Sitzung: 14.12.2021 GSB/012/2021
Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kann bis einschließlich
2023 eine Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen
gefördert werden.
Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Einrichtung in
einer Gemeinde befindet, die im Antragsjahr bzw. Vorjahr Stabilisierungshilfe
erhalten hat.
Daneben müsste
Ø der
Anstellungsschlüssel zuvor bei 1 : 9,3 oder schlechter gelegen haben und um mindestens
0,5 verbessert werden
und/oder
Ø die Fachkraftquote
bei weniger als 60 % gelegen haben und um mindestens 10 v. H. verbessert werden.
Für Schönau wäre hierfür – wenn überhaupt – tendenziell der
Anstellungsschlüssel einschlägig.
Auf die Förderschädlichkeit eines vorzeitigen nicht genehmigten
Maßnahmenbeginns wird ferner ebenso hingewiesen wie auf eine
Umsetzungsverpflichtung spätestens drei Monate nach Bewilligung.
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, wobei ein
Personalkostenmaßstab nach dem TVöD als Bezugsgröße herangezogen wird. Ein
geringer Eigenmittelanteil könnte also auch bereits bis 2023 anfallen.
Anschließend würde bei Fortführung dieses Kurses die Förderung ein- bzw.
wegbrechen und einer ohnehin in finanzieller Notlage befindlichen Kommune ab
2024 weitere maßgebliche Schwierigkeiten bereiten (Stichwort: Defizitausgleich).
Alternativ (aber praktisch schwer vorstellbar) müsste die Personalsituation
wieder auf das ursprüngliche Maß reduziert werden.
Bei positiver Beschlussfassung wäre – nach Registrierung unter „ESF
Bavaria“ – eine Fördervoranfrage an das Zentrum Bayern Familie und Soziales zu
stellen. Hierzu ist auch ein (wohl am besten zusammen mit dem
Einrichtungsträger erstelltes) Konzept vorzulegen.
Nach Prüfung weiterer projektträgerbezogener, projektbezogener,
finanzieller sowie geografischer und zeitlicher Auswahlkriterien könnte dann
ein Antrag (mit weiteren Unterlagen) gestellt werden.
Die Verpflichtung zu Evaluierung, Monitoring und Erfolgsbewertung ist
daneben wie auch Informations- und Publizitätsmaßnahmen obligatorisch.
Seitens der Finanzverwaltung wird diese Fördermaßnahme sehr kritisch
gesehen – insbesondere im Hinblick auf die dauerhafte finanzielle
Leistungsfähigkeit der Stabi-Gemeinden wie auch hinsichtlich der kaum
zurückzudrehenden Begehrlichkeiten.
Der Gemeinderat berät sich zu der neuen Fördermaßnahme und deren
Voraussetzungen. Der Gemeinderat fasst keinen Beschluss. Es soll zunächst
geklärt werden, welche Frist zur Förderantragstellung zu berücksichtigen ist
und wer berechtigt ist einen Antrag zu stellen, da die Gemeinde nicht Träger
der Kindertageseinrichtung ist. Des Weiteren soll zunächst Rücksprache mit dem
Landratsamt und dem Kindergartenverein genommen werden, insbesondere im
Hinblick auf den kürzlich geschlossenen Vertrag und zwischen der Gemeinde und
dem Kindergartenverein. Der Förderaktion „EU-React“ soll dem Gemeinderat in der
Sitzung im Januar 2022 erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
werden.