Der in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 beratene Entwurf des Gebäudeüberlassungsvertrags für die neu errichtete Kindertageseinrichtung in der Rhönstr. 68 in 97659 Schönau a. d. Brend wurde entsprechend der im Gremium gemachten Änderungsvorschläge nochmals überarbeitet.

 

Außerdem konnte zwischenzeitlich als Vertragsbeginn voraussichtlich der 15.11.2021 angesetzt werden.

Die Anlagen 1, 4 und 5 wurden in Anlage 1 zusammengefasst und farblich gekennzeichnet.

 

Anschließend erhielt der Johannis-Zweigverein Schönau e.V. eine Kopie des angepassten Vertragsentwurfs.

 

Nach nochmaliger persönlicher Besprechung zwischen der Verwaltung und dem Johannis-Zweigverein Schönau e.V. und Klärung letzter Detailfragen liegt nun der Gebäudeüberlassungsvertrag in seiner Fassung vom 05.10.2021 (ohne Inventarverzeichnis) zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat in der Anlage vor.

 

Das Inventarverzeichnis wird noch durch den Verein erstellt und dem Vertrag anschließend als Anlage 2 beigefügt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Gebäudeüberlassungsvertrag für die neue Kindertageseinrichtung an der Rhönstr. 68 in 97659 Schönau a. d. Brend in der nach Eingabe des Gemeinderats überarbeiteten Fassung gemäß Anlage mit dem Johannes-Zweigverein Schönau e.V. durch die Erste Bürgermeisterin, Frau Rahm, abschließen zu lassen.

 

Daneben wird die Bürgermeisterin ermächtigt, die Bodenversiegelung für den Kindergartenneubau in Auftrag zu geben.

Die Verwaltungsgemeinschaft wird beauftragt, rechtzeitig vor Auslaufen der entsprechenden Fristen auch hinsichtlich von Mängelansprüchen die Gewährleistungsabnahmen durchzuführen.
Ferner soll die Zufahrt der Kindertageseinrichtung in den Winterdienstplan der Bauhofgemeinschaft mit aufgenommen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13