Sitzung: 16.11.2021 GSB/011/2021
Der Gemeinderat
Hohenroth hat in seiner Sitzung am 17.08.2020 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Solarpark-Zwölfäcker“ in der Gemarkung Leutershausen
beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
erfolgte am 21.10.2020.
Die Gemeinde
Hohenroth möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
eines ca. 9 ha großen Solarparks nördlich des Ortsteils Leutershausen schaffen.
Ziel des Bebauungsplans „Solarpark-Zwölfäcker“ ist es, durch die Festsetzung
eines sonstigen Sondergebietes „SO-Photovoltaik“ gem. § 11 Abs. 2
Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Errichtung und den Betrieb einer
Photovoltaik-Freiflächenanlage, inkl. Nebenanlagen und Erschließungswegen als
Solarpark zur Erzeugung von elektrischer Energie / Nutzung von Sonnenenergie zu
ermöglichen und zu sichern.
Im wirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenroth wird die betreffende Fläche als
landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Im Rahmen des Verfahrens zur
Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark-Zwölfäcker“ der Gemeinde
Hohenroth erfolgt parallel die Aufstellung der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan wird gemäß §
8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren durchgeführt. Da sich der Bebauungsplan
derzeit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ableiten lässt, ist
eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den betreffenden Bereich
erforderlich.
Das Plangebiet umfasst die Fl.Nrn. 1614, 1615 und 1616, Gemarkung
Leutershausen.
Die Abgrenzung des künftigen Geltungsbereichs stellt sich wie folgt dar:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde das Planungsbüro Röder aus Bad Neustadt a. d. Saale
beauftragt. Der Grünordnungsplan sowie der Umweltbericht mit spezieller
artenschutzrechtlicher Prüfung wird vom Planungsbüro Glanz aus Leutershausen
erstellt.
Die Planunterlagen sind als Anlage beigefügt.
Im Zuge der
Bauleitplanung ist den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zu den vorgelegten
Planunterlagen der Gemeinde Hohenroth, da die Belange der Gemeinde Schönau a.
d. Brend in diesem Verfahren nicht berührt sind.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |