Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark-Zwölfäcker“ in der Gemarkung Leutershausen beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 21.10.2020.

 

Die Gemeinde Hohenroth möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines ca. 9 ha großen Solarparks nördlich des Ortsteils Leutershausen schaffen. Ziel des Bebauungsplans „Solarpark-Zwölfäcker“ ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und Erschließungswegen als Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von Sonnenenergie zu ermöglichen und zu sichern.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth wird die betreffende Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ der Gemeinde Hohenroth erfolgt parallel die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich der Bebauungsplan derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich erforderlich.

 

Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 1614, 1615 und 1616, Gemarkung Leutershausen.

 

Die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde das Planungsbüro Röder aus Bad Neustadt a. d. Saale beauftragt. Der Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wird vom Planungsbüro Glanz aus Leutershausen erstellt.

Die Planunterlagen sind als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der Bauleitplanung ist den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den vorgelegten Planunterlagen der Gemeinde Hohenroth, da die Belange der Gemeinde Schönau a. d. Brend in diesem Verfahren nicht berührt sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13