Sitzung: 15.02.2022 GSB/002/2022
Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zum Bau eines
Mehrfamilienwohnhauses mit 3/ evtl. 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr.
1796 im Zwanzigacker 20 in Burgwallbach vorgelegt.
Der Bauherr möchte vor Erwerb des Grundstücks klären ob ein
Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796 errichtet werden kann bzw.
ob die Gemeinde erforderliche Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Zwanzigacker“ in Aussicht stellen würde.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Zwanzigacker“. Dieser enthält unter anderem folgende textliche Festsetzungen:
Als Maß der baulichen Nutzung sind zwei Vollgeschoss (Erdgeschoss und
Dachgeschoss), sowie eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl
von 0,5 festgesetzt. Kellergeschossausbau ist nicht als Vollgeschoss möglich.
Beantragt wird hier eine zweigeschossige Bauweise mit ausgebauten
Kellergeschoss. Ob die Grundflächenzahl, sowie die Geschossflächenzahl mit der
geplanten Bebauung eingehalten werden kann, kann anhand der Skizzen nicht
beurteilt werden.
Unter Punkt 2.1 ist für Wohngebäude unteranderem die Dachform Satteldach
mit einer Dachneigung von 36° bis 48° festgesetzt. Angefragt wird durch den
Bauherrn eine Dachneigung von ca. 23°.
Unter Punkt 2,2 ist die maximal zulässige Traufhöhe des Hauptdaches
talseits mit 6 m und bergseits mit 4,5 m festgesetzt. Eine genaue Traufhöhe ist
aus der Anfrage nicht ersichtlich, jedoch wird die im Bebauungsplan
festgesetzte Traufhöhe überschlägig um ca. 3 m überschritten.
Für das angefragte Bauvorhaben sind insgesamt 7 Stellplätze
erforderlich. Der Bauherr möchte für die vier Wohneinheiten 4 Stellplätze
errichten. Die 3 weiteren Stellplätze sind abzulösen.
Zur Verwirklichung des Bauvorhabens werden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Geschossigkeit, die
Zulassung des Ausbaus des Kellergeschosses, die Überschreitung der Traufhöhe,
sowie die Unterschreitung Dachneigung.
Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, inwieweit die Bauherren ihr
Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes vornehmen oder ob die
erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt werden sollen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur formlosen Bauvoranfrage zum
Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3/ evtl. 4 Wohneinheiten auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1796 im Zwanzigacker 20 in Burgwallbach entsprechend der
Planskizzen.
Stellplätze die nicht auf dem Grundstück errichtet werden können, sind
abzulösen; der Gemeinderat empfiehlt, möglichst alle erforderlichen (7)
Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Die Zustimmung zu folgenden Befreiungen wird in Aussicht gestellt:
Dachneigung des Wohngebäudes mit ca. 23°
Geschossigkeit K + E +1
Zulassung des Ausbaus des Kellergeschosses
Überschreitung der Traufhöhe – jedoch nur in
dem Maße, soweit die Firsthöhe den Nachbargebäuden angeglichen ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |