Sitzung: 24.08.2021 GSB/008/2021
Bürgerversammlung
Ortsteil Burgwallbach am 24.07.2021:
- Die Einwohnerzahlen für die Ortsteile sollten künftig nach
Ortsteilen getrennt dargestellt werden.
Antwort der VG:
Eine Trennung der Daten ist möglich, eine Abstimmung kann im Rahmen der Vorbereitung für die nächste Bürgerversammlung erfolgen
- Tretbecken im Liesbachtal, es fehlen Hinweisschilder (Hunde) und
Hinweise zur Benutzung
Antwort der VG:
Das Tretbecken im Liesbachtal zählt gem. § 4 der Anlagensatzung der Gemeinde Schönau a.d.Brend zu den gemeindlichen Wasseranlagen. Der Umfang der Benutzung ist in der Satzung unter „II. Umfang der Benutzung“ geregelt. Die Regelungen könnten in verkürzter Fassung auf einem Hinweisschild wiedergegeben werden.
Das Verhalten mit Hunden wird in § 9 der Anlagensatzung geregelt. Das
Freilaufenlassen von Hunden ist in den gdl. Anlagen untersagt. Hunde sind hier
an reißfesten Leinen zu führen. Hinterlassenschaften der Tiere sind durch
dessen Hundeführer zu beseitigen. Auch hier können die Regelungen im Rahmen
eines Hinweisschildes vor Ort wiedergegeben werden.
Antwort
Bürgermeisterin:
Rücksprache mit
der ersten Bürgermeisterin Sonja Reubelt hat stattgefunden und es wurden
entsprechende Hinweisschilder bestellt. Das Aufstellen durch den Bauhof steht
noch aus. Ein Hinweis, dass Hunde nicht auf Spielplätzen und am Tretbecken
gestattet sind, erscheint im nächsten Gemeindeblatt.
- Empfehlung an die Bauhofgemeinschaft BauGe Brend-Saale:
Mehr Blühflächen anlegen und stehen lassen, entlang von Gehwegen, Straßenbegleitgrün o. ä., möglichst einen Balkenmäher einsetzen
Antwort der BauGe:
Eine Mähbreite zur Straße hin wird kurzgehalten. Straßenbegleitgrün, Gräben und Blühflächen können erst ausblühen und werden im Herbst gemäht oder nach Witterung.
- Beförderung der Kindergartenkinder – bei der GU Burgwallbach sollte
auch an eine Lösung für die unter Dreijährigen gedacht werden.
Der Kindergarten in Schönau sollte für die Kinder aus Burgwallbach ohne Auto/Zweitauto der Eltern erreichbar sein.
Antwort Bürgermeisterin:
Die Beförderung der Kindergartenkinder ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Aktuell werden gerade neue Angebote eingeholt. Die Problematik der Beförderung unter Dreijähriger besteht vorrangig für die Kinder der GU Burgwallbach. Hier muss zunächst geprüft werden, ob eine Kostenübernahme über eine Förderstelle möglich ist.
- Der Vermieter der GU sollte sich zu dort anstehenden Fragen
engagieren.
Antwort der Bürgermeisterin:
Mieter ist die Regierung von Unterfranken, ein Hinweis kann weitergegeben werden.
- Bewohner der GU könnten sich um die Außenanlage kümmern, ggf. gegen
eine Aufwandsentschädigung.
Antwort der Bürgermeisterin:
Ein ehrenamtliches Engagement ist grundsätzlich denkbar. Die Frage, ob eine Entschädigung gezahlt werden kann, muss mit der Regierung von Unterfranken bzw. dem LRA geklärt werden.
- Die Gemeinde sollte über die Möglichkeiten im Sanierungsgebiet, das
kommunale Förderprogramm und die Möglichkeit der Inanspruchnahme des
Sanierungsberaters Halboth informieren.
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Hierzu wird nach Beschluss des Gemeinderates über das kommunale Förderprogramm im Gemeindeblatt informiert, darüber hinaus kann jederzeit Kontakt mit der Bürgermeisterin oder dem zuständigen Ansprechpartner in der VG, Herrn Architekt Franz-Josef Schmitt aufgenommen werden.
- Hochwasserschutz in Burgwallbach Gefährdungspotential
(Schlammlawinen)
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Hierzu findet ein Austausch mit dem zuständigen Fachbehörden statt. Abstimmungen werden von der VG mit der Bürgermeisterin auf Grundlage der Gefährdungspotenziale getroffen und an die zuständigen Stellen weitergegeben – Landratsamt Rhön-Grabfeld, Wasserwirtschaftsamt.
- Klimawandelangepasste Gemeinde, Nutzung der Ressourcen der KBA bzw.
NES-Allianz
Antwort der Bürgermeisterin:
Die NES-Allianz hat innerhalb der Evaluierung am 25.06.2021 die Thematik „Wasserversorgung“ als wichtigen Punkt gesetzt. In beiden Allianzen ist die Einsicht da, sich an den Klimawandel anpassen zu müssen. Hier geht es jetzt um Ableitung und Konkretisierung geeigneter Projekte.
- Grünabfallmanagement könnte verbessert werden, z. B. Lagerung von
Holzstämmen am Badeseeparkplatz/Grünabfallplatz
Antwort der Bürgermeisterin:
Aktuell wird einem Hinweis nachgegangen, da es sich bei den Holzstämmen weder um Gemeindeholz noch Holz aus dem Staatsforst handelt.
Standpunkt des Gemeinderates:
Da es sich bei der
Lagerung der Holzstämme am Badeseeparkplatz/Grünabfallplatz um die Nutzung der
Fläche durch einen Gewerbetreibenden handelt, ist hier ein entsprechender
Nutzungsvertrag zu schließen. Hierin ist auch eine Einschränkung der Nutzung
des Grünabfallplatzes aufgrund der Lagerung auszuschließen. Auch ist die
Verkehrssicherungspflicht an der Holzlagerung dem Nutzungsberechtigten
vollumfänglich aufzuerlegen.
11. Mehr
Hinweise auf die Nacht der Sterne
Antwort der Bürgermeisterin:
Frau Marion Eckert war beauftragt, dazu einen Artikel zu verfassen. Das Plakat
wurde auf den Kreuzberg-News veröffentlicht.
Bürgerversammlung
Ortsteil Schönau a. d. Brend am 27.07.2021:
- Der Hinweis auf die notwendige Reparatur eines Gehweges war
der Bauhofgemeinschaft BauGe Brend-Saale bekannt, der Bauhofleiter
Thorsten Griebel war in der Bürgerversammlung anwesend.
- Ein Graben an den Schöpfengärten wird nach Meinung der Bürger
nicht gebraucht.
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Die Notwendigkeit eines Grabens im Bereich eines Gewässers kann nicht isoliert beurteilt werden. Dazu müssten weitere Abstimmungen mit den Fachbehörden (LRA, WWA) erfolgen.
Anmerkung seitens des Gemeinderates:
Gemeinderat
Eberhard Märkert informierte den Gemeinderat darüber, dass der Graben im Zuge
einer Entscheidung der seinerzeit durchgeführten Flurbereinigung angelegt
wurde.
- Ein Rückschnitt der Hecke mit Dornen am Schwimmbad sollte
veranlasst werden
Antwort der Bürgermeisterin:
Eine Heckenpflege wird regelmäßig vorgenommen. Das Mähen stand wegen der feuchten Witterung im Vordergrund.
- Festsetzungen in Bebauungsplänen sollten durch den
Gemeinderat bei der Vorlage von Bauanträgen konsequent eingefordert werden
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Im Einzelfall sind aufgrund der Anforderungen von Bauantragsstellern Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes verhältnismäßig und / oder notwendig.
Da
die Bebauungspläne in den Neubaugebieten „Talblick“, „Wallbacher Straße“ und
„Waldbeerberg“ veraltet sind, hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss
gefasst, diese nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu überarbeiten, um
entsprechend der Festsetzungen Bauanträge beraten zu können. Befreiungen sind
notwendig, da die bauliche Entwicklung sich in den bestehenden B-Plänen nicht
abbildet.
- Scheunengürtel Rhönstraße, der Abriss der Scheunen sollte
zugelassen werden, da der landwirtschaftliche Bedarf sich geändert hat
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Der Scheunengürtel steht als Ensemble unter Denkmalschutz. Für bauliche Veränderungen gelten erhöhte Anforderungen. Die Problemlage ist dem Gemeinderat bekannt und bewusst. Es finden aktuell Vorbereitungen für eine Befragung der Eigentümer bezüglich geplanter Nutzungsänderungen statt. Weitere Überlegungen werden auf dieser Grundlage in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsberater und der Bauverwaltung der VG durch den Gemeinderat angestellt. Die Grundstückseigentümer werden über den Prozess informiert.
- Autofahrer dürfen nicht auf dem Gehweg parken, auf der Straße
aber auch nicht so, dass der Bus behindert wird. Ein Hinweis im
Gemeindeblatt wäre gut.
Antwort der Bürgermeisterin:
In einem der nächsten Gemeindeblätter wir ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
- Tempo 30 in den Wohngebieten wäre gut. Die geraden Straßen
verführen zum zu schnellen fahren. Die Geschwindigkeit sollte in der
Markbergstrasse mit dem Display der Gemeinde gemessen werden.
Antwort der Bürgermeisterin / VG:
Aktuell ist in der Markbergstraße kein Messpunkt festgelegt. Damit dort Messungen stattfinden könnten, müsste in Abstimmung mit der Polizei eine Prüfung der Möglichkeiten vor Ort erfolgen. Soweit der Gemeinderat eine Einrichtung für notwendig ansieht, wäre die VG mit den weiteren Schritten zu beauftragen.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich gegen die Einrichtung eines Messpunktes in der Markbergstraße aus. Stattdessen soll zur Entschleunigung des fließenden Verkehrs die derzeit bestehende Vorfahrtsstraßenregelung aufgehoben und die grundsätzliche „rechts vor links Regelung“ gelten. Dies soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen als TOP mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
9 |
- Es sollte geprüft werden, ob nachträglich ein Lärmschutz zur
Umgehung (B279) möglich ist
Entscheidung des Gemeinderates:
Inwiefern es hier neue Einflüsse oder Bewertungskriterien gibt müsste bei den zuständigen Fachbehörden (Staatliches Bauamt usw.) hinterfragt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Staatlichen Bauamt Auskünfte über vorliegende Verkehrszählungen sowie Lärmmessungen einzuholen,
- Am Spielplatz wäre ein Schild "Vorsicht Kinder" gut
Antwort der Bürgermeisterin:
Das Aufstellen eines entsprechenden Schildes wird beim Bauhof in Auftrag gegeben.
- Die Sirenensignale sollten mal im Gemeindeblatt erklärt
werden
Antwort der Bürgermeisterin / des Feuerwehrkommandanten:
Ein Hinweis wird in das Gemeindeblatt aufgenommen.
- Schnelles Internet ist gewünscht - koste es, was es wolle
Antwort der Bürgermeisterin:
Der Wunsch ist legitim, allerdings gibt es bei einer Gemeinde leider kein „koste es was es wolle“. Unabhängig davon ist die Gemeinde / VG permanent im Austausch mit der Stabsstelle am LRA Rhön-Grabfeld sobald es neue Förderansätze o. ä. gibt.
Festgestellt werden muss dazu aber auch, dass der Ausbau der Breitbandinfrastruktur grundsätzliche die Aufgabe des Bundes ist.
12. Winterdienst in Berg- und Waldstraße
Ende Waldstraße befindet sich eine Wendemöglichkeit, Ende Bergstraße
nicht,
da der Schotterbereich im Winter nicht geräumt oder gestreut wird. Als
Wendemöglichkeit werden von Krankenwagen, Müllabfuhr und Lieferfahrzeugen die
Hofeinfahrten der Anwohner genutzt - hier kam es zu Schäden
Von den Anwohnern wird im Frühjahr der Schotter beseitigt.
à Lösungsvorschlag: Räumen einschließlich des
Schotterwendeplatzes
Standort für Beschilderung „keine Wendemöglichkeit“ war bei Bergstraße 9 und
sollte zu Beginn der Straße angebracht werden.
Sperrung im Winter: Verbindung Krummbachstraße – Waldstraße gleichsetzen mit
Verbindung Bergstraße – Waldstraße
Anmerkung des Gemeinderates:
Es sollte ein Hinweis auf die Wendemöglichkeit im angrenzenden Schotterbereich am Ende der Bergstraße aufgestellt werden. Des Weiteren wäre mit der BauGe zu klären, in wieweit es möglich ist, den Schotterbereich als Wendemöglichkeit auch im Winter zugänglich zu machen (Räummöglichkeit).
13. Sanierung
NES 7
Eine Anfrage bezieht sich auf den Ausbau der NES 7 im Bereich Brücke –
Einmündung Wiesenweg – Rhönraddenkmal. Es liegt ein Beschluss der
Kirchenverwaltung vor, dass bei einem Ausbau benötigter Kirchengrund zur
Verfügung gestellt wird.
Antwort Bürgermeisterin / LRA:
Nach Rücksprache mit Herrn Dolze vom Tiefbauamt des Landratsamtes ist
dieser Ausbau nicht realisierbar und unverhältnismäßig. Angeboten wird eine
Deckensanierung in diesem Bereich, wenn eine Einschätzung des Tiefbauamtes der
Verwaltungsgemeinschaft vorliegt, dass das Leitungssystem Wasser und Abwasser
in den nächsten 15 – 20 Jahren nicht sanierungsbedürftig ist. Herr Michael
Bresse, der die Deckensanierungen betreut, würde diese Maßnahme mit der
Deckensanierung vom Kolpingsaal Richtung Ortsausgang Burgwallbach
zusammenfassen und hält eine Umsetzung im Zeitraum 2023/2024 für möglich.
Die Prioritätenliste wird
kontinuierlich abgearbeitet und mit der Einschätzung 4,4 steht Schönau an Platz
23.
14. Fehlende
Auszahlung von zugesagten Fördergelder für Projekten der Gemeinde wie Ausbau
Waldstraße
Vorschlag Bürgermeisterin:
Abgeordnete zu diesem Thema nach Schönau einladen!
Demonstrieren in München!