Dem Gemeinderat wird eine formlose Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3/ evtl. 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796 im Zwanzigacker 20 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte vor Erwerb des Grundstücks klären ob ein Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796 errichtet werden kann bzw. ob die Gemeinde erforderliche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zwanzigacker“ in Aussicht stellen würde.

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwanzigacker“. Dieser enthält unter anderem folgende textliche Festsetzungen:

 

Als Maß der baulichen Nutzung sind zwei Vollgeschoss (Erdgeschoss und Dachgeschoss), sowie eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Kellergeschossausbau ist nicht als Vollgeschoss möglich.

Beantragt wird hier eine zweigeschossige Bauweise mit ausgebauten Kellergeschoss. Ob die Grundflächenzahl, sowie die Geschossflächenzahl mit der geplanten Bebauung eingehalten werden kann, kann anhand der Skizzen nicht beurteilt werden.

 

Unter Punkt 2.1 ist für Wohngebäude unteranderem die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 36° bis 48° festgesetzt. Angefragt wird durch den Bauherrn eine Dachneigung von ca. 23°.

 

Unter Punkt 2,2 ist die maximal zulässige Traufhöhe des Hauptdaches talseits mit 6 m und bergseits mit 4,5 m festgesetzt. Eine genaue Traufhöhe ist aus der Anfrage nicht ersichtlich, jedoch wird die im Bebauungsplan festgesetzte Traufhöhe überschlägig um ca. 3 m überschritten.

 

Für das angefragte Bauvorhaben sind insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Der Bauherr möchte für die vier Wohneinheiten 4 Stellplätze errichten. Die 3 weiteren Stellplätze sind abzulösen.

 

Zur Verwirklichung des Bauvorhabens werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Geschossigkeit, die Zulassung des Ausbaus des Kellergeschosses, die Überschreitung der Traufhöhe, sowie die Unterschreitung Dachneigung.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, inwieweit die Bauherren ihr Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes vornehmen oder ob die erforderlichen Befreiungen in Aussicht gestellt werden sollen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung zur formlosen Bauvoranfrage zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 3/ evtl. 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1796 im Zwanzigacker 20 in Burgwallbach entsprechend der Planskizzen.

 

Stellplätze die nicht auf dem Grundstück errichtet werden können, sind abzulösen; der Gemeinderat empfiehlt, möglichst alle erforderlichen (7) Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Die Zustimmung zu folgenden Befreiungen wird in Aussicht gestellt:

 

 Dachneigung des Wohngebäudes mit ca. 23°

 Geschossigkeit K + E +1

 Zulassung des Ausbaus des Kellergeschosses

 Überschreitung der Traufhöhe – jedoch nur in dem Maße, soweit die Firsthöhe den Nachbargebäuden angeglichen ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12