Aktuell gibt es folgende Förderprogramme, mit denen die kommunalen und privaten Träger bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren (Kindergärten und Schulen) finanziell unterstützt werden:

 

Landesprogramm:

Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen, für Gruppen- Klassen- und Fachräume.

 

Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Andere Technologien sind nicht förderfähig.

 

Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50 %, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt

1.750 €.

 

Anträge können bis zum 31.12.2021 bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden.

 

Bei den mobilen Lüftungsgeräten wird die Belastung durch Viren in der Raumluft durch Filtern und Bestrahlen herabgesetzt. Ein Luftaustausch mit Frischluft von Außen findet nicht statt. Regelmäßiges Lüften u. A. zur Verringerung des CO2 Anteils der Luft ist bei Verwendung von mobilen Geräten trotzdem notwendig.

 

Im katholischen Kindergarten Schönau a. d. Brend sind derzeit keine mobilen Lüftungsgeräte im Einsatz.

 

Für die Schule Schönau a.d. Brend wurden vom Schulverband Bischofsheim mobile Lüftungsgeräte beschafft und aufgestellt.

 

Möglicher Bedarf:

Kindergarten Schönau a.d. Brend:

Die stationäre Lüftungsanlage des Neubaus der Kindertagesstätte Schönau an der Brend

verfügt nach Information des mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Büros HKL, mit 28 m3 ausgetauschter Luftmenge pro Stunde und Person über eine ausreichend notwendige Leistung. Der Umzug der Einrichtung soll ab Mitte November erfolgen. Zusätzliche mobile Lüftungsgeräte werden nicht gefördert.

 

Bundesprogramm:

 

Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer (= fest installierter) raumlufttechnischer (RLT)-Anlagen. Diese können als zentrale Anlagen ein Gebäude versorgen, aber auch dezentral als Einzelraumbelüftung realisiert werden. Beide Varianten sichern eine wirksame Reduzierung von Virenbelastungen, sind für Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügbar, schonen die Energiebilanz des Gebäudes und gewährleisten einen hohen Wohlfühlkomfort im Innenraum.

 

Klassenzimmer und Gruppenräume sollten grundsätzlich regelmäßig gelüftet werden. Beim Lüften strömt frische Luft in den Raum und ersetzt die verbrauchte. So wird Feuchtigkeit aus dem Raum abtransportiert, was das Risiko von Schimmelbildung reduziert. Zudem werden Feinstaub, Gerüche und Ausdünstungen aus z. B. Möbeln oder von Kosmetika entfernt. Nicht zuletzt wird CO2 nach außen abgeführt, welches müde machen und die Konzentration verringern kann.

 

Im Förderprogramm für stationäre Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) werden stationäre Neuanlagen gefördert, die

 

    im kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder

    im kombinierten Zu/-Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 % betrieben werden.

 

Gefördert werden die Investitionsausgaben sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderung zum Neueinbau stationärer RLT-Anlagen und zur Beschaffung und zum Einbau von Zu-/Abluftventilatoren beträgt in Summe 500.000,- € pro Standort.

 

Möglicher Bedarf:

 

Kindergarten Schönau a.d. Brend:

Die stationäre Lüftungsanlage des Neubaus der Kindertagesstätte Schönau an der Brend

verfügt nach Information des mit der Planung und Bauüberwachung beauftragten Büros HKL, mit 28 m3 ausgetauschter Luftmenge pro Stunde und Person über eine ausreichend notwendige Leistung.

 

Schule Schönau a. d. Brend:

Für die Schule Schönau a. d. Brend könnte die Förderung für eine stationäre Lüftungsanlage beantragt werden. Nach einer überschlägigen Kostenermittlung (bisher noch keine Planung) ist von Baukosten KGR 300-700 (einschließlich Nebenkosten) in Höhe von 400.000,- € brutto auszugehen.

 

Förderanteil 80 %   =  320.000,- €

Eigenanteil   20 %   =   80.000,- €

 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.

 

Sollte eine Förderung beantragt werden, ist dafür eine Planung bis zum Planstand Entwurfsplanung mit Honorarkosten von geschätzt ca. 24.000,- € brutto notwendig. Die Nebenkosten werden bei Durchführung anteilig gefördert. Sollten nicht ausreichend Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung stehen und der Förderantrag abgelehnt wird, müssen diiese Kosten ausschließlich von der Gemeinde getragen werden. 

 

Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die Förderprogramme zum infektionsschutzgerechten Lüften in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren zur Kenntnis.

 

Ein Förderantrag für den Einbau einer stationären Lüftungsanlage in die Schule Schönau a. d. Brend soll nicht gestellt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12

 

Gemeinderatsmitglied Dr. Vogel war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht im Sitzungsraum zugegen.