Sitzung: 19.10.2021 GSB/010/2021
Der Freistaat Bayern, der Bund und die
Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen
Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung
der Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 –
2025 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung
Städtebauförderung für das Jahr 2022 und die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025
fanden Gespräche zwischen der ersten Bürgermeisterin, der Bauverwaltung und der
Finanzverwaltung der VG statt.
Die bisher gemeldeten Maßnahmen der
Gemeinde Schönau a. d. Brend sind dem Städtebauförderungsprogramm „Kleinere
Städte und Gemeinden“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des
Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit
verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung wurden
der Gemeinde somit Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der
förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt bzw. es liegen Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor
Bewilligung der Fördermittel gem. Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie
(StBauFR) vor:
Sanierungsberatung 2020 – 2022
Für die Honorarkosten der Beratung
privater Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets wurde der Förderantrag
vorgelegt. Die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung von der Regierung
von Unterfranken vom 13.08.2020 liegt vor. Die voraussichtlich förderfähigen
Kosten liegen bei 24.000 € (verteilt auf die Programmjahre 2020 – 2022). Seit
2020 wurden insgesamt 8 Sanierungsberatungen von den Bürgerinnen und Bürgern in
Anspruch genommen.
Kommunales
Förderprogramm
Ergänzend zur Gestaltungssatzung wird als Anreiz für private
Maßnahmen ein kommunales Förderprogramm aufgelegt. Eine Entscheidung des
Gemeinderates hierüber erfolgte bereits in der Sitzung vom 21.09.2021. Der
Zuwendungsantrag für das kommunale Förderprogramm wird derzeit vorbereitet. Die
voraussichtlich förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 € (verteilt auf die
Programmjahre 2022 bis 2024).
Nachnutzung
„Weißes Roß“ mit Umgriff
Ursprunsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen
Gaststätte „Weißes Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem
Zentrum mit Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der
Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches.
Nachdem die Nutzungsanforderungen für die Gemeinde unter einem anderen Ansatz
gesehen werden, soll die Weiterentwicklung der Planungsüberlegungen unter
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zum Treffpunkt für Jung und Alt und zur Nutzung
für Veranstaltungen erfolgen. Dabei soll ein zukunftsfähiges Objekt, ggf. auch
für einen Dorfladen, Bäckerverkauf usw., entstehen. Die Planungen sollen im
Jahr 2022 und 2023 fortgesetzt werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 und 2025
vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden förderfähige Kosten in Höhe von ca.
90.000 € geschätzt.
Weitere Vormerkungen im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2023 – 2025:
Rahmenplan „Scheunengürtel“
Der Scheunengürtel im Bereich der
Rhönstraße, für den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten
Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau
a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. Es besteht
Bedarf zur Planungsentwicklung und Eröffnung neuer Möglichkeiten durch konkrete
Bürgeranfragen. Den vorhandenen Grünstrukturen kommt eine wichtige Bedeutung im
Ortsbild zu. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Scheunen sowie die
bedarfsgerechte Aufrechterhaltung der vorhandenen Nutzgärten. Hierfür ist
zunächst die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen einer Befragung der betroffenen
Grundstückseigentümer im Jahr 2022 angedacht. Die anschließende Auswertung
dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant ist, einen Rahmenplan für
den Bereich „Scheunengürtel“ im Jahr 2023 zu erstellen. Die hierfür geschätzten
Kosten liegen bei rund 20.000 €.
Folgende Maßnahme wurde in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung noch nicht gemeldet und wird mit der Bedarfsmitteilung für
das Programmjahr 2025 neu aufgenommen:
Nachnutzung
Kirchweg 1 mit Aufwertung des Umfeldes in Burgwallbach
Das von der Gemeinde erworbene Objekt
Kirchweg 1, Fl.Nr. 49 in Burgwallbach befindet sich in einem schlechten
Zustand. Die Straße Kirchweg erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche
sowie das Feuerwehrhaus und hat damit eine herausgehobene Funktion. Bei einem
Abbruch des Bestandes Kirchweg 1 könnte die Kreuzungssituation mit
Bushaltestelle verbessert und mit einem einseitigen Gehweg zum
Bürgerhaus/Kirche fortgesetzt werden. Ergänzend wären für diese Objekte
Parkflächen sinnvoll. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2025
eingeplant. Die Gesamtkosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der
Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2022 und
die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025 in folgendem Umfang zu:
Sanierungsberatung
2020 – 2022
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2022 8.000
€
(Programmjahr 2020: 8.000 €, Programmjahr
2021: 8.000 €,
geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 24.000
€)
Kommunales
Förderprogramm
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr
2022 20.000
€
(Programmjahr 2023: 20.000 €, Programmjahr
2024: 20.000 €,
geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 60.000
€)
Nachnutzung
„Weißes Roß“ mit Umgriff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Planung
2021- 2023, Umsetzung 2024 - 2025
Programmjahr
2022 20.000
€
(Programmjahr 2024: 20.000 €, Programmjahr
2025: 50.000 €,
geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 90.000
€)
Weitere Vormerkungen im Rahmen der
Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2023 – 2025:
Rahmenplan
„Scheunengürtel“
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Planung
2021/2022, Umsetzung 2023
(geschäftzte förderfähige Gesamtkosten im
Programmjahr 2023: 20.000 €)
Nachnutzung
Kirchweg 1 mit Aufwertung des Umfeldes in Burgwallbach
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm
mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Planung
2024, Umsetzung ab 2025
(geschäftzte förderfähige Gesamtkosten im
Programmjahr 2025: 50.000 €)
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im
Haushalt 2022 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2023 bis 2025 zur Verfügung zu
stellen.
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018
den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die
Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.
Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Zudem wurde eine Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm
als Anreiz für private Baumaßnahmen beschlossen. Darüber hinaus steht ein
Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten
werden von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen.
Außerdem besteht auch im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. das
Beratungsangebot für Privateigentümer außerhalb des Sanierungsgebietes.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren
ein aktives Flächenmanagements. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird
fortgeschrieben.
Durch regelmäßige persönliche Ansprache der
Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand
bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer
Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu
verfolgen. Im Sanierungsgebiet wurden bisher bei 4 Objekten Unterstützung durch
die Gemeinde geleistet, die eine künftige Wohnbenutzung realisierbar machen.
Im Jahr 2020 wurde bei allen Eigentümern von
Leerständen und unbebauten Grundstücken eine schriftliche Abfrage mittels
Fragebogen vorgenommen. Die Rücklaufquote lag bei 50 % (entspricht 24
Eigentümern). 5 Eigentümer sind verkaufsbereit. Eine kostenfreie
Architektenberatung wurde von 2 Eigentümern gewünscht. Von 17 Eigentümern wurde
keine Verkaufsbereitschaft signalisiert.
Aktuell ist keine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
13 |