Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kann bis einschließlich 2023 eine Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen gefördert werden.

 

Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Einrichtung in einer Gemeinde befindet, die im Antragsjahr bzw. Vorjahr Stabilisierungshilfe erhalten hat.

Daneben müsste

Ø  der Anstellungsschlüssel zuvor bei 1 : 9,3 oder schlechter gelegen haben und um mindestens 0,5 verbessert werden
und/oder

Ø  die Fachkraftquote bei weniger als 60 % gelegen haben und um mindestens 10 v. H. verbessert werden.

Für Schönau wäre hierfür – wenn überhaupt – tendenziell der Anstellungsschlüssel einschlägig.

Auf die Förderschädlichkeit eines vorzeitigen nicht genehmigten Maßnahmenbeginns wird ferner ebenso hingewiesen wie auf eine Umsetzungsverpflichtung spätestens drei Monate nach Bewilligung.

 

Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, wobei ein Personalkostenmaßstab nach dem TVöD als Bezugsgröße herangezogen wird. Ein geringer Eigenmittelanteil könnte also auch bereits bis 2023 anfallen.

Anschließend würde bei Fortführung dieses Kurses die Förderung ein- bzw. wegbrechen und einer ohnehin in finanzieller Notlage befindlichen Kommune ab 2024 weitere maßgebliche Schwierigkeiten bereiten (Stichwort: Defizitausgleich). Alternativ (aber praktisch schwer vorstellbar) müsste die Personalsituation wieder auf das ursprüngliche Maß reduziert werden.

 

Bei positiver Beschlussfassung wäre – nach Registrierung unter „ESF Bavaria“ – eine Fördervoranfrage an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Hierzu ist auch ein (wohl am besten zusammen mit dem Einrichtungsträger erstelltes) Konzept vorzulegen.

Nach Prüfung weiterer projektträgerbezogener, projektbezogener, finanzieller sowie geografischer und zeitlicher Auswahlkriterien könnte dann ein Antrag (mit weiteren Unterlagen) gestellt werden.

Die Verpflichtung zu Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung ist daneben wie auch Informations- und Publizitätsmaßnahmen obligatorisch.

 

Seitens der Finanzverwaltung wird diese Fördermaßnahme sehr kritisch gesehen – insbesondere im Hinblick auf die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stabi-Gemeinden wie auch hinsichtlich der kaum zurückzudrehenden Begehrlichkeiten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, bezüglich der neuen Fördermaßnahme im Bereich der Kindertagesbetreuung (Förderaktion „EU-React“) keinen Antrag zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12