Sitzung: 21.10.2021 GSB/020/2021
Mit Beschluss der Lenkungsgruppensitzung der NES-Allianz vom 04.03.2021
hat sich diese für eine gemeinschaftliche Umsetzung des Projektes im Rahmen der
kommunalen Zusammenarbeit gemäß Art. 5 Abs. 2 BayKiBiG ausgesprochen. Durch den
gemeinschaftlichen Lösungsansatz kann der überörtliche Bedarf der Kommunen der
NES-Allianz gedeckt werden. Damit verbunden ist ein ressourcenschonender Umgang
mit den Finanzmitteln aller Beteiligten. Mit dem Waldkindergarten wird das
pädagogische Angebot im Allianzgebiet erweitert und ein besonderer Fokus auf
die Umweltpädagogik gelegt.
Als Standort ist der Umgriff des Wald-Boden-Klima Info-Parks in der
Gemeinde Hohenroth vorgesehen, der optimale Voraussetzungen für diese
Anforderungen bietet. Neben der guten Erreichbarkeit ermöglicht die vorhandene
Infrastruktur ein breites Spektrum kindgerechter Umweltbildung.
Träger der Einrichtung i.S. des BayKiBiG ist die Gemeinde Hohenroth. Die Einrichtung dient der Betreuung, Bildung und Erziehung der dort aufgenommenen Kinder nach dem besonderen Konzept „Waldkindergarten“ für die beteiligten Kommunen der NES-Allianz.
Dem Beschluss liegt die Zweckvereinbarung gem. Anlage vollinhaltlich zugrunde.
Die anwesenden Gemeinderatsmitglieder stehen der Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines interkommunalen Waldkindergartens positiv gegenüber. Da der Gemeinderat Schönau a. d. Brend jedoch nicht beschlussfähig ist, wird die Zweckvereinbarung in der Gemeinderatssitzung am 16.11.2021 nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.