Sitzung: 19.10.2021 GSB/010/2021
Aktuell gibt es folgende Förderprogramme, mit denen die kommunalen und
privaten Träger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Kindergärten
und Schulen) finanziell unterstützt werden:
Landesprogramm:
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten
sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, für Gruppen- Klassen- und Fachräume.
Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie,
Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien
arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50 %, der
Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt
1.750 €.
Anträge können bis zum 31.12.2021 bei der Regierung von Unterfranken gestellt
werden.
Bei den mobilen Lüftungsgeräten wird die Belastung durch Viren in der
Raumluft durch Filtern und Bestrahlen herabgesetzt. Ein Luftaustausch mit
Frischluft von Außen findet nicht statt. Regelmäßiges Lüften u. A. zur
Verringerung des CO2 Anteils der Luft ist bei Verwendung von mobilen Geräten
trotzdem notwendig.
Im katholischen Kindergarten Schönau a. d. Brend sind derzeit keine
mobilen Lüftungsgeräte im Einsatz.
Für die Schule Schönau a.d. Brend wurden vom Schulverband Bischofsheim
mobile Lüftungsgeräte beschafft und aufgestellt.
Möglicher Bedarf:
Kindergarten Schönau
a.d. Brend:
Die stationäre Lüftungsanlage des Neubaus der Kindertagesstätte Schönau
an der Brend
verfügt nach Information des mit der Planung und Bauüberwachung
beauftragten Büros HKL, mit 28 m3 ausgetauschter Luftmenge pro Stunde und
Person über eine ausreichend notwendige Leistung. Der Umzug der Einrichtung
soll ab Mitte November erfolgen. Zusätzliche mobile Lüftungsgeräte werden nicht
gefördert.
Bundesprogramm:
Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene,
deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau
stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese
können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als
Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame
Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung
verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen
Wohlfühlkomfort im Innenraum.
Klassenzimmer und Gruppenräume sollten grundsätzlich regelmäßig gelüftet
werden. Beim Lüften strömt frische Luft in den Raum und ersetzt die
verbrauchte. So wird Feuchtigkeit aus dem Raum abtransportiert, was das Risiko
von Schimmelbildung reduziert. Zudem werden Feinstaub, Gerüche und
Ausdünstungen aus z. B. Möbeln oder von Kosmetika entfernt. Nicht zuletzt wird
CO2 nach außen abgeführt, welches müde machen und die Konzentration verringern
kann.
Im Förderprogramm für stationäre Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)
werden stationäre Neuanlagen gefördert, die
im kombinierten reinen
Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder
im kombinierten
Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal
50 % betrieben werden.
Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung
und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die
maximale Förderung zum Neueinbau stationärer RLT-Anlagen und zur Beschaffung
und zum Einbau von Zu-/Abluftventilatoren beträgt in Summe 500.000,- € pro
Standort.
Möglicher Bedarf:
Kindergarten Schönau
a.d. Brend:
Die stationäre Lüftungsanlage des Neubaus der Kindertagesstätte Schönau
an der Brend
verfügt nach Information des mit der Planung und Bauüberwachung
beauftragten Büros HKL, mit 28 m3 ausgetauschter Luftmenge pro Stunde und
Person über eine ausreichend notwendige Leistung.
Schule Schönau a.
d. Brend:
Für die Schule Schönau a. d. Brend könnte die Förderung für eine
stationäre Lüftungsanlage beantragt werden. Nach einer überschlägigen
Kostenermittlung (bisher noch keine Planung) ist von Baukosten KGR 300-700
(einschließlich Nebenkosten) in Höhe von 400.000,- € brutto auszugehen.
Förderanteil 80 % = 320.000,- €
Eigenanteil 20 % = 80.000,-
€
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht
unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.
Sollte eine Förderung beantragt werden, ist dafür eine Planung bis zum
Planstand Entwurfsplanung mit Honorarkosten von geschätzt ca. 24.000,- € brutto
notwendig. Die Nebenkosten werden bei Durchführung anteilig gefördert. Sollten
nicht ausreichend Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen und der
Förderantrag abgelehnt wird, müssen diiese Kosten ausschließlich von der
Gemeinde getragen werden.
Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die Förderprogramme zum
infektionsschutzgerechten Lüften in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zur
Kenntnis.
Ein Förderantrag für den Einbau einer stationären Lüftungsanlage in die
Schule Schönau a. d. Brend soll nicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |
Gemeinderatsmitglied
Dr. Vogel war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum zugegen.