSt, (bei 19% =
brutto 264,78 €) pro Jahr – zunächst auf die Dauer von 1 Jahr zu erteilen.
Ersatzneubau Kindertageseinrichtung Schönau a.d. Brend - Anschaffung der
beweglichen Ausstattung - Budget des Johanneszweig-Vereins
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.09.21 beschlossen, die
restliche Ausstattung ohne Spielsachen für den Ersatzneubau der
Kindertageseinrichtung in Schönau a.d. Brend vom Johannes-Zweig-Verein Schönau
e. V beschaffen zu lassen und über Sammelrechnungen abzurechnen.
Die 1. Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde ermächtigt, die Aufwendungen des
Kindergartenvereins für die Beschaffung der restlichen Ausstattung gemäß
Einzelnachweis bis zu einem Betrag von 8.000,- € zu erstatten.
Der Gemeinderat beschloss, bereits getätigte Aufwendungen bzw.
zusätzlichen Bedarf für den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung in Schönau
a. d. Brend dem Johannes-Zweig-Verein Schönau e. V. zu erstatten. Der
Kindergartenverein hat für die Beschaffung bei größeren Einzelanschaffungen im
Regelfall 3 Vergleichsangebote einzuholen.
Die 1. Bürgermeisterin Sonja Rahm wurde ermächtigt, die Aufwendungen des
Kindergartenvereins für bereits getätigte Aufwendungen bzw. zusätzlichen Bedarf
gemäß Einzelnachweis bis zu einem Betrag von 4.500,- € zu erstatten. Komplett übernommen werden zudem die
Kosten für die Nutzung der Küche im Sportheim in Höhe von 1.817,46 €.
(Der Text wurde auf Eingabe des Gemeinderates angepasst
und wäre auch im Protokoll zu ändern).