Sitzung: 19.10.2021 GSB/010/2021
Der in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 beratene Entwurf des
Gebäudeüberlassungsvertrags für die neu errichtete Kindertageseinrichtung in
der Rhönstr. 68 in 97659 Schönau a. d. Brend wurde entsprechend der im Gremium
gemachten Änderungsvorschläge nochmals überarbeitet.
Außerdem konnte zwischenzeitlich als Vertragsbeginn voraussichtlich der
15.11.2021 angesetzt werden.
Die Anlagen 1, 4 und 5 wurden in Anlage 1 zusammengefasst und farblich
gekennzeichnet.
Anschließend erhielt der Johannis-Zweigverein Schönau e.V. eine Kopie
des angepassten Vertragsentwurfs.
Nach nochmaliger persönlicher Besprechung zwischen der Verwaltung und
dem Johannis-Zweigverein Schönau e.V. und Klärung letzter Detailfragen liegt nun
der Gebäudeüberlassungsvertrag in seiner Fassung vom 05.10.2021 (ohne
Inventarverzeichnis) zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat in der Anlage vor.
Das Inventarverzeichnis wird noch durch den Verein erstellt und dem
Vertrag anschließend als Anlage 2 beigefügt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Gebäudeüberlassungsvertrag für die neue
Kindertageseinrichtung an der Rhönstr. 68 in 97659 Schönau a. d. Brend in der nach
Eingabe des Gemeinderats überarbeiteten Fassung gemäß Anlage mit dem
Johannes-Zweigverein Schönau e.V. durch die Erste Bürgermeisterin, Frau Rahm, abschließen
zu lassen.
Daneben wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Bodenversiegelung für
den Kindergartenneubau in Auftrag zu geben.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, rechtzeitig vor Auslaufen
der entsprechenden Fristen auch hinsichtlich von Mängelansprüchen die
Gewährleistungsabnahmen durchzuführen.
Ferner soll die Zufahrt der Kindertageseinrichtung in den Winterdienstplan der
Bauhofgemeinschaft mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |