Sitzung: 14.12.2021 GSB/012/2021
Nachdem gemäß Art. 103 Abs. 4 der Gemeindeordnung die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen ist, wird an dieser Stelle erneut eindringlich um Terminvereinbarung und Durchführung der Prüfung gebeten.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Herr
Eberhard Märkert zieht eine Terminvereinbarung aufgrund der aktuellen Lage der
Corona-Pandemie nicht in Betracht. Er wird sich diesbezüglich telefonisch bei
der Verwaltung melden.