Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 fanden Gespräche zwischen der ersten Bürgermeisterin, der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung der VG statt.

 

Die bisher gemeldeten Maßnahmen der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung wurden der Gemeinde somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Sanierungsberatung 2020 – 2022

Für die Honorarkosten der Beratung privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets wurde der Förderantrag vorgelegt. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung von Unterfranken vom 13.08.2020 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 24.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2020 – 2022). Seit 2020 wurden insgesamt 8 Sanierungsberatungen von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen.

 

Kommunales Förderprogramm

Ergänzend zur Gestaltungssatzung wird als Anreiz für private Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Eine Entscheidung des Gemeinderates hierüber erfolgte bereits in der Sitzung vom 21.09.2021. Der Zuwendungsantrag für das kommunale Förderprogramm wird derzeit vorbereitet. Die voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2022 bis 2024).

 

Nachnutzung „Weißes Roß“ mit Umgriff

Ursprunsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen Gaststätte „Weißes Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum mit Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Nachdem die Nutzungsanforderungen für die Gemeinde unter einem anderen Ansatz gesehen werden, soll die Weiterentwicklung der Planungsüberlegungen unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zum Treffpunkt für Jung und Alt und zur Nutzung für Veranstaltungen erfolgen. Dabei soll ein zukunftsfähiges Objekt, ggf. auch für einen Dorfladen, Bäckerverkauf usw., entstehen. Die Planungen sollen im Jahr 2022 und 2023 fortgesetzt werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 und 2025 vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden förderfähige Kosten in Höhe von ca. 90.000 € geschätzt.

 

 

Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025:

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“

Der Scheunengürtel im Bereich der Rhönstraße, für den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. Es besteht Bedarf zur Planungsentwicklung und Eröffnung neuer Möglichkeiten durch konkrete Bürgeranfragen. Den vorhandenen Grünstrukturen kommt eine wichtige Bedeutung im Ortsbild zu. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Scheunen sowie die bedarfsgerechte Aufrechterhaltung der vorhandenen Nutzgärten. Hierfür ist zunächst die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen einer Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer im Jahr 2022 angedacht. Die anschließende Auswertung dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant ist, einen Rahmenplan für den Bereich „Scheunengürtel“ im Jahr 2023 zu erstellen. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rund 20.000 €.

 

Folgende Maßnahme wurde in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung noch nicht gemeldet und wird mit der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2025 neu aufgenommen:

 

Nachnutzung Kirchweg 1 mit Aufwertung des Umfeldes in Burgwallbach

Das von der Gemeinde erworbene Objekt Kirchweg 1, Fl.Nr. 49 in Burgwallbach befindet sich in einem schlechten Zustand. Die Straße Kirchweg erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche sowie das Feuerwehrhaus und hat damit eine herausgehobene Funktion. Bei einem Abbruch des Bestandes Kirchweg 1 könnte die Kreuzungssituation mit Bushaltestelle verbessert und mit einem einseitigen Gehweg zum Bürgerhaus/Kirche fortgesetzt werden. Ergänzend wären für diese Objekte Parkflächen sinnvoll. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2025 eingeplant. Die Gesamtkosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 in folgendem Umfang zu:

 

Sanierungsberatung 2020 – 2022                                                                                                  

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                              8.000 €

(Programmjahr 2020: 8.000 €, Programmjahr 2021: 8.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 24.000 €)

 

Kommunales Förderprogramm

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %

Programmjahr 2022                                                                                                            20.000 €

(Programmjahr 2023: 20.000 €, Programmjahr 2024: 20.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 60.000 €)

 

Nachnutzung „Weißes Roß“ mit Umgriff

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %

Planung 2021- 2023, Umsetzung 2024 - 2025

Programmjahr 2022                                                                                                            20.000 €

(Programmjahr 2024: 20.000 €, Programmjahr 2025: 50.000 €,

geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 90.000 €)

 

Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025:

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“                                                                                                    

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %

Planung 2021/2022, Umsetzung 2023

(geschäftzte förderfähige Gesamtkosten im Programmjahr 2023: 20.000 €)

 

Nachnutzung Kirchweg 1 mit Aufwertung des Umfeldes in Burgwallbach

Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %

Planung 2024, Umsetzung ab 2025

(geschäftzte förderfähige Gesamtkosten im Programmjahr 2025: 50.000 €)

 

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2022 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.

 

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Zudem wurde eine Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen beschlossen. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen.

 

Außerdem besteht auch im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. das Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des Sanierungsgebietes.

 

Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagements. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.

 

Durch regelmäßige persönliche Ansprache der Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu verfolgen. Im Sanierungsgebiet wurden bisher bei 4 Objekten Unterstützung durch die Gemeinde geleistet, die eine künftige Wohnbenutzung realisierbar machen.

 

Im Jahr 2020 wurde bei allen Eigentümern von Leerständen und unbebauten Grundstücken eine schriftliche Abfrage mittels Fragebogen vorgenommen. Die Rücklaufquote lag bei 50 % (entspricht 24 Eigentümern). 5 Eigentümer sind verkaufsbereit. Eine kostenfreie Architektenberatung wurde von 2 Eigentümern gewünscht. Von 17 Eigentümern wurde keine Verkaufsbereitschaft signalisiert.

 

Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen geplant.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

13