Sitzung: 30.11.2021 GSB/022/2021
Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche
Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget
eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt
nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1
„Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils
geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche
ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.
Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2023
befristet.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets
z.B. Kleinprojekte zur
·
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
·
Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher
Ebene
·
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
·
Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen
Bevölkerung
·
Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten
Infrastrukturmaßnahmen
·
Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der
ländlichen Bevölkerung
Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets
können nur von ILE – Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt
werden.
Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE
– Zusammenschluss jährlich max. 100.000 EUR und setzt sich aus dem Zuschuss des
ALE i.H.v. max. 90.000 EUR und einem Eigenanteil des ILE – Zusammenschlusses
i.H.v. 10% (max. 10.000 EUR) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden,
in dem es vom ALE bewilligt wurde.
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte
gefördert werden, deren Gesamtausgaben netto 20.000 EUR nicht übersteigen. Die
Gesamtausgaben werden mit 80%, maximal jedoch 10.000 EUR, bezuschusst. Kleinprojekte
mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die Kreuzbergallianz hat bereits in den
Jahren 2020 und 2021 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert.
Verantwortliche Stelle für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.
Im Jahr 2021 gingen insgesamt 42
Förderanfragen für Kleinprojekte ein.
Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums
wurden hiervon insgesamt 26 Kleinprojekte ausgewählt und gefördert.
Ein Projekt (eine Kunstausstellung) konnte
aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.
Die restlichen 25 Kleinprojekte wurden
durchgeführt und zeitgerecht beendet.
Insgesamt wurden 20 Kleinprojekte von
Vereinen, 3 Kleinprojekte von Privatpersonen, 1 Kleinprojekt von einer Stiftung
und 1 Kleinprojekt von einer Kommune durchgeführt.
Die Resonanz auf das Regionalbudget ist im
Vergleich zum Jahr 2020 nochmals deutlich gestiegen (nahezu verdoppelt). Auch
die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger waren durchweg sehr positiv.
Die inhaltlichen Schwerpunkte waren breit
gefächert. Die Mehrheit ist aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung
sowie Soziales und kulturelles Leben zuzuordnen.
Aus Sicht der Kreuzbergallianz stellt das
Regionalbudget eine sehr gut geeignete Unterstützungsmöglichkeit dar,
Kleinprojektträger finanziell zu unterstützen. Viele durchgeführten
Kleinprojekte wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget
nicht umgesetzt worden.
Aus diesem Grund hat sich die
Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2022 Kleinprojekte im Rahmen des
Regionalbudgets zu fördern.
Auch für das Jahr 2022 hat sich die Gemeinde
Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die
Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln.
Im Zuge der
Beratung fragt Gemeinderatsmitglied Reinhold Nöldner an, ob die Sanierung von
Pumpen im Schwimmbad im Rahmen des Regionalbudgets förderfähig wäre.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Schönau a. d. Brend erklärt sein Einverständnis zur Förderung von
Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets
im Jahr 2022. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung
und Abwicklung des Förderverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |